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Auszug - Antrag zum Verfahren der Fördermittelverteilung
Der Vorsitzende erinnert an den von
der Fraktion Bündnis 90/Grüne eingebrachten Änderungsantrag zum Antrag der
Fraktion Die Linke zum Doppelhaushalt 2008/2009 und den Zuschüssen an Organe
und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege im Einzelplan 39 (Soziales). Der
Änderungsantrag sei mit dem Beschluss zum Haushalt teilweise erledigt, der aus
der verteilten Tischvorlage ersichtliche Teilbereich solle nun
vereinbarungsgemäß aufgegriffen werden. BV Dr. Stefan Schneider (Bündnis
90/Grüne) führt in den Antrag ein und erläutert, inwiefern die Entscheidung
über Verwendung und Höhe der Mittel aus dem Titel 68411 ab dem Haushaltsjahr
2009 an ein Verteilungsmodell, die Durchführung eines
Interessenbekundungsverfahrens und den Abschluss von Zielvereinbarungen zu
binden sei und die Zuwendung als fehlbedarfsorientierte Festbetragsfinanzierung
auszureichen sei. Zu Beginn der folgenden Aussprache
nehmen BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz und der Leiter des Sozialamts, Herr
Berlin, Stellung zu dem Antrag und äußern vor allem mit Blick auf die fehlenden
Spielräume im Haushalt Zweifel an der Machbarkeit. Es sei wichtig, abhängig von
der Entwicklung während des Jahres Anpassungen vornehmen, auf konkrete
Ereignisse reagieren und ggf. auch einen Ausgleich zwischen den Trägern
schaffen zu können. Ansonsten müsse die Zuwendungssumme vorab um einen
bestimmten Prozentsatz gekürzt werden. Ferner werde die Abrechnung durch das
vorgeschlagene Verfahren nicht vereinfacht. Ein Interessenbekundungsverfahren
diene der Klärung der Frage, ob bisher öffentlich erbrachte Leistungen künftig
besser privat erbracht werden sollten. Wenn diese Frage jedoch bereits
beantwortet sei, sei ein sofortiges Ausschreibungs- und Vergabeverfahren nach
der LHO vorgeschrieben und spare Zeit. Haushaltsrechtlich könnten sich nur
juristische Personen bewerben, d.h. wenn die Zusammenarbeit mehrerer Träger
angestrebt werde, müssten diese zunächst gemeinsam eine neue juristische Person
bilden oder einen der Träger als Zuwendungsempfänger bestimmen. BV Eveline Lämmer (Die Linke)
erklärt, ihre Fraktion stehe dem Antrag aufgeschlossen gegenüber. Die Träger
könnten sich auf das neue Verfahren einstellen und damit umgehen. Im Mittelpunkt der folgenden Diskussion stehen Fragen nach
verschiedenen Aspekten der praktischen Umsetzung der Vorschläge, zeitlichen
Aspekten des Verfahrens, der Schwerpunktsetzung, der vorgeschlagenen
Überprüfung der Zielerreichung durch externe Dritte und den Spielräumen bei der
Haushaltsdurchführung. Bis
zur Fortsetzung der Beratung spätestens Anfang 2008 bittet der Ausschuss das
Bezirksamt um eine Übersicht, aus der hervorgehen soll, was der Unterschied
sowie Vor- und Nachteile von Festbetrags- bzw. Fehlbedarfsfinanzierung seien.
Dabei sollen auch der zeitliche Ablauf der Verfahren sowie der Personaleinsatz
dargestellt werden. Ferner sollen die Erfahrungen mit Zielvereinbarungen im
Jugendbereich dargelegt werden, einschließlich sich daraus ggf. ergebender
Schlussfolgerungen. |
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