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Auszug - Bürgerfreundliche Bescheide
Herr Schülke legte den Ordner
mit den gesammelten Formblättern aus den verschiedenen Abteilungen des
Bezirksamtes vor. Es wurde über die weitere Vorgehensweise insbesondere
hinsichtlich der Sondersitzung am 2. April 2009 beraten. Zunächst erläuterte
Herr Farin (Leiter des Rechtsamtes des Bezirksamts Pankow) Grundsätze der
Bescheiderstellung (Verfassungsgebot, und Gemeinsame Geschäftsordnung der
Berliner Verwaltung (GGO I § 49 -
Sprache, Stil und Form). Er wies auch darauf hin, dass die Bestandskraft von
Bescheiden durch widersprüchliche Bestandteile zur Nichtigkeit des Bescheides
führen können. Es gibt viele Hinweise auf Abfassung von Bescheiden und
Formularen (BB – Arbeitshandbuch). An Hand einiger Beispiele wurde
in der anschließenden Diskussion der Unterschied zwischen Theorie und Praxis
besprochen. Zur Sondersitzung sollen einige
Beispiele für alle sichtbar dargestellt werden. Nach dem zunächst nochmals über
den Begriff „bürgerfreundlich“ Einigung erzielt werden soll, will
man sich über die Kategorisierung der im Bezirksamt vorhandenen Bescheide,
Formblätter und Schreiben verständigen. Im Anschluss könnte dann der erste
Versuch zur Formulierung eines realisierbaren Maßnahmeplans unternommen werden. |
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