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Auszug - Besprechung gemäß § 19 (3) über die Begegnungsstätte Stille Straße
BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz erläutert, wie bereits in
der letzten Ausschusssitzung berichtet, habe das Bezirksamt einen
19-Punkte-Plan erarbeitet, der zur Entlastung des Haushalts führen solle. Als
Punkt 10 sei dort die Begegnungsstätte Stille Str. 10 aufgeführt. Dort solle geprüft
werden, ob und ggf. wie das derzeitige Angebot in andere bezirkliche
Einrichtungen verlagert werden könnte. Entsprechende Einrichtungen, in die das
Angebot als Ganzes verlagert werden könne, gebe es in diesem Teil des Bezirks
jedoch nicht. Nach der erneuten Beratung im Bezirksamt an diesem Tag müsse nun
weiter geprüft werden, ob ggf. Teilpakte des Angebots in
Jugendfreizeiteinrichtungen oder Kirchengemeinden verlagert werden könnten. Die
bisherige Struktur der ehrenamtlichen Mitarbeit könne in diesem Fall jedoch
nicht erhalten werden. Deshalb stelle sich die Frage, wie man damit umgehe,
wenn auch eine Teilverlagerung mit der beschriebenen Strukturauflösung nicht
sinnvoll möglich sei bzw. wie man dann ggf. den Veräußerungsbeschluss umsetze.
Im Moment müsse jedoch erst einmal die Teilverlagerung umfassend geprüft
werden. Im Mittelpunkt der folgenden Aussprache stehen Schilderungen
von betroffenen ehrenamtlichen Mitarbeitern und Nutzern der Begegnungsstätte,
die das derzeitige Angebot mit speziellem und Gemeinschaftsteil, die aktuelle
Stimmung unter den Betroffenen sowie die besondere Rolle der Einrichtung für
das Zusammengehörigkeits- und Heimatgefühl der Menschen vor Ort schildern. Auch
bei einer Teilverlagerung würden bestimmte Leute nicht mehr kommen und Angebote
für alle so nicht mehr genutzt werden können. Angesichts von 1400 Besuchern und
den aufgezeigten Konsequenzen seien die Überlegungen im Bezirksamt
unverständlich. Die Vorsitzende der Pankower Seniorenvertretung schließt
sich dem an und kündigt an, das Thema bei der nächsten Senioren-BVV
aufzugreifen. BV Eveline Lämmer (DIE LINKE.) berichtet, der 19-Punkte-Plan
sei auch im Finanzausschuss bereits beraten worden. Die Stille Straße sei nun
einmal die einzige Immobilie im Vermögen des Sozialamts und habe insofern auf
die Liste gesetzt werden müssen, weil alle Ämter zu einem Beitrag aufgefordert
gewesen seien. Die Prüfungen hätten jedoch jetzt schon gezeigt, wie wichtig
der Erhalt der Einrichtung sei, für den sich ihre Fraktion auch einsetzen
werde. Nötig seien nun kreative Überlegungen. In anderem Zusammenhang sei es
z.B. auch schon einmal um eine Verlagerung auf freie Träger gegangen. BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz stimmt hinsichtlich der
Bedeutung der Begegnungsstätte für das Gebiet zu. Sie sei sich der mit einer
Aufteilung verbundenen Probleme und der schwierigen Lage der Betroffenen
angesichts der Ungewissheit über die Zukunft der Einrichtung bewusst. Auch sei
es zutreffend, dass ein Objekt alleine den Haushalt des Bezirks nicht sanieren
könne; der 19-Punkte Plan müsse hier als Gesamtheit betrachtet werden. Eine
Konsolidierungsleistung müsse in jedem Fall erbracht werden, denn die
vorläufige Haushaltswirtschaft habe katastrophale Auswirkungen auf ganz viele
Angebote und Einrichtungen im Bezirk. Mehrere Ausschussmitglieder betonen in diesem Zusammenhang,
die notwendigen Diskussionen und anstehenden Entscheidungen dürften nicht dazu
führen, eine Altersgruppe gegen eine andere auszuspielen. Die haushalterischen
Fragen setzten eine ordentliche Prüfung voraus, alles andere sei langfristig
wenig hilfreich. Darüber hinaus müsse man gut überlegen, solange man noch
selbst die Handlungshoheit habe. Mit Blick auf den Wunsch der Betroffenen nach
Klarheit über die Zukunft ihrer Einrichtung müssten Vereinbarungen über das
Verfahren getroffen werden. BD Dieter Wucherpfennig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erinnert an
die mangelnde Barrierefreiheit der Einrichtung und erkundigt sich danach,
inwiefern z.B. der wenig genutzte Ballsaal in Niederschönhausen eine räumliche
Alternative sei. BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz erläutert, der Ballsaal sei
Privateigentum. Für eine Anmietung von Räumlichkeiten fehlten die Mittel.
Geprüft werden könnten nur Verlagerungsvarianten in andere bezirkliche
Einrichtungen. Das Verfahren zur Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts
beginne aber bereits in der folgenden Woche. Vor der Aufgabe einer bezirklichen
Einrichtung bedürfe es zudem in jedem Fall einer Beschlussfassung durch die
BVV. http://www.berlin.de/jobcenter/pankow/index.htmlDer
Vorsitzende kündigt an, der Ausschuss werde das Thema im Rahmen der
Haushaltsberatungen wieder aufgreifen. |
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