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Kleine Anfrage - KA-0926/VIII
Trotz aller Bedenken wird die Briefwahl weiterhin staatlich beworben und erfreut sich unter anderem deshalb zunehmender Beliebtheit. Für die Durchführung der Briefwahlen sowie die sichere Lagerung der Unterlagen ist das jeweilige Bezirksamt mit dem von ihm ernannten Bezirkswahlleiter verantwortlich. Allerdings lässt die Transparenz dieses Verfahrens zu wünschen übrig. So wurde den Bezirksverordneten der AfD Fraktion unter anderem der Zugang zum Aufbewahrungsort der Wahlurnen vom zuständigen Wahlleiter bei der letzten Wahl versagt. Ich frage das Bezirksamt: - Wie viele Briefwahlunterlagen wurden bei der Wahl für 2016 im Bezirk Pankow ausgegeben? - Wie viele Briefwahlunterlagen sind davon eingegangen? - Wo werden bei den kommenden Wahlen 2021 die Briefwahlunterlagen aufbewahrt? - Welche parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten bestehen für die Verordneten der BVV? - Welche öffentlichen Kontrollmöglichkeiten bestehen allgemein für die ordnungsgemäße Lagerung der Briefwahlunterlagen? - Die bestehende Praxis der Versiegelung der Wahlurnen durch Aufkleber (welche nach Belieben abgezogen und wieder befestigt werden können) ist nicht zielführend. Erachtet es das Bezirksamt für notwendig, die Sicherung der Wahlunterlagen, z.B. mit Plomben an den Wahlurnen, nachzubessern? - Wenn nein, kann das Bezirksamt versichern, dass die bestehenden Sicherungsmechanismen gegen den potenziellen Missbrauch der Briefwahl auf ihre Eignung hin überprüft wurden? - Wie sehen diese Sicherungsmaßnahmen aus? |
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