Auszug - Fifty-fifty (V.): Finanzierung und Auszahlungsmodalitäten - Rahmenbedingungen optimieren  

 
 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
TOP: Ö 1.44
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussart: in der BVV zurückgezogen
Datum: Mi, 21.05.2003 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 Anlass: ordentliche Tagung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
V-0454 Fifty-fifty (V.): Finanzierung und Auszahlungsmodalitäten - Rahmenbedingungen optimieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Antrag wird von der einreichenden Fraktion zurückgezogen

Der Antrag wird von der einreichenden Fraktion zurückgezogen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

1.      Folgende Regelungen in sämtliche Fifty-fifty-Verträge nach dem Vorbild in Treptow-Köpenick zu übernehmen:

 

Die erzielten Einsparungen werden nach folgendem Proporz aufgeteilt:

 

-         50 % der Einspargewinne erhalten die am Projekt Fifty-fifty beteiligten Schulen

-         30 % der Einspargewinne erhält das Bezirksamt

-         20 % der Einspargewinne erhält der Kooperationspartner, der sich hierfür zu vertraglich vereinbarten Leistungen zur Information, Beratung und Betreuung der Schulen verpflichtet.

 

2.      Das Bezirksamt setzt sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen dafür ein, dass der Bezirk seinen Anteil von 30 % der Einspargewinne in drei Folgejahren für den Einsatz von Einsparinvestitionen erhält.

3.      Weiterhin setzt sich das Bezirksamt bei der Senatsverwaltung für Finanzen dafür ein, dass aus dem Anteil des Bezirkes eine Prämierung der drei erfolgreichsten Schulen finanziert werden kann.

4.      Das Bezirksamt prüft die Beantragung von Mitteln aus dem Europäischen Strukturfonds.

5.      Die Schulen erhalten genaue Informationen über die Modalitäten bei der Auszahlung der erzielten Einspargewinne.

 

 


 
 

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