Kleine Anfrage - KA-1014/VIII
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Nummer: | KA-1014/VIII | Eingang: | 16.03.2021 |
Eingereicht durch: | Wirtensohn, Stephan | | Weitergabe: | 16.03.2021 |
Fraktion: | Fraktion der AfD | Fälligkeit: | 30.03.2021 |
Antwort von: | Bezirksamt | Beantwortet: | 01.04.2021 |
Parlament: | Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin | Erledigt: | 01.04.2021 |
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Betreff: | Prater Umbau durch den Bezirk |
Anlagen: |
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Kleine Anfragen EingangstextWie aus der Presse, z.B. dem Tagesspiegel von Pankow vom 04.03.2021 zu entnehmen, war der vom Bezirksamt durchgeführte Umbau rechtswidrig. Siehe Urteil des OVG Berlin Brandenburg zu Az.: OVG 2 S 42/29. Ich frage das Bezirksamt - Wer trägt die Verantwortung für die rechtswidrigen Baumaßnahmen?
- Welche Konsequenzen werden daraus gezogen?
- Welcher Schaden ist dem Bezirk und damit dem Steuerzahler entstanden?
- Welche Schadensersatzforderungen der Pächterin können auf den Bezirk zukommen?
- Hat das Bezirksamt die Pächterin des Pratergartens mit der Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 Euro täglich bewusst psychisch unter Druck gesetzt, um die rechtswidrige Umbaumaßnahme /Baumaßnahme durchführen zu können?
- Wurden im Vorfeld Mittel für den Rechtsstreit zurückgestellt? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, aus welchem Kapitel wird der Rechtsstreit bezahlt?
- Wann wurde der jetzt gültige Pachtvertrag geschlossen und für welchen Zeitraum?
- Sieht es das Bezirksamt als Nötigung an, der Pächterin die Leitungen kappen zu wollen, wenn diese nicht einer Änderungsvereinbarung des Pachtvertrages zustimmt? Wenn nein, warum nicht?
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