BzStR Frau Keil erläutert den Stand der bezirklichen Liegenschaften:
BzStR Frau Keil erläutert den Stand der bezirklichen
Liegenschaften:
Nach
vorliegendem Recht gibt es zwei Möglichkeiten, Liegenschaften /
Immobilien, die nicht mehr benötigt werden aus dem bezirklichen Vermögen
(budgetwirksame Kosten) abzugeben:
an
den Liegenschaftsfonds übergeben
Erbbaurechtsverträge
Schule
Parkstr. 15, Conrad-Blenkle 50-52/ Gürtelstr. 16 an den Liegenschaftsfonds
Für
die Standorte Parkstr.15 & Gürtelstr. 16 wurde eine Notiz angefertigt,
dass der Bezirk die weitere Nutzung als Schulimmobilie wünscht (private
Schulen)
Bürodienstgebäude,
sind dabei geräumt zu werden : sofern BIM kein Interesse bekundet, gehen
alle Gebäude an Liegenschaftsfonds
Problem:
Man könnte Privatisierung der Schulen auch aus eigener Hand betreiben,
aber die Verhandlungen über Erbbaurechtsverträge sind kompliziert und
langwierig. Deswegen sollen auch in Zukunft Immobilien immer an
Liegenschaftsfonds abgegeben werden.
Frage
für die Zukunft: Kann man Immobilien zur Zwischennutzung beim
Immobilienfonds mittelfristig „parken“ und später zurück
übertragen bekommen?
Standortaufgabe
(Kultur): zuständig Kulturstadtrat, deswegen keine Antwort von anwesenden
Mitgliedern des BA, Nachfrage von BV Mindrup nach Möglichkeit, die
Standorte in Finanzvermögen umzubuchen, um budgetunwirksamen Kosten
auszuweichen? Def. Finanzvermögen/Fachvermögen steht dem entgegen (...)