Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
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BzStR Federlein
berichtete dass im Januar und Februar 2010 5800 Berlinpässe ausgegeben wurden.
Dies entspricht in etwa dem Stand im Vorjahr. ·
Das
Terminvereinbarungssystem wurde nun auch vom Personalrat des Bezirksamtes
gebilligt. Ab Juli 2010 wird begonnen. ·
Zum
Elektronischen Personalausweis wurde durch den Stadtrat eine Präsentation des
Verfahrens als Tischvorlage ausgereicht. Auf der nächsten Sitzung des
Ausschusses soll darüber diskutiert werden. Die entsprechende Arbeitsgruppe
hatte anlässlich der Vorstellung erstmalig getagt. Über die finanziellen und
personellen Auswirkungen auf den Bezirk konnten noch keine Aussagen getroffen
werden. ·
Die
wassergeschädigten Bücher kommen zum Ende der Woche von der Spezialfirma
aus Leipzig zurück. Sie können jedoch
nicht unmittelbar an das Landesarchiv weiter geleitet werden. Zunächst werden
zwei Personen qualifiziert, die dann die Übergabe ans Landesarchiv vorbereiten. ·
Bei der
Bearbeitung von Wohngeldanträgen hat die eingesetzte temporäre Arbeitsgruppe
über 1000 Anträge bearbeitet, so dass nunmehr deren planmässige Auflösung Ende
April realisiert wird. Nachfragen: -
Die in Leipzig
bearbeiteten wassergeschädigten Bücher kommen in einem so nicht erwarteten
guten Zustand nach Berlin zurück. Die befürchtete vollständig Zerstörung
bestimmter Unterlagen trat nicht ein. Die angenommenen Kosten werden
eingehalten, deren letztendliche Übernahme ist weiterhin noch ungeklärt. -
Die umbauten im
Rathaus Pankow führen nach wie vor zu erschwerten Bedingungen für die Besucher,
so z.B. beim Besuch des Personenstandswesens für Menschen mit Behinderung. Es
gibt aber keine Alternative. Der Stadtrat bittet nochmals um Verständnis. -
Ins Landesarchiv
werden alle Unterlagen nach einem bestimmten Zeitraum gegeben. Diese Zeiträume
sind beim Geburtenregister 110 Jahre nach der Geburt, beim Eheregister 80 Jahre
nach der Eheschliessung und beim Sterberegister 30 Jahre nach dem Tag des
Todes. |
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