Auszug - Vorstellung der Studie "Standortuntersuchung Grundschulen Prenzlauer Berg"  

 
 
Öffentliche gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal sowie des Ausschusses Schule und Sport und Stadtentwicklung/Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 2
Gremien: Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal, Ausschuss für Schule und Sport, Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 29.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:06 Anlass: außerordentliche Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Eingangs führt die Stadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule und Sport Lioba Zürn-Kasztantowicz in das Thema ein

Eingangs führt die Stadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule und Sport Lioba Zürn-Kasztantowicz in das Thema ein. Sie verweist auf den vom BA beschlossenen und von der BVV zur Kenntnis genommenen Schulentwicklungsplan Grundschulen als wesentliches Grundlagenmaterial. Heute werde das Ergebnis der Prüfung der landeseigenen Gebäude im Hinblick auf ihre Eignung als Grundschulstandort in den besonders von Schülerzahlsteigerungen betroffenen Einzugsgebieten vorgestellt. Dieser Prüfungsauftrag sei vom Bezirksamt an den Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N. vergeben worden. Zum Untersuchungsauftrag hätten im untersuchten Gebiet insbesondere folgende Fragen gehört:

-          An welchen Grundschulen gibt es die Möglichkeiten zu Kapazitätserweiterungen durch bauliche Maßnahmen?

-          Welche frühen Schulgebäude, die jetzt anders genutzt werden, können durch „Rücknutzung“ wieder als Grundschule genutzt werden

-          Ist die Nutzung von Gebäuden nicht mehr benötigter anderer Schultypen möglich?

-          Sind andere landeseigene Gebäude als Schulgebäude zu nutzen? (Umnutzung)

-          Wo gibt es die Möglichkeit von Schulneubauten?

 

Beachtet werden sollten weiterhin:

- die Verfügbarkeit und Eigentumsverhältnisse

- Städtebauliche Situation

- Planungsrechtliche Voraussetzungen

- Bindungen an Förderprogramme

 

Die Prüfung der einzelnen Immobilien erfolge auf Basis des Musterraumprogramms für Grundschulen der Senatsverwaltung für Bildung. Auf dieser Basis werde die Zahl der jeweils unterzubringenden Züge ermittelt.

 

Das Gutachten basiere daher auf umfassenden Prüfaufträgen. Die Arbeit sei durch ein Steuerungsgremium begleitet worden, dass dreimal getagt habe.

 

Nach der Einführung durch Zürn-Kasztantowicz stellen Frau Dr. Herden und Frau Taeger von der S.T.E.R.N. die Studie vor. Die Vorstellung ist Anlage zum Protokoll.

 

Nach Vorstellung der Studie ergreift die Schulstadträtin Lioba Zürn-Kasztantowicz noch einmal kurz das Wort. Sie betont, dass zur Sicherung der Grundschulversorgung erhebliche Mittel aufgebracht werden müssen. Diese könne der Bezirk aufgrund der bekannten Haushaltslage nicht aufbringen. Daher sei eine enge Abstimmung mit dem Senat erforderlich, diese laufe bereits mit der Senatsverwaltung für Bildung, die für die Bestätigung der vom Bezirk ermittelten Bedarfe zuständig sei.

 

Anfang Oktober werde sie den Entwurf eines Maßnahmeplanes fertig stellen und vor der Einbringung in das Bezirksamt das übliche Verfahren der Mitzeichnung mit den anderen betroffenen Abteilungen innerhalb des Bezirksamtes einleiten.

 

Der Maßnahmenplan selbst müsse dann im Bezirksamt und der BVV diskutiert werden, da er das wesentliche Instrument sei, um die Mittel für die Sicherung der Grundschulversorgung vom Senat einzuwerben. Bei den Senatsmittel sei grundsätzlich zwischen Fördermitteln der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (inkl. Ausgleichsbeträgen) und direkten Zuweisen der Senatsverwaltung für Finanzen zu unterscheiden. Bereits heute sei klar, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht die komplette Finanzierung der Pflichtaufgabe Grundschulversorgung mit Fördermitteln übernehmen könne.

Herr Bechtler eröffnet daraufhin die Diskussion.

 

 

Herr Stenger spricht sich aufgrund der großen Flexibilität für den vorgeschlagenen Neubau auf der Werneuchener Wiese aus.

 

Herr Van der Meer fragt nach den Kosten der Fassaden bei den vorgeschlagenen Anbauten, der Sicherheit der vorgelegten Kostenschätzungen und fragt, wann ein Neubau bezugsfertig sein könne. Weiterhin regt er an, flexibler zu planen, man sehe z.B. beim Objekt Danziger Straße welcher Aufwand mit dem Umbau einer Oberschule in eine Grundschule verbunden sei. Weiterhin warnt er davor, nur für wenige Jahrgänge zu planen. Man brauche eine Schulperspektive mit mehreren Jahrgängen, die eine Schule durchlaufen.

