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Auszug - Blockweise Bebauungspläne
Herr
Mindrup stellt den Antrag aus Sicht der einreichenden Fraktion vor. Der
Vorschlag von Prof. Dr. Schmidt-Eichstaedt ist danach wohl nicht umsetzbar. Die
geplanten Maßnahmen sind nach Angaben von Herrn Mindrup wohl über die
Ausgleichsbeträge aus den Sanierungsgebieten finanzierbar. Aus diesem Grund
sollten jetzt flächendeckende blockweise B-Pläne umgesetzt werden, nicht erst
in einigen Jahren, wenn die Finanzierung möglicherweise schwerer sein wird.
Blockweise B-Pläne entsprechen dem Vorgehen im Bezirk Mitte. Herr
Goetzke, BV, verweist auf eine zu diesem Thema ergangene vierseitige VzK. Zudem
herrsche in Pankow eine andere Gemengelage als in Mitte. Herr
Kraft fragt nochmals nach, ob die vorgeschlagenen B-Plan-Verfahren tatsächlich
über Ausgleichsbeträge finanziert werden können. Nach Angaben von Herrn Dr.
Nelken ist eine Verwendung der Ausbeträge für (eigene) Personalkosten des BA
aus haushaltsrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Eine Finanzierung auch des
personellen Aufwands wäre danach allenfalls über eine Drittvergabe an
Gutachterbüros möglich, was allerdings auch sonst häufig praktiziert werde. Nach
Ansicht von Herrn Brenn ist die VzK nicht abschließend, so dass der Antrag
erforderlich sei. Herr Schröder folgt dieser Sicht. Das BA habe eine VzK
erarbeitet, dem die BVV aber nicht folgen müsse. Herr
Mindrup schlägt eine Änderung des Antrags durch Einfügung eines neuen Punktes 3
mit folgendem Wortlaut vor: 3. Prioritär sind die in der Anlage zum zweiten Zwischenbericht des
Bezirksamts zur Drucksache VI-495 genannten Baublöcke zu beplanen. Es ist
jeweils auch die Notwendigkeit von Veränderungs-sperren zu prüfen. Punkt 3 (alt) des ursprünglichen Antrags würde danach
zu Punkt 4 neu. Aus
Sicht von Herrn Brandt führt gerade auch der geänderte Antrag im Ergebnis zu
einer Überregulierung und einem Mangel an Spielräumen. Der
Unterzeichner fragt nach, was geschehen würde, wenn sich während der bereits
begonnenen B-Plan-Verfahren herausstellen würde, dass eine Finanzierung über
die Ausgleichsbeträge aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen scheitert,
insbesondere, ob in diesem Fall unnütze Planungskosten entstehen würden. Nach
Ansicht von Herrn Dr. Nelken ist dies nicht der Fall, da in einem solchen Fall
die Planung bzw. Umsetzung der Maßnahmen schlicht abgebrochen oder unterlassen
werden könnten. Es
wird diskutiert, ob der Antrag vertagt werden soll, was aber mehrheitlich nicht
gewünscht ist. Der
Antrag wird sodann in der, wie oben beschrieben, geänderten Fassung zur
Abstimmung gestellt und mit 9
Ja-Stimmen gegenüber
3
Nein-Stimmen bei 2
Enthaltungen beschlossen. Der Ausschuss
empfiehlt der BVV damit die Annahme des Antrags in seiner geänderten Fassung. |
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