Kleine Anfrage - KA-0482/IX  

 
 
Nummer:KA-0482/IXEingang:04.01.2023
Eingereicht durch:Koufen, Katharina
Weitergabe:05.01.2023
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:19.01.2023
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:23.01.2023
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:23.01.2023
 
Betreff:Sanierung und Erweiterung des Primo-Levi-Gymnasiums
Anlagen:
KA-0482/IX Eingang
KA-0482/IX Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

 

Im Rahmen der Sanierung, des Um- und Ersatzneubaus des Primo-Levi-Gymnasiums sowie der Sanierung des A-Gebäudes (Pistoriusstr.) muss zuerst ein Neubau erfolgen, damit das zu sanierende Gebäude Pistoriusstr. leergezogen und saniert werden kann. Diese Sanierung soll 1116 Schulplätze schaffen und ist schon insofern eine wichtige Investition in die Zukunft der Schullandschaft des Bezirkes.

https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulbauoffensive/artikel.1205045.php

Laut Rahmenvertrag zwischen der Schulbauoffensive und dem Land Berlin vom 6. November 2018 und der „Projektvereinbarung (Sanierung)“ der Schulbauoffensive vom 13.9.22 hat der Bezirk, sofern er eine Oberschule sanieren will, einen Vertrag mit der Howoge zu schließen. Der in dem Vertrag festgeschriebene Bau ist, wie bei allen Oberschul-Neubauten, zunächst nicht haushaltsrelevant, sondern wird von der Howoge im Rahmen des Erbbaurechts gegen eine künftige Mietzahlung errichtet.

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist ein solcher Vertrag oder sind mehrere Verträge zwischen Bezirk und Howoge bereits geschlossen?
  2. Falls nicht, durch welche Umstände wurde und wird dies verhindert?
  3. Welche Bestandteile des Vertrages sind noch offen? Laut Sachstandsbericht, S. 18 ist im 3. Quartal 2021 das Bedarfsprogramm vom Bezirk übergeben worden. Wann ist mit den Vorbereitenden Planungsunterlagen und den Bauplanungsunterlagen sowie weiteren Planungsschritten zu rechnen?
  4. Auf wann ist der Beginn des Ersatzneubaus terminiert?
  5. Welche Bedingungen dieses Vertrages muss der Bezirk noch erfüllen?
  6. Welche Bedingungen dieses Vertrages müssen Senatsbehörden erfüllen? Bitte jeweils die Vertragsbedingungen sowie die zuständige Senatsverwaltung nennen.
  7. Welche Bestandteile dieses Vertrages, der den Bezirk auf mindestens 25 Jahre binden würde, sind öffentlich, welche nicht? Welche Mitglieder des Bezirksamtes sind berechtigt nichtöffentliche Teile zu lesen?
  8. Welches ist die Laufzeit des Vertrages mit der Howoge? 25 Jahre? 37 Jahre?
  9. Gibt es bereits Modellrechnungen, in welcher Höhe Mietzahlungen künftige Bezirks- oder Landeshaushalte belasten würden? Falls es diese gibt, auf Basis welcher Prognose bezüglicher künftiger Entwicklungen des Mietniveaus in Berlins werden diese gemacht?
  10. Werden diese Zahlen aus Frage 9 dem Schulausschuss und der BVV zugänglich gemacht?

 

 
 

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