 

Frau Taeger antwortet, dass es sich bei den Anbaukosten um Kostenschätzungen handeln würde, die u.a. auf den Erfahrungen von S.T.E.R.N. bei der Sanierung der Schule am Kollwitzplatz basierten. Es gebe weiterhin Mengen- und Massenberechnungen, die einsehbar seien. Unterschiede in den Kostenschätzungen bei  gleichen Bautypen seien auf Abweichungen bei der Größe der Teilungsräume zurückzuführen. Die Fassadenanteile seien bei der Schule Teutoburger Platz nicht aufgeführt, weil sie über de Hüllensanierung bereits gefördert würden. Sie macht dem Ausschuss das Angebot, sich die Unterlagen genauer anzusehen. Dem Hochbauamt würden die Grundlagen der Schätzungen zur Verfügung gestellt, dass sie dort nachvollzogen bzw. hinterfragt werden könnten.

Für den Neubau Werneucher Wiese geht sie nach Sicherung der Finanzierung von einem Planungsverlauf von mindestens 1,5 Jahren und einer Bauzeit von 2 Jahren aus.

Frühestens 2012 sei damit die Aufnahme des Schulbetriebes in einem optimistischen Szenario denkbar.

Frau Taeger sieht wie Herr van der Meer die Probleme bei der Umnutzung eines Oberschulstandortes. Daher sei beim ehem. Pasteur-Gymnasium eine Sonderuntersuchung notwendig. Es gebe zum Thema „multifunktionale Schule“ eine AG bei der Senatsbauverwaltung, insbesondere mit dem Ziel der Abstimmung mit der Senatsschulverwaltung hinsichtlich der Musterraumprogramme.

 

 

Herr Stenger erneuert seine Argumentation für den Neubau Werneuchner Wiese.

 

Frau Zürn-Kasztantowicz bittet darum, die zeitlichen Verläufe zu beachten, daher habe sie die Schülerzahlentwicklung regional auf jedes einzelne Jahr heruntergebrochen, da in jedem Jahr die Schulversorgung gesichert werden müsse. Nachhaltigkeit und multifunktionale Nutzung seien von Ihr von Anfang an thematisiert worden. Dagegen stehe aber, dass die Raumprogramme der Senatsbildungsverwaltung  immer spezieller würden. Der Ganztagsbetrieb und die flexible Schuleingangsphase hätten beispielsweise erhebliche Auswirkungen auf das Raumprogramm. Der mögliche Neubau sei von den Kosten und dem zeitlichen Ablauf kritisch zu sehen. Wenn man ihn umsetzten wolle, solle man ihrer Auffassung nach von Anfang an auf den Werneuchener Wiesen eine Gemeinschaftsschule für die Klassen eins bis zehn errichten. Dann müsse das Raumprogramm entsprechend modular erweitert werden, die Flächen seien vorhanden.

Frau Zürn-Kasztantowicz erinnert daran, dass die Geburtszahlen auch im Jahr 2007 (Einschulungsjahrgang 2013/14) gestiegen seien und dass das INSEK-Konzept für Prenzlauer Berg eine Wachstumsprognose bis 2015 beinhalte. Das Bezirksamt sei weiterhin gehalten, die gesetzliche Verpflichtung zur wohnortnahen Versorgung zu beachten.

 

Frau Haese fragt nach der Beachtung bestehender Verträge und ob die geforderten 65 m² pro Klasse für die genannte dreizügige Grundschule im Eliashof eingehalten würden.

 

Frau Taeger antwortet, dass das Musterraumprogramm tatsächlich 65 m² fordere, aber alte Schulen erfüllten alle diese Raumgrößen nicht, damit müsse man bei bestehenden Gebäuden leben.

Frau Zürn-Kasztantowicz verweist auf die generelle Aussage der Senatsfachverwaltung, Klassenraum sei danach Klassenraum. Das Musterraumprogramm sei für  Neubauten verbindlich und bei Altbauten eine Orientierungshilfe.

Die Rechtsverhältnisse mit anderen Nutzern wären nicht Gegenstand der Prüfung gewesen.

 

Frau Haese äußert Bedenken, dass diese nicht beachtet wurden.

 

Frau Zürn-Kasztantowicz sagt, die Prüfung der Rechtsverhältnisse erfolge im Zuge der Beschlussfassung über den Masterplan im Bezirksamt. Hier werde zunächst die Untersuchung der Gebäude vorgelegt, die Voraussetzung für das Gesamtpaket aus Zeit- und Maßnahmenplan mit Kostenplan sei. Dieser müsse sowohl im Bezirksamt als auch der BVV mit den zuständigen Ausschüssen intensiv diskutiert werden.

