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Auszug - Stand der Einrichtung von Pflegestützpunkten in Pankow und Berlin
Der Leiter des Sozialamts, Herr Hans-Joachim Berlin, ruft
die Aufgaben der nach § 92 c SGB XI einzurichtenden Pflegestützpunkte in
Erinnerung. Mit der Allgemeinverfügung vom 12. Dezember 2008, die am 9. Januar
2009 im Amtsblatt bekannt gemacht wurde, sei für Berlin festgelegt worden, dass
die Pflegekassen in Berlin zur Einrichtung verpflichtet seien, dabei die
Wohnortnähe gewährleisten - d.h. für ca. 95.000 Einwohnerinnen und Einwohner
einen Stützpunkt vorsehen - müssten und die bestehenden Koordinierungsstellen
Rund ums Alter einbeziehen sollten. An den Pflegestützpunkten sollten die
Kranken- und Pflegekassen, aber auch Stellen im Gesundheits-, Sozial- und
Jugendamt sowie Selbsthilfe- und andere Gruppen beteiligt werden. Seither gebe
es schwierige Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und den Kassen, an denen
zuletzt auch Bezirksvertreter, darunter er selbst, teilgenommen hätten.
Ergebnis der Verhandlungen sollten ein Landesrahmenvertrag und ein
Musterstützpunktvertrag sein, in dem die Zusammenarbeit mit anderen geregelt
sei. Die Bezirke hätten dabei gefordert, dass sie sich in den Stützpunkten
abhängig von ihren Voraussetzungen einbringen könnten und das Land Berlin sich
finanziell weiter in der Höhe beteilige, in der derzeit die Koordinierungsstellen
finanziert würden. Der Zeitrahmen sei erschöpft, aber der Abschluss der
Verträge stehe wegen der unterschiedlichen finanziellen Interessen noch aus.
Zum 10. Juli 2009 sollten 24 Stützpunkte eingerichtet werden, 12 weitere bis
zum 31.12.2011. Von den Kosten sollten das Land Berlin 1/3 (d.h. entsprechend
den 12 bisherigen Koordinierungsstellen) und die Kassen 2/3 übernehmen. Offen
seien Regelungen zur Erstattung der Anteile von privaten Kassen an die
gesetzlichen, wenn ein Stützpunkt auch für deren Kundschaft Anlaufstelle sein
solle. Träger der Stützpunkte könnten nur das Land und die Pflege- und
Krankenkassen sein, weil nach den gesetzlichen Regelungen nur diese
Kostenträger und keine Leistungsanbieter Träger der Pflegestützpunkte sein
können. Dies sei wichtig für die Neutralität der Beratung. Die Einbeziehung
anderer Anbieter vor Ort werde vertraglich geregelt. So könne etwa Albatros als
Träger der Pankower Koordinierungsstelle vertraglich eingebunden werden und nicht
Versicherte beraten, für die das Land Berlin der Kostenträger sei. Ursachen für die noch nicht unterschriebenen Verträge
seien die Vielzahl der beteiligten Kranken- und Pflegekassen, die die
Finanzierungsanteile zudem noch untereinander klären müssten, und die offene
Frage der Verteilung der Stützpunkte auf das Berliner Stadtgebiet. Das Land
Berlin wolle, dass gleich zu Beginn in jedem Bezirk zwei Stützpunkte
eingerichtet würden, einer vom Land (Koordinierungsstelle), einer von einer
Kasse (Umwandlung einer Geschäftsstelle), und über weitere nach
Bevölkerungsschlüssel entschieden werde. Die Gespräche darüber dauerten an.
Derzeit wolle eine dritte Kasse gleich zu Beginn einen dritten Standort im
Bezirk, im Ortsteil Prenzlauer Berg einrichten. In jedem Fall solle es
einheitliche Qualitätsstandards geben, und alle Standorte sollten barrierefrei
sein. Die Pankower Koordinierungsstelle sei dies z.B. nicht, so dass ggf. noch
einmal eine Verlagerung geprüft werden müsse. Bis 2011 qualifizierten die
Kassen laufend ihr Beratungspersonal. Die Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI
wollen die Pflegekassen nur mit eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
durchführen, da sie für die erbrachte Beratungsleistung auch hafteten. Die
jeweiligen Berater eines Stützpunktes würden zu bestimmten Sprechzeiten dann
auch an den anderen Standorten eingesetzt. Aus Sicht des Bezirks unterschätzten
die Kassen derzeit die zu erwartende Zahl zu beratenden Personen, weil die
Beratung nicht nur vor Ort in den Stützpunkten, sondern auch aufsuchend
erfolgen müsse. Im Mittelpunkt der Fragen der Ausschussmitglieder und der
Aussprache stehen die personelle Zusammensetzung des Personals an den einzelnen
Standorten, die Tragfähigkeit des Modells, die Einflussmöglichkeiten des
Bezirks und die zu erwartenden Auswirkungen auf die Personal- und
Haushaltssituation im Bezirk bzw. im Bezirksamt. |
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