Auszug - Entwicklung der sog. Stege-Siedlung (s. a. KA 0103/VIII)   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 27.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr BV Kraft bedankt sich für die Aufnahme des TOP und stellt einleitend die Situation unter Bezugnahme auf die Antwort zur kleinen Anfrage 0103/VIII wie folgt dar.

In dem Gebiet der sog. Stegesiedlung wurden in den letzten nf Jahren 16 Bauanträge (für EFH) positiv beschieden. Die letzten drei beantragten Anträge auf Baugenehmigung (gem. §34 BauGB) wurden vom Bezirksamt (BA) mit der Begründung einer nicht gesicherten Erschließung versagt. Die Frage der Erschließung der Grundstücke hat das BA durch Gutachten prüfen lassen. Dieses lag seit April 2017 vor. Die Versagungen fanden jedoch im Zeitraum zwischen dem 22.5.2014 und dem 24.4.2017 statt.

Nach eigenen Angaben plant das Bezirksamt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet, um die verkehrliche Erschließung für alle Grundstücke sicherzustellen. Dies soll jedoch erst dann erfolgen, wenn der Bebauungsplan für das Wilhelmsruher Tor festgesetzt wird. Weitere Auswirkungen dieses B-Planes auf die Auslastung der Straßen in der sog. Stegesiedlung sollen hierbei nicht berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund hinterfragt Herr BV Kraft sodann die Einschätzung des Bezirksamtes ob der Rechtssicherheit bezüglich der Versagungen.

Das Bezirksamt erklärt hierzu, dass obwohl die schwierige verkehrliche Situation in der Stegesiedlung seit langem bekannt sei, man bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch Baugenehmigungen erteilt, hier aber bereits die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gesehen habe. Ab einem bestimmten Punkt aber habe man die Situation aufgrund eines angekündigten Gutachtens anders bewertet (diese konnte mangels gesicherter Finanzierung zu diesem Zeitpunkt nicht vorgelegt werden). Gleichzeitig wurde der Bebauungsplan für das Wilhelmsruher Tor vorangetrieben, der eine Wegebeziehung in die Stegesiedlung vorsieht. Die Versagungen werden als rechtssicher eingeschätzt, da das nunmehr vorliegende Gutachten die Erschließungssituation im weiten Teilen der Stegesiedlung (auch in den Bereichen, in denen Baugenehmigungen erteilt wurden) als nicht ausreichend bewertet.

Aufgrund der sich zuspitzenden Situation werde man nun noch in diesem Jahr einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan fassen.

Die von Herrn Risken vorbereitet Präsentation kann nicht mehr gehalten werden, das dies die noch verbleibende Sitzungszeit nicht zulässt. Diese wird dem Ausschuss aber zeitnah zur Verfügung gestellt.

Auf Nachfrage von Herrn BV Kraft hinsichtlich der von den betroffenen Antragstellern vorgeschlagene Prüfung der Anordnung von verkehrsbehördlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Erschließung (Ein-Richtungs-Verkehre, etc.) erklärt das Bezirksamt, dass diese nicht erfolgt seien.

Auf weitere Nachfrage von Herrn BV Kraft erklärt das Bezirksamt ergänzend, dass sich die durch den Bebauungsplan zum Wilhelmsruher Tor und dessen Ausnutzung induzierten Verkehre nicht prognostizieren ließen und somit auch keinen Eingang in die Ausgestaltung des geplanten B-Planes für die Stegesiedlung finden werden.


 
 

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