 

Herr Brenn begrüßt die Erstellung der Studie, fragt, wo das notwendige Geld herkommen solle, spricht sich gegen einen Neubau auf der Werneuchener Wiese und für eine Schulnutzung des heute monostrukturell geprägten Eilashof aus. Dort gebe es aber das große Problem der unzureichenden Freiflächen.

 

Frau Taeger antwortet, dass im Anhang der Studie die einzelnen Förderkulissen dargestellt  würden und für jeden Standort ein Finanzierungsvorschlag aufgenommen sei.

 

Herr Czimbollek spricht sich positiv für den Standort Werneuchener Wiese aus und regt eine Aufstockung von drei auf vier Züge an.

 

Frau Taeger  erläutert, dass eine reine Grundschule aufgrund der Randlage nur mit drei Zügen geplant werden solle. Bei einem Modellvorhaben oder einer Gemeinschaftsschule könne man diese Vorgabe überdenken.

 

Herr van der Meer regt an, Pavillons nicht völlig zu verwerfen. Weiterhin verweist er auf die hohe Belastung und das Budgetdefizit hin, das dem Bezirk durch die notwendige Bereitstellung der Schulen bei anfangs noch geringer Auslastung zwangsläufig entstehe. Herr van der Meer spricht sich nachdrücklich für die Gemeinschaftsschule aus und verweist auf durchaus positive Erfahrungen mit der polytechnischen Oberschule. Weiterhin fordert er auch bei landeseigenen Flächen die Grunderwerbskosten nicht außer Acht zulassen. Auch dieses Landeseigentum stelle einen Wert dar.

 

Frau Zürn-Kasztantowicz verweist im Hinblick auf die Pavillons auf schlechte Erfahrungen mit diesen mobilen Unterrichtsräumen. Um- und Abbaukosten bei den bestehenden MUR seien erheblich. Auch für diese Fertigbauten müssen man Fundamente legen und Medienanschlüsse bereitstellen. Auch sei die Gemeinschaftsschule u.a. in ihren räumlichen Anforderungen nicht mit der POS vergleichbar. Im Hinblick auf die Gründung weiterer Gemeinschaftsschulen regt sie an, neben dem Neubau auch die Zusammenfassung nah beieinander liegender Standorte in Betracht zu ziehen, da die einzelnen untersuchten Standorte für eine Gemeinschaftsschule  zu klein seien. Sie verweist auf die positiven Erfahrungen mit der in diesem Jahr gestarteten Gemeinschaftsschule.

 

Frau West weist im Hinblick auf die Kulturstandorte darauf hin, dass eine Umsetzung aller vorgestellten Planungen zu massives Konsequenzen für die Kulturentwicklungsplanung führen würden. Diese solle man bei der weiteren Konkretisierung bedenken, sie verweist dabei insbesondere auf den Standort Prenzlauer Allee (Sebastian Haffner), aber auch den Eliashof. Ein ersatzloser Verzicht dieser Kulturstandorte sei aus ihrer Sicht  nicht denkbar.

 

Herr Stenger fragt nach den Wirkungen der Investitionssperre bis 2011.

 

Frau Zürn-Kasztantowicz wiederholt, dass man die Unterstützung des Landes brauche, Schule sei schließlich eine Pflichtaufgabe. Ein Finanzierungsmix aus Fördermittel und Sonderzuweisungen sei das Ziel. Dem Bezirk Mitte sei gerade kürzlich  bereits eine Sonderzuweisung für die Errichtung einer Sonderschule mit Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ durch SenFin in Aussicht gestellt worden.

 

Frau Kaplan(Landeselternvertretung der Berliner Musikschulen) sagt, dass nach ihrer Auffassung die Kulturstandorte Sebastian Haffner und Eliashof nicht verfügbar sein.

 

Frau Zürn-Kasztantowicz erwidert dagegen, dass der Auftrag gewesen sei, in den betroffenen Regionen, wo die Sicherung der Grundschulversorgung akut bedroht sei, alle landeseigenen Gebäude und Grundstücke zu untersuchen. Was konkret im Maßnahmenplan beschlossen werde, sei eine politische Entscheidung der politischen Ebenen Bezirksamt und BVV.

 

Frau Lämmer fragt nach den eingesetzten Fördermitteln für die Kulturstandorte und deren eventueller Rückzahlung. Ihrer Meinung nach sei eine Schulnutzung eine zweckentfremdete Nutzung.

 

Frau Zürn-Kasztantowicz verweist darauf, dass die Rahmenbedingungen beider Kulturstandorte unterschiedlich seien, auch die alternativ zur Verfügung stehenden Schulstandorte. Mit der Rückforderung von EU-Mitteln gebe es keine Erfahrung, ihr Ziel sei eine Verhandlungslösung, da beim Eliashof eine Kinder- und Jugendnutzung bleiben solle. Der Bezirk bleibe in der Pflicht der wohnortnahen Grundschulversorgung, sie bittet darum, sich die Zahlen der geborenen Kinder um den Helmholtzplatz anzusehen.

