Auszug - Kommunalen Handlungsspielraum zurückgewinnen - Immobilienkosten senken  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal
TOP: Ö 5.4
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 01.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:26 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
VI-0264 Kommunalen Handlungsspielraum zurückgewinnen - Immobilienkosten senken
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

BV Bechtler stellt den Antrag für die Fraktion Bündnis90/ die Grünen vor, nachdem er die Sitzungsleitung für diesen TOP an sei

BV Bechtler stellt den Antrag für die Fraktion Bündnis90/ die Grünen vor, nachdem er die Sitzungsleitung für diesen TOP an seinen Stellvertreter, BV Götz, übergeben hat. BV Bechtler erläutert, damit auch die öffentliche Diskussion antreiben zu wollen und bietet an, best pratice – Beispiele (z.B. Jena) einzuladen, um mit ihnen zu diskutieren. BV Mindrup regt an, Beispiele modellhaft durchzurechnen, um einen Überblick zu erhalten, welches System für den Bezirk am günstigsten ist. BzBm Köhne bietet an, dies am Beispiel des gemieteten Objekts Storkower Str. vorzulegen. BV van der Meer fragt nach, was denn „ein gutes Beispiel sei“ und stellt die Vergleichbarkeit mit Pankow in Frage. Zudem sei die Erfahrung die Pankow mit der BIM (und dementsprechend dem Mieter-Vermieter-Verhältnis) aufweisen kann nicht zu vernachlässigen. Die Sitzungsleitung definiert konkrete Fragen, die das BA in seiner Musterrechnung beantworten sollte:

  • Auswirkung auf Haushalt
  • Erhaltungsinvestitionen
  • Flexibilität, Verfügbarkeit für die bezirkliche Aufgabenwahrnehmung
  • Qualität/Zustand im Hinblick auf die Raumnutzung

 

Der BzBm sagt zu, bis zur nächsten Sitzung berichten zu können, bis wann eine solche Berechnung zu leisten sei. Auf dieser Grundlage stellt die einreichende Fraktion den Antrag auf Vorschlag der Sitzungsleitung zunächst zurück.

 


 
 

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