Auszug - Darstellung der Arbeit des Fachbereiches Betreuungsbehörde  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Der stellvertretende Fachbereichsleiter, Herr Slawik, stellte die Arbeit der Betreuungsbehörde vor. Seine Ausführungen werden den Ausschussmitgliedern in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Es gab folgende Nachfragen:

  • Wie viele Betreuungen darf ein Betreuer führen?

Dazu gibt es keine Vorschrift. Ab 50 Betreuungen pro Betreuer ist die Arbeit jedoch erst auskömmlich und die Betreuung ist dann auch noch individuell.

  • Warum werden Ehepartner nicht relativ schnell zum Betreuer bestellt?

Dies ist vom Gesetzgeber so vorgesehen.

  • Welche Vergütung erhalten Betreuer?

Es gibt eine Pauschalvergütung. Zunächst wird unterschieden, ob der Betreute in einem Heim oder zu Hause lebt. Im ersten Fall sind anfänglich 4,5 Stunden und später 2 Stunden im Monat als zu vergütende Zeit vorgesehen.

Im anderen Fall sind es zunächst 7 Stunden und nach 2 Jahren noch 3,5 Stunden im Monat.

Bei der Vergütung der Arbeitszeit gibt es ein Stufenmodell, das sich wie folgt darstellt.

-          ohne  Ausbildung 27 € / h

-          mit Berufsausbildung - 33,50 € / h

-          mit Hochschulstudium 44 € / h

  • Nach welchen Kriterien werden Betreuer ausgemustert?

Wenn vom Gericht mehrfach ein Zwangsgeld angesetzt oder vollstreckt wurde, wenn der Betreuer überfordert ist, werden diese Betreuer nicht mehr eingesetzt.

Dies ist abhängig von den Meldungen aus den Einrichtungen und von Gerichten.

  • Ist es sinnvoll, Leute mit Spezialwissen in einem Pool vorrätig zu haben?

Es gibt Betreuerstammtische und den Betreuerbeirat, um Auskünfte zu speziellen Themen einzuholen.

  • Ist die Zahl der ehrenamtlichen Betreuer ausreichend?

Es gibt nicht zu wenig ehrenamtliche Betreuer, jedoch ist die Zahl der schwierigen Fälle größer geworden. Eine ehrenamtliche Betreuung bei psychischen Erkrankten ist kaum zu leisten.

  • Wird darauf geachtet, dass der Betreuer neue Fälle nach Ortsnähe zu bereits vorhandenen erhält.

Es wird geschaut, dass Fälle in Ortsnähe vorhanden sind. Es ist jedoch nicht gewünscht, dass ein Betreuer nur Fälle in einer Einrichtung hat.


 
 

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