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Auszug - Änderung des Bebauungsplan IV 2a
Herr BV Bordfeld stellt den Antrag vor. Eine Bürgerin ergänzt diese Ausführungen. Herr BV Schröder schlägt vor, dass Adressat des Antrages die Senatsverwaltung sein sollte und dass der zweite Halbsatz im zweiten Punkt gestrichen wird, da dieser im Vorfeld zu Missverständnissen geführt hat. Herr BV Kraft erkundigt sich nach möglichen Schadenersatzansprüchen des Eigentümers gegenüber dem Land Berlin, wenn die Ziele des Antrages umgesetzt würden. Frau Carrasco erklärt, dass diese nur dann NICHT entstehen würden, wenn nicht innerhalb von sieben Jahren das Baurecht in Anspruch genommen werden würde. Eine vollständige Ausnutzung des Genehmigten sei hierzu nicht notwendig. Über die Höhe der Schadenersatzansprüche können derzeit keine Angaben gemacht werden. Frau BV Tharan schlägt sodann vor, den kompletten Punkt vier zu streichen, da das BA hierzu nicht in der Lage sei. Herr BV Schröder entgegnet, dass die Intention eine andere sei. Es sollten Maßnahmen gegen die Eigentümer ergriffen werden und nicht das BA selbst baulich tätig werden. Er ergänzt, dass er schon jetzt von einer abschlägigen Bescheidung der Ziele des Antrages durch die Senatsverwaltung ausgehe. Herr BV Szidat fasst die Änderungsvorschläge zusammen: 3. Absatz: Streichung des Passuns „den Festsetzungen des B-Plans widersprechende“ 4. Absatz: „…geeignete Maßnahmen gegenüber dem Eigentümer unverzüglich sicher zu stellen.“ Der Antrag wird sodann zur Abstimmung gestellt: Ergebnis: 12 JA/ 0 NEIN/ 2E |
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