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Auszug - Sachstand Bundesteilhabegesetz
Die JAD Frau Krause stellt, ergänzend zur ausführlichen Berichterstattung vor zwei Monaten, den aktuellen Sachstand zum Bundesteilhabegesetz und dessen anstehende Umsetzung ab 01.01.2020 vor: - die Ausführungsvorschriften (AV) für Jugend und für das Verfahren Übergänge werden Teil der Gesamt-AV von SenIAS, erst heute kam von SenIAS der Entwurf, es gibt damit nur sehr wenig Zeit für eine Stellungnahme - Schulungen laufen, aber die Schulungsangebot sind nicht ausreichend - Zunächst bleiben beide Fachverfahren (open pro soz (Soziales) und sopart (Jugend) parallel - Verhandlungen über Vergütung der Fachleistungsstunden (seit 2015 keine Anpassung mehr) laufen, SenFin nur 4,99 % Anpassung, das ist aus fachlicher Sicht nicht ausreichend
Auf Nachfrage berichtet die BzStRin Tietje, dass es für die zukünftigen Teilhabeämter (geplant in 2 Jahren) keine konkreten Umsetzungsplanungen gibt, die Leistungserbringung hat zunächst Vorrang |
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