 

Herr Mindrup erklärt, dass man die Finanzierung der notwendigen Grundschulplätze durch den Senat nicht in Zweifel ziehen dürfe. Dies sei gleichbedeutend mit einem Verzicht auf die Einhaltung der Grundschulpflicht in Teilen des Prenzlauer Berges, dies sei schlicht undenkbar. Der Bezirk sei sogar in der Pflicht die notwendigen Ausgaben notfalls als außerplanmäßige Ausgaben zu tätigen. Herr Mindrup erklärt weiterhin, dass die SPD Fraktion in der BVV die Gemeinschaftsschule nachdrücklich unterstütze und das Bezirksamt in Gänze bittet, bei der Neugründung von Grundschulen auch die Möglichkeit neuer Gemeinschaftsschulen mit zu prüfen, wie die zuständige Stadträtin dies bereits zugesagt habe. Dabei dürfe man nicht nur den Neubau sondern auch die Aufteilung auf zwei Standorte ins Auge fassen.

 

Herr Dr. Bielefeldt fragt detailliert nach Raumkapazitäten in der Schule an der Schönhauser Allee.

 

Frau Taeger verweist auf die Schulentwicklungsplanung und das Raumprogramm der untersuchten Schulstandorte, das als Anlage ausgegeben werde.

 

Herr Dr. Bielefeldt fragt wegen einer Hortnutzung in der Schule an der Schönhauser Allee nach. Frau Taeger antwortet ihm, dass die Räume für die Hortnutzung den gültigen Vorgaben angepasst würden, sprich man müsse zusammenrücken.

 

Herr Berghäuser (Leiter Musikschule Pankow) bezweifelt, dass eine dreizügige Grundschule im Eliashof mit einer funktionierenden Musikschule im Eliashof vereinbar sei. In diesem Fall sei eine komplette Verlagerung der Musikschule an einen anderen zentralen Standort in Prenzlauer Berg wahrscheinlich notwendig.

 

Frau Dr. Herden entgegnet, dass Nutzungskonflikte zwischen Grundschule und Musikschule sicher vorhanden sein würden, dass man sich aber in der sich abzeichnenden Notsituation aufeinander zu bewegen müsse, um gangbare Kompromisse zu finden.

 

Eine Lehrerin der Grundschule Teutoburger Platz fragt nach dem Zeitplan für die Sanierung ihrer Schule und  fragt nach einem Ausgleich für verlorene Freiflächen durch den geplanten Anbau.

 

Frau Taeger antwortet, dass der Zeitablauf in erster Linie eine Frage der Bewilligung der Fördermittel sei, zur Zeit gebe es eine Förderzusage für eine Teilsumme aus dem Programm „Stadtumbau Ost“, jedoch sei die Gesamtfinanzierung auch ohne Anbau noch nicht abgesichert.. Es sei mit einer Bauzeit von zwei Jahren zu rechnen. Die verlorene Freifläche sei ggf. durch eine Reduzierung der Lehrerparkplätze zu kompensieren.

 

Frau Zürn- Kasztantowicz ergänzt, dass die Danziger Straße 50 als Ausweichstandort wahrscheinlich ausfalle, dieser sei aber entscheidend um 2009 mit der GS am Teutoburger Platz beginnen zu können. Sie gehen davon aus, dass die Gesamtfinanzierung gesichert werden könne und deshalb die Sanierung kommen werde, der genaue Zeitplan sei offen.

 

Herr Hiller vom Bezirkselternausschuss findet, dass die Diskussion des Themas im Bezirkschulbeirat konkrete und fruchtbare Folgen gehabt haben. Er verweist auf den engen Zeitrahmen und fordert, das Tempo beizubehalten, damit alles zu einem gute Ende komme. Weiterhin bittet er die Haushaltspolitiker das Thema CO 2 – Sanierungsprogramm der KfW im Auge zu haben.

 

Frau Pfennig fragt nach Verlagerungsszenarien für Oberschulen an andere Stellen im Bezirk, um Grundschulplätze in Prenzlauer Berg zu gewinnen.

 

Frau Zürn- Kasztantowicz antwortet, dass die Gymnasien in den untersuchten Bereichen eine hohe Auslastung aufweisen würden und dringend gebraucht würden. Die Umnutzung sei außerdem wegen der unterschiedlichen Raumprogramme – insbesondere der Fachräume in den Gymnasien – auch sehr kostenintensiv, da die zahlreichen Fachräume mit ihren Um- und Einbauten bei Nutzung durch Grundschule geschlossen werden müssten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 29.09.2008 BVV Präsentation (5197 KB)    

 
 

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