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Auszug - Unterbringungspotentiale für Menschen in Wohnungsnot
Frau BV Tharan erläutert den vorliegenden Antrag. Die Herren BV Szidat und Kraft zeigen sich skeptisch ob der Umsetzbarkeit des Anliegens insbesondere hinsichtlich privater Objekte. Dies sein wenn überhaupt nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. BV Herr Dr. Nelken schließt sich den Bedenken an und hinterfragt das grundsätzliche Erfordernis. Nach seiner Einschätzung sei bereits alles geregelt und im Übrigen sei der Ausschuss für Gesundheit und Soziales zuständig. BV Herr Kaiser untermauert die Frage nach dem Bedarf und weist darauf hin, dass es Leistungen des Sozialamtes gibt und niemand in Deutschland obdachlos sein müsse. BV Frau Tharan und Herr BV Schröder erklären, dass es sich nach ihrer Interpretation lediglich um einen Prüfauftrag handle. Dem widersprechen BV Kraft und Dr. Nelken energisch, indem sie aus dem Antrag zitieren. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass es bereits zahlreiche Wohnheime gäbe und ein sog. geschütztes Marktsegment mit vorgehaltenen Wohnungen existiere. Auf Nachfrage von BV Kraft erklärt BzStR Herr Kirchner, dass es nach seiner Einschätzung keine freien in Frage kommenden Wohnungen gäbe und die Ermittlung von Potentialen unmöglich sei. Sodann entfaltet sich eine Diskussion um das weitere Verfahren zum Umgang mit der Drucksache, da BV Herr Schröder kein einheitliches Stimmungsbild erkennen kann. BV Herr Schröder schlägt vor, nicht über den Antrag, sondern über eine von ihm formulierte Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss abzustimmen. Dem widersprechen die Herren BV Szidat, Kaiser und Kraft. Laut Geschäftsordnung stimmt der Ausschuss über den Antrag, eine Änderung zum Antrag oder eine Ersetzung des Antrages in Form einer Beschlussempfehlung ab. Nach längerer Diskussion entscheidet BV Herr Schröder, über die von ihm erneut verlesene Empfehlung nicht aber über den Antrag abstimmen zu lassen. Herr BV Kraft weist erneut darauf hin, dass dies nicht geschäftsordnungskonform sei und hieraus keine Beschlussempfehlung entstehen könne. Herr BV Schröder stellt Text dennoch zur Abstimmung. Ergebnis: 8J/ 5N /1E
Herr BV Kraft gibt zu Protokoll, dass nach seiner Auffassung hiermit keine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss erfolgt sei. |
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