Auszug - Baubegehren auf der östlichen Teilfläche der KGA Nesselweg  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 08.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr BV Dr

 

Herr BV Dr. Nelken sagt, dass es Hinweise gab, dass für einen Teil der KGA Nesselweg ein Baubegehren eingereicht wurde. Wie ist der Stand?

 

Herr BzStR Kirchner antwortet, dass es einen Bauvorbescheidsantrag gibt. Die Prüfung umfasste die Frage, ob die Errichtung von 17 Einfamilienhäusern zulässig ist.

Nach Einholung der Stellungnahme vom Tiefbauamt fand eine Ortsbegehung statt. Die momentane Einschätzung ist, dass eine gemeinschaftliche Nutzung nicht vorliegt. Es liegt demnach keine Kleingartenanlage nach Bundeskleingartengesetz vor. Die Wohnnutzung überwiegt. Grundsätzlich ist dies zulässig.

 

Herr Wölfer erklärt, die KGA besteht seit 1933. Es gibt nun die Feststellungsklage Das Land Berlin hat hier eine Grundsatzentscheidung zu treffen.

 

Herr BzStR Kirchner erklärt, dass 1/3 dem Land Berlin gehört. Die Klage ist gegen den Willen des Landes Berlin eingereicht worden.

 

Herr BV Dr. Nelken fragt, was sich seit 1997 (Ablauf der Pachtzeit) geändert hat. Das Land Berlin habe ja nicht geklagt, die "zwei Drittel Eigentümer" sollen Pacht allein erhöhen.

 

Herr BzStR Kirchner erwidert, er müsse dies prüfen.

 

Eine Anwohnerin sagt, dass in den letzten 20 Jahren keine neuen Häuser gebaut worden sind.

 

Herr BzStR Kirchner sagt, die Anfechtung kommt nun aufgrund der Steigerung der Grundstückspreise und des Wohnraumbedarfs. Das Bundeskleingartengesetz sei streng. Es komme auch nicht darauf an, was ehemals dort genehmigt wurde.

 

Herr BV Schröder erklärt, dass das Gutachten noch aussteht. Der Kauf der zwei Drittel würde Millionen kosten. Das muss abgewogen werden.

 

Herr BV Mindrup weist darauf hin, dass eine Schadensersatzpflicht des Bezirks droht wenn nicht genau geprüft wird. Er schlägt eine interfraktionelle Runde vor.


 
 

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