Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Auszug - Soziale und sozialpäd. Betreuung in Einr. f. betreutes Wohnen (§ 67 SGB XII)
Für den Austausch standen Frau Monika Dolle vom Internationalen Bund Berlin - Brandenburg gGmbH, Leiterin der Ambulanten Wohnungshilfen Pankow und Herr Ekkehard Hayner von der GEBEWO, Soziale Dienste, Bereichsleitung Wohnungsnotfallhilfe zur Verfügung.
Frau Dolle erläuterte den Verordneten die Angebote ihrer Einrichtung, die in den Leistungstypen Wohnungserhalt und Wohnungserlangung, Betreutes Einzelwohnen sowie betreutes Gruppenwohnen arbeitet (siehe ausgeteilten Flyer). Speziell geschulte Sozialarbeiter_innen unterstützen Hilfesuchende bei der Vermeidung von Wohnraumverlust und / oder unterstützen bei der Suche nach einer neuen Wohnung. Sofern möglich, werden übergangsweise Trägerwohnungen zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, dass die Betroffenen in der Lage sind, selbständig in einer Wohnung zu leben und ihre mietvertraglichen Pflichten einhalten. Vorraussetzung sind die Bereitschaft der Hilfesuchenden zur aktiven Mitarbeit an den gemeinsam erarbeiteten Zielen sowie die Kostenübernahme durch das Sozialamt.
Herr Hayner berichtete über die Arbeit der GEBEWO im Bereich Wohnungsnothilfe, die sich ebenfalls auf Wohnungslose bezieht und besonders auf die Prävention bei der Gefahr von Wohnungslosigkeit einen Schwerpunkt legt. Dabei betonte er die Notwendigkeit, dass alle Träger miteinander kommunizieren, Mietschuldnerberatung, Wohnungsbaugenossenschaften, etc. , Kooperation mit der Gesobau: gute Kontaktquote bei Kündigung Die Zusammenarbeit mit BA Pankow klappt sehr gut auch bei präventiven Lösungen. Probleme bestehen besonders hinsichtlich der Räumungsmitteilungen an die Träger: a) wegen geringer Personalkapazitäten, b) Datenschutzprobleme c) Mietschuldner selbst in ihrer Mitwirkung
Herr Berlin (BA) erläutert auf Nachfragen: Verweist auf das Krisenhaus als weiteren Leistungstyp Einschätzung für Pankow: In Pankow besteht ein Vertrag mit der Gesobau und den Trägern vom BA. Es handelt sich dabei um ein aufsuchendes Modell, das es ansonsten nicht gibt. Die Zusammenarbeit mit dem Sozialamt oder Jobcenter ist gut, wenn Sozialarbeiter die Betroffenen begleiten. Mit den Veränderung Wohnungsmarkt hat sich auch das Vermieterverhalten geändert: da Wohnungen schnell vermietbar sind, ist das Interesse zur Vermeidung von Rechtsverfahren bei Privatvermietern nicht mehr vorhanden. Sozialamt: Um Räumung zu vermeiden, übernimmt möglichst zunächst das Sozialamt die Mietschulden.
Auf die Frage nach Kooperationsvereinbarungen mit anderen landeseigenen Wohnungsbauunternehmen: Es wird versucht, auch weitere Kooperationsvereinbarungen abzuschließen. Dabei gibt es verschiedene Lösungsansätze. Einige Wohnungsbauunternehmen arbeiten bereits mit Sozialarbeitern und stehen mit dem Sozialamt in Verbindung. Mieter von kleineren Vermietern werden mit den Kooperationsprojekten nicht erreicht. Im Rahmen 67er § müssen die Betroffenen erreicht werden. Erst bei Klagen kommen Mitteilungen ans Sozialamt.
Die Vereinbarung der Ziele werden zwischen Sozialamt und Betroffene abgeschlossen. Dabei ist das Mitwirkungsproblem wichtig.
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