Auszug - Antrag zum Verfahren der Fördermittelverteilung  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 16.10.2007 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 6, Raum 227
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende erinnert an den von der Fraktion Bündnis 90/Grüne eingebrachten Änderungsantrag zum Antrag der Fraktion Die Li

Der Vorsitzende erinnert an den von der Fraktion Bündnis 90/Grüne eingebrachten Änderungsantrag zum Antrag der Fraktion Die Linke zum Doppelhaushalt 2008/2009 und den Zuschüssen an Organe und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege im Einzelplan 39 (Soziales). Der Änderungsantrag sei mit dem Beschluss zum Haushalt teilweise erledigt, der aus der verteilten Tischvorlage ersichtliche Teilbereich solle nun vereinbarungsgemäß aufgegriffen werden.

 

BV Dr. Stefan Schneider (Bündnis 90/Grüne) führt in den Antrag ein und erläutert, inwiefern die Entscheidung über Verwendung und Höhe der Mittel aus dem Titel 68411 ab dem Haushaltsjahr 2009 an ein Verteilungsmodell, die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens und den Abschluss von Zielvereinbarungen zu binden sei und die Zuwendung als fehlbedarfsorientierte Festbetragsfinanzierung auszureichen sei.

 

Zu Beginn der folgenden Aussprache nehmen BzStRin Lioba Zürn-Kasztantowicz und der Leiter des Sozialamts, Herr Berlin, Stellung zu dem Antrag und äußern vor allem mit Blick auf die fehlenden Spielräume im Haushalt Zweifel an der Machbarkeit. Es sei wichtig, abhängig von der Entwicklung während des Jahres Anpassungen vornehmen, auf konkrete Ereignisse reagieren und ggf. auch einen Ausgleich zwischen den Trägern schaffen zu können. Ansonsten müsse die Zuwendungssumme vorab um einen bestimmten Prozentsatz gekürzt werden. Ferner werde die Abrechnung durch das vorgeschlagene Verfahren nicht vereinfacht. Ein Interessenbekundungsverfahren diene der Klärung der Frage, ob bisher öffentlich erbrachte Leistungen künftig besser privat erbracht werden sollten. Wenn diese Frage jedoch bereits beantwortet sei, sei ein sofortiges Ausschreibungs- und Vergabeverfahren nach der LHO vorgeschrieben und spare Zeit. Haushaltsrechtlich könnten sich nur juristische Personen bewerben, d.h. wenn die Zusammenarbeit mehrerer Träger angestrebt werde, müssten diese zunächst gemeinsam eine neue juristische Person bilden oder einen der Träger als Zuwendungsempfänger bestimmen.

 

BV Eveline Lämmer (Die Linke) erklärt, ihre Fraktion stehe dem Antrag aufgeschlossen gegenüber. Die Träger könnten sich auf das neue Verfahren einstellen und damit umgehen.

 

Im Mittelpunkt der folgenden Diskussion stehen Fragen nach verschiedenen Aspekten der praktischen Umsetzung der Vorschläge, zeitlichen Aspekten des Verfahrens, der Schwerpunktsetzung, der vorgeschlagenen Überprüfung der Zielerreichung durch externe Dritte und den Spielräumen bei der Haushaltsdurchführung.

 

Bis zur Fortsetzung der Beratung spätestens Anfang 2008 bittet der Ausschuss das Bezirksamt um eine Übersicht, aus der hervorgehen soll, was der Unterschied sowie Vor- und Nachteile von Festbetrags- bzw. Fehlbedarfsfinanzierung seien. Dabei sollen auch der zeitliche Ablauf der Verfahren sowie der Personaleinsatz dargestellt werden. Ferner sollen die Erfahrungen mit Zielvereinbarungen im Jugendbereich dargelegt werden, einschließlich sich daraus ggf. ergebender Schlussfolgerungen.

 


 
 

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