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Auszug - Vorplanung Ausbau F.-Buisson-Str./L.-Quidde-Str./Str. 55
Die erforderlichen Mittel waren ursprünglich in I-Planung 2017-2021 für die Buissonstraße enthalten. Jetzt, durch die wegen des geplanten Wohnungsbauvorhabens veränderte Rahmenbedingungen, wurde vorgesehen, in der neuen I-Planung die Maßnahme zu erweitern um die Quiddestraße bis zum Gelände des Bauvorhabens und zusätzlich die Straße 55.
Das Bezirksamt wollten die BPU bis Sommer 2019 erstellen. Jetzt wurde gefunden, dass die Maßnahme nicht ausfinanziert ist, daher kann erst ab 2023 mit dem Bau begonnen werden. Am planerischen Ablauf – der Erstellung der BPU - wird dennoch festgehalten.
Die Vorplanung wird vorgestellt.
BV Kraft fragt, wann die Maßnahme fertiggestellt werden soll. Wie soll das Gebiet während der Bauarbeiten erschlossen werden? Grunderwerb ist notwendig wegen Schleppradien, sonst noch wo? Warum soll die Straßenentwässerung über Mulden stattfinden? An dieser Stelle könnten Radverkehrsanlagen entstehen.
Das Bezirksamt erläutert, dass es um die Vorplanung geht, daher kann noch kein Enddatum genannt werden. Die Erschließungsfrage muss noch geklärt werden. Möglicherweise wird halbseitig gesperrt werden. Grunderwerb gibt es noch nördlich der Str.55 an einem Grundstück. Beim 1. Abschnitt der Buissonstraße gibt es einen rückständigen Grunderwerb. Die Einleitebestimmungen der Berliner Wasserbetriebe ermöglichen so gut wie keine zusätzlichen Einleitungen in Kanäle, daher ist die Versickerungsmulde erforderlich. Auch das Bezirksamt würde sich eine Radverkehrsanlage wünschen.
BV Kempe erinnert sich, dass die Verkehrsuntersuchung der Verkehrsuntersuchung in diesem Gebiet dieses Jahr vorgelegt werden sollte. Welcher Zusammenhang besteht zwischen Planung und Untersuchung? Er hält eine Radverkehrsanlage für unbedingt erforderlich.
Stadtrat Kuhn informiert bezüglich der Untersuchung: die Ergebnisse der Untersuchungen liegen im Entwurf vor, auch schon im Zusammenhang mit dem Thema Schwammstadt – die beiden betreffenden Senatsverwaltungen arbeiten an einer Lösung, insbesondere bei Wohnungsbauvorhaben.
Michael Herda vom adfc unterstützt das Anliegen Radverkehrsanlage, die Straße auch Teil des Radfernweges ist.
BV Kraft will, dass die Vorgaben eingehalten werden, die Mulde entfällt und nicht noch mehr Grunderwerb erfolgen muss.
BV Kempe stellt fest, dass die beiden sich widersprechenden Forderungen aus derselben Senatsverwaltung (SenUVK) kommen und bittet das Bezirksamt, dort vorstellig zu werden.
Abstimmung über die vorliegende Vorplanung: 0:12:0
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