Auszug - Ein Golfplatz in Pankow  

 
 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussart: mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 10.12.2003 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 Anlass: ordentliche Tagung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
V-0412 Ein Golfplatz in Pankow
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDAusschuss Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Vorlage wird mit Aussprache zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wird mit Aussprache zur Kenntnis genommen

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

In Erledigung, des in der Fortsetzung der 15. Sitzung am 21.05.2003 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachenummer: V – 0412 / 03 -

 

 

1.      „Die BVV unterstützt das Vorhaben zur Entwicklung eines Golfplatzes im Bezirk Pankow.

Das Bezirksamt wird ersucht,

a) mit den Investoren zwei bis drei Flächen in die engere Auswahl zu nehmen,

b) von Investoren Konzepte einzuholen und auf deren Basis unter besonderer Berücksichtigung der Pachteinnahmen einen Investor auszuwählen,

c) mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein möglichst unkompliziertes und schnelles Genehmigungsverfahren ohne Abstriche bei den konkreten Maßnahmen zum Schutz der Umwelt abzustimmen,

d) nach den Gesprächen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Genehmigungsverfahren für einen Standort zügig voranzutreiben,

e) die BVV und ihre Ausschüsse regelmäßig über den Fortgang des Projektes zu informieren, insbesondere vor einer abschließenden Zustimmung die Objektplanung und die landschaftspflegerische Begleitplanung den Ausschüssen für Umwelt und Natur sowie Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vorzustellen.“

 

 

 

 

 

 

und in Erledigung des in der 20. Sitzung am 28. 01. 2004 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: V – 0637 / 04 –

 

1.      „Die BVV bekräftigt ihren Beschluss vom 21.05.2003 (Drucksache V-0412/03) zur Entwicklung eines Golfplatzes im Bezirk Pankow.

 

2.      Die BVV unterstützt in Ergänzung des o. g. Beschlusses die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes (Verzicht auf die Ausweisung neuer Baugebiete und Erhalt einer Grünfläche), um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Golfplatzes auf der Fläche nördlich des Blankenburger Pflasterweges zu schaffen (vgl. Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes zu o. g. Drucksache vom 02.12.2003).

 

3.      Die BVV fordert in Ergänzung des o g. Beschlusses das Bezirksamt auf, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB eine öffentliche Bürgerversammlung in Blankenburg durchzuführen.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

 

In seinem Zwischenbericht zur Drucksache V – 412/03 hat das Bezirksamt u. a. berichtet, dass zur Umsetzung des Golfplatzvorhabens die Einleitung eines FNP-Ände­rungsverfahrens notwendig ist. Der entsprechende Einleitungsbeschluss wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Amtsblatt Nr. 16 vom 02.04.2004 veröffentlicht.

 

Da eine Genehmigung des Vorhabens nach § 35 Baugesetzbuch von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgelehnt wurde, bedarf es zur Umsetzung des Golfplatzprojektes eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes. Das Bezirksamt wird in Kürze einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss fassen. Die BVV und ihre Ausschüsse werden im Rahmen dieses Planverfahrens in der üblichen Art und Weise mitwirken und somit regelmäßig über den Fortgang des Projektes informiert.

 

Am 21.04.2004 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung in Blankenburg statt. Auf dieser wurden die Bürgerinnen und Bürger ausführlich vom Bezirksamt, dem potenziellen Investor sowie von einem von ihm beauftragten Planungsbüro über das Vorhaben informiert.

 


Wir bitten, die o. g. Drucksachen als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Mit Umsetzung des Golfplatzprojektes sind Einnahmen durch Verpachtung der Fläche zu erwarten, deren genaue Höhe derzeit nicht bezifferbar ist.

 

 

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Sind im Rahmen der konkreten Umsetzung des Golfplatzprojektes zu ermitteln.

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Positive Aspekte für Kinder und Familien (z. B. Tiergehege, Drachenwiese) sollen mit der Umsetzung des Golfplatzprojektes erzielt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Burkhard Kleinert                                                                  Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister                                                         Bezirksstadtrat für Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste

 

 

 

 

 

 

 

 


 
 

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