Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Natur Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 16.12.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Herr BzBM Köhne berichtet:

Herr BzBM Köhne berichtet:

·         Die öffentliche Baumfällliste mit Stand vom 20.11.2010 wurde bereits den Ausschussmitgliedern zugestellt

·         Die private Baumfällliste wird als Tischvorlage ausgereicht. Sie enthält außer einer Information keine weiteren Anträge.

·         Es gibt ein Grundsatzproblem im Sanierungsgebiet Wollankstraße. In der Mühlenstr. 8 ist als Sanierungsziel die Errichtung eines Spielplatz vorgesehen. Bezüglich der Fläche für den Spielplatz gibt es gegenwärtig keine Klärung, weil eine Klage durch durch die Jewish Claim Conference angekündigt ist. In der Aufhebungsverordnung ist dieser Spielplatz aufgeführt, die Aufhebungsverordnung  ist durch den Senat bestätigt, daraus ergibt sich die Verpflichtung zur Umsetzung, zumal die in der Aufhebungsverordnung genannten Maßnahmen Grundlage zur Berechnung der Sanierungsausgleichszahlungen sind. Das Bezirksamt ist verpflichtet, die Maßnahmen auch durchzuführen. Allerdings sei zu bezweifeln, ob es vor dem Hintergrund der Rechtsstreitigkeit eine Genehmigung vom Senat geben würde. Für den Fall, dass das Gericht entscheiden würde, das Grundstück gehöre nicht dem Bezirksamt, müsste es dann aufgekauft werden. Die Frage also ist: Wird das Sanierungsziel aufrecht erhalten oder nicht? Zu diesem Sachverhalt werde die BVV auch in einer Vorlage zur Kenntnisnahme informiert.

·         Auf der letzten BVV gab es eine Vorlage zur Kenntnisnahme zur Schlossparkmauergestaltung. Von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sei jetzt ein Brief von Prof. Dorgerloh eingetroffen, auf dem umfangreich dargelegt werde, warum eine Öffnung der Mauer und eine Gestaltung der Mauer nicht möglich sei. Allerdings biete Prof. Dorgerloh einen Vorort-Termin an. Zu dem Sachverhalt werde es eine neue Vorlage zur Kenntnisnahme geben.

·         Zum Gerichtsverfahren Hirschhof hat das Bezirksamt eine Klage vor Gericht verloren, da Nachweis einer öffentlichen Grünanlage nicht erfolgen konnte. Das Bezirksamt ist in Berufung gegangen und Gericht hat diese Berufung als zulässig anerkannt. Der BzBm äußerst Hoffnung, dass es auch im Berufungsverfahren selbst einen Erfolg geben könne.

·         Zu einer Nachfrage von Herrn Schmoll kann berichtet werden: Bei dem Schlossparkeingangsbereich in Buch gab es ein Problem mit dem Abriss der Gebäude. Es gab dazu eine Ausschreibung, aber die eingegangenen Angebote bewegten sich deutlich über dem zur Verfügung stehenden Finanzrahmen. Eine Analyse ergab, dass dieser Preisanstieg ggf. witterungsbedingt sei. Der Auftrag zum Abriss werde erneut ausgeschrieben in Verbindung mit der Erwartung, dass die Angebote sich dann im Preisrahmen bewegen und ein Abriss beauftragt werden könne.

·         Die Landschaftsschutzgebietsverordnung Mauergrünzug ist jetzt in Kraft getreten. Die Verordnung enthält die grundsätzliche Feststellung, dass die Regelungen des Grünanlagengesetz davon nicht berührt sind. Das ist wichtig für die Nutzungsmöglichkeiten des Mauerparks.

 

Zum Bericht des BzBm gibt es folgende Debatte:

·         Herr Kempe fragt nach zum restitutionsbefangenen Gründstück im Sanierungsgebiet Wollankstraße.  Wäre es denkbar, alternative Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur durchzuführen??

·         Herr BzBm Köhne weist darauf hin, das für die Sanierungsgebietssausgleichszahlungen alle Maßnahmen berechnet  werden, die erfolgt sind, und alle Maßnahmen, die noch geplant werden können. Es gäbe in diesem Gebiet keine geeigneten anderen Flächen.

·         Herr Dr. Lengsfeld regt ab, ob es gegebenenfalls besser wäre, den Antrag zurückzuziehen?

·         Herr Böttcher fragt nach den finanziellen Größenordnungen bei einem notwendigen Grundstückserwerb zur Errichtung des Spielplatzes.

·         Herr BzBM Köhne führt dazu aus, dass ein Interesse nicht am Grundstück, sondern am Erlös durch den Verkauf bestehe. Als Größenordnung könne von mehreren 100 T€ nur für den Grundstückserwerb ausgegangen werden.

·         Herr Kempe fragt nach, warum in der Parkanlage an der Fröbelstraße seit Wintereinbruch noch nichts passiert sei.

·         Herr BzBm Köhne berichtet dazu, daß hier Mängelmeldungen und auch Kostenabsenkungen durch das Bezirksamt erfolgt sind. Das zentrale Problem sei, welche Firma mit einer Ersatzvornahme beauftragt werden könne.

·         Herr Dr. Schneider bezieht sich auf einen Bürger_innenbrief zu Baumarbeiten in der Eichenstraße. Bürger_innen befürchten, dass es hier zu weiteren Baumfällungen kommen würde und sorgen sich um die Winterruhe der Fledermäuse.

·         Herr BzBm Köhne berichtet: Es handele sich hier um eine Desinformation. Es gab die Fällung eines Baumes in der Eichenstraße und dazu auch eine Bürgerinformation. Jetzt gibt es wieder Schilder, in denen Baumarbeiten angekündigt werden. Dies seien Baupflegearbeiten, Bäume werden nicht gefällt.

·         Herr Kempe kommt nochmal auf den Winterdienst zurück. Seiner Auffassung zufolge müsse das Ordnungsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen das AUN führen. Wenn Mägel festgestellt werden, müssen die beseitigt werden, das sei rechtlich eindeutig.

 


 
 

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