Auszug - Haushaltsplanvorbereitung Thema "Zuwendungen"   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 02.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 18:55 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Das BA legt ein statistisches Material vor, aus denen die Höhe der Zuwendungsanträge (Bedarf) von 2015, die Höhe der Bewilligungen 2015(Differenz minus rund 100 Tausend €) sowie der zu erwartende Mehrbedarf für 2016/17 auf  der Grundlage der 2015 erfolgten Bewilligungen (rund plus 85.000 €) hervorging.

Dazu kommen zusätzliche Anträge, die bisher nicht berücksichtigt werden konnten, in Höhe von rund 128.000 €. D.h. Es handelt sich insgesamt um einen Mehrbedarf von 213.000 €.

Frau Zürn-Kasztantowicz erläuterte das vorgelegte Material zum Zuwendungstitel. Die höheren Ansätze gegenüber den Bewilligungen im Jahr 2015 ergeben sich besonders aus den steigenden Personalkosten, die Sachmittel machen einen verschwindend geringen Anteil aus. Hinzu kommt wegen des Wegfalls von ESF-Mitteln für das Bürgerhaus e.V. „Amtshaus Buchholz“ ein Mehrbedarf von 40.000 €r dieses Projekt, das ansonsten geschlossen werden müsste.

Im gesamten Etat des Bereiches Soziales nehmen die Transferausgaben den überaus größten Teil ein. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Bezirks.

Zentrale Probleme in der Debatte des Ausschusses waren:

        Was muss vom Land an Leistungen übernommen/eingefordert werden? Z.B. bei Auslaufen von EU-Förderungen oder Modellprojekten, die zuvor vom Senat finanziert wurden. Kann nicht alles vom Bezirk ausgeglichen werden. ( z.B. Amtshaus Buchholz)

        Schuldner- und Insolvenzberatungskosten werden vom Land zugewiesen, aber höhere Personalkosten nicht übernommen, übernimmt Bezirk zu Lasten des Zuwendungstitels (rund 10.000 €)

        Sozialkommission: wenn voll besetzt besteht ein Defizit von 8.000 €

        Begegnungsstätten Personal ungenügend weiterhin VZÄ -Konzept weiter gültig (Abbau von Personalstellen)

        Wie kann mit der Differenz zwischen Bedarf und begrenzten Bewilligungen im Zuwendungstitel umgegangen werden? Welche Umschichtungen von freiwilligen zu Pflichtleistungen sind möglich?

        Sind Transferleistungen für die Aufstockung von Leistungen der Zuwendungsträger möglich? Es gibt Leistungen nur zugunsten individueller Personen, kann auch über Träger gehen, die dann von Senat finanziert werden, geht aber nicht bei sozialen Gruppen.

 

Die BzStRin sieht keine Möglichkeiten, den Zuwendungstitel zu erhöhen, im Gesundheitsamt gibt es auch keine neuen Ansätze.

Termin für Anträge der Träger auf Zuwendungen: Bis Beginn der Sommerferien

 

 


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen