Auszug - Stand der Einrichtung von Pflegestützpunkten in Pankow und Berlin  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.04.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Der Leiter des Sozialamts, Herr Hans-Joachim Berlin, ruft die Aufgaben der nach § 92 c SGB XI einzurichtenden Pflegestützpunkt

Der Leiter des Sozialamts, Herr Hans-Joachim Berlin, ruft die Aufgaben der nach § 92 c SGB XI einzurichtenden Pflegestützpunkte in Erinnerung. Mit der Allgemeinverfügung vom 12. Dezem­ber 2008, die am 9. Januar 2009 im Amtsblatt bekannt gemacht wurde, sei für Berlin festgelegt worden, dass die Pflegekassen in Berlin zur Einrichtung verpflichtet seien, dabei die Wohnortnähe gewährleisten - d.h. für ca. 95.000 Einwohnerinnen und Einwohner einen Stützpunkt vorsehen - müssten und die bestehenden Koordinierungsstellen Rund ums Alter einbeziehen sollten. An den Pflegestützpunkten sollten die Kranken- und Pflegekassen, aber auch Stellen im Gesundheits-, Sozial- und Jugendamt sowie Selbsthilfe- und andere Gruppen beteiligt werden. Seither gebe es schwierige Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und den Kassen, an denen zuletzt auch Bezirksvertreter, darunter er selbst, teilgenommen hätten. Ergebnis der Verhandlungen sollten ein Landesrahmenvertrag und ein Musterstützpunktvertrag sein, in dem die Zusammenarbeit mit anderen geregelt sei. Die Bezirke hätten dabei gefordert, dass sie sich in den Stützpunkten abhängig von ihren Voraussetzungen einbringen könnten und das Land Berlin sich finanziell weiter in der Höhe beteilige, in der derzeit die Koordinierungsstellen finanziert würden.  

Der Zeitrahmen sei erschöpft, aber der Abschluss der Verträge stehe wegen der unterschiedli­chen finanziellen Interessen noch aus. Zum 10. Juli 2009 sollten 24 Stützpunkte eingerichtet werden, 12 weitere bis zum 31.12.2011. Von den Kosten sollten das Land Berlin 1/3 (d.h. entsprechend den 12 bisherigen Koordinierungsstellen) und die Kassen 2/3 übernehmen. Offen seien Regelungen zur Erstattung der Anteile von privaten Kassen an die gesetzlichen, wenn ein Stützpunkt auch für deren Kundschaft Anlaufstelle sein solle. Träger der Stützpunkte könnten nur das Land und die Pflege- und Krankenkassen sein, weil nach den gesetzlichen Regelungen nur diese Kostenträger und keine Leistungsanbieter Träger der Pflegestützpunkte sein können. Dies sei wichtig für die Neutralität der Beratung. Die Einbeziehung anderer Anbieter vor Ort werde vertraglich geregelt. So könne etwa Albatros als Träger der Pankower Koordinierungsstelle vertraglich eingebunden werden und nicht Versicherte beraten, für die das Land Berlin der Kostenträger sei.

Ursachen für die noch nicht unterschriebenen Verträge seien die Vielzahl der beteiligten Kran­ken- und Pflegekassen, die die Finanzierungsanteile zudem noch untereinander klären müss­ten, und die offene Frage der Verteilung der Stützpunkte auf das Berliner Stadtgebiet. Das Land Berlin wolle, dass gleich zu Beginn in jedem Bezirk zwei Stützpunkte eingerichtet würden, einer vom Land (Koordinierungsstelle), einer von einer Kasse (Umwandlung einer Geschäftsstelle), und über weitere nach Bevölkerungsschlüssel entschieden werde. Die Gespräche darüber dau­erten an. Derzeit wolle eine dritte Kasse gleich zu Beginn einen dritten Standort im Bezirk, im Ortsteil Prenzlauer Berg einrichten. In jedem Fall solle es einheitliche Qualitätsstandards geben, und alle Standorte sollten barrierefrei sein. Die Pankower Koordinierungsstelle sei dies z.B. nicht, so dass ggf. noch einmal eine Verlagerung geprüft werden müsse. Bis 2011 qualifizierten die Kassen laufend ihr Beratungspersonal. Die Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI wollen die Pflegekassen nur mit eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchführen, da sie für die erbrachte Beratungsleistung auch hafteten. Die jeweiligen Berater eines Stützpunktes würden zu bestimmten Sprechzeiten dann auch an den anderen Standorten eingesetzt. Aus Sicht des Bezirks unterschätzten die Kassen derzeit die zu erwartende Zahl zu beratenden Personen, weil die Beratung nicht nur vor Ort in den Stützpunkten, sondern auch aufsuchend erfolgen müsse.

 

Im Mittelpunkt der Fragen der Ausschussmitglieder und der Aussprache stehen die personelle Zusammensetzung des Personals an den einzelnen Standorten, die Tragfähigkeit des Modells, die Einflussmöglichkeiten des Bezirks und die zu erwartenden Auswirkungen auf die Personal- und Haushaltssituation im Bezirk bzw. im Bezirksamt.  


 
 

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