Auszug - Blockweise Bebauungspläne  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 08.10.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VI-0827 Blockweise Bebauungspläne
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
 
Wortprotokoll

Herr Mindrup stellt den Antrag aus Sicht der einreichenden Fraktion vor

Herr Mindrup stellt den Antrag aus Sicht der einreichenden Fraktion vor. Der Vorschlag von Prof. Dr. Schmidt-Eichstaedt ist danach wohl nicht umsetzbar. Die geplanten Maßnahmen sind nach Angaben von Herrn Mindrup wohl über die Ausgleichsbeträge aus den Sanierungsgebieten finanzierbar. Aus diesem Grund sollten jetzt flächendeckende blockweise B-Pläne umgesetzt werden, nicht erst in einigen Jahren, wenn die Finanzierung möglicherweise schwerer sein wird. Blockweise B-Pläne entsprechen dem Vorgehen im Bezirk Mitte.

 

Herr Goetzke, BV, verweist auf eine zu diesem Thema ergangene vierseitige VzK. Zudem herrsche in Pankow eine andere Gemengelage als in Mitte.

 

Herr Kraft fragt nochmals nach, ob die vorgeschlagenen B-Plan-Verfahren tatsächlich über Ausgleichsbeträge finanziert werden können. Nach Angaben von Herrn Dr. Nelken ist eine Verwendung der Ausbeträge für (eigene) Personalkosten des BA aus haushaltsrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Eine Finanzierung auch des personellen Aufwands wäre danach allenfalls über eine Drittvergabe an Gutachterbüros möglich, was allerdings auch sonst häufig praktiziert werde.

 

Nach Ansicht von Herrn Brenn ist die VzK nicht abschließend, so dass der Antrag erforderlich sei. Herr Schröder folgt dieser Sicht. Das BA habe eine VzK erarbeitet, dem die BVV aber nicht folgen müsse.

 

Herr Mindrup schlägt eine Änderung des Antrags durch Einfügung eines neuen Punktes 3 mit folgendem Wortlaut vor:

 

3. Prioritär sind die in der Anlage zum zweiten Zwischenbericht des Bezirksamts zur Drucksache VI-495 genannten Baublöcke zu beplanen. Es ist jeweils auch die Notwendigkeit von Veränderungs-sperren zu prüfen.

 

Punkt 3 (alt) des ursprünglichen Antrags würde danach zu Punkt 4 neu.

 

Aus Sicht von Herrn Brandt führt gerade auch der geänderte Antrag im Ergebnis zu einer Überregulierung und einem Mangel an Spielräumen.

 

Der Unterzeichner fragt nach, was geschehen würde, wenn sich während der bereits begonnenen B-Plan-Verfahren herausstellen würde, dass eine Finanzierung über die Ausgleichsbeträge aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen scheitert, insbesondere, ob in diesem Fall unnütze Planungskosten entstehen würden. Nach Ansicht von Herrn Dr. Nelken ist dies nicht der Fall, da in einem solchen Fall die Planung bzw. Umsetzung der Maßnahmen schlicht abgebrochen oder unterlassen werden könnten.

 

Es wird diskutiert, ob der Antrag vertagt werden soll, was aber mehrheitlich nicht gewünscht ist.

 

Der Antrag wird sodann in der, wie oben beschrieben, geänderten Fassung zur Abstimmung gestellt und mit

 

9 Ja-Stimmen                         gegenüber

3 Nein-Stimmen          bei

2 Enthaltungen

 

beschlossen. Der Ausschuss empfiehlt der BVV damit die Annahme des Antrags in seiner geänderten Fassung.

 


 
 

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