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Auszug - Antrag nach § 24 Absatz 3 Bezirksverwaltungsgesetz
Gemäß § 24 Absatz 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes ist die für die Abwahl eine 2/3 Mehrheit der verfassungsmäßigen Mitglieder der BVV notwendig. An der Wahl beteiligten sich 23 Bezirksverordnete. Von den abgegebenen Stimmen waren zwei Stimmen ungültig. Für den Antrag stimmten 11 Bezirksverordnete, 4 dagegen und 6 enthielten sich der Stimme. Da die notwendige 2/3 Mehrheit von 37 Stimmen wurde somit nicht erreicht und der Antrag ist damit abgelehnt.
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