Kleine Anfrage - KA-0766/VIII  

 
 
Nummer:KA-0766/VIIIEingang:26.02.2020
Eingereicht durch:Koch, Cordelia
Weitergabe:26.02.2020
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:11.03.2020
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:17.03.2020
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:17.03.2020
 
Betreff:Umsetzung des Mietendeckels in Pankow
Anlagen:
KA-0766/VIII
KA-0766/VIII Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) gilt für zunächst fünf Jahre und legt fest, dass überhöhte Mieten verboten sind.

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Ab welchem Stichtag besteht die Möglichkeit zur Absenkung überhöhter Mieten?
  2. Wie müssen Mieter*innen in Pankow vorgehen, um die Vorteile des Gesetzes nutzen zu können? Wie sind der Ablauf und Zeitrahmen für ein Verfahren zur Absenkung einer Miete?
  3. Welche Aufgaben/Verwaltungsakte bei der Umsetzung des Gesetzes bzgl. Bestandsmieten und Neuvermietungen übernehmen …

a)    der Bezirk,

b)    das Land,

c)     weitere Akteure?

  1. Welche Klärungen und Ausführungsvorschriften müssen für die Umsetzung des Gesetzes in den Verwaltungen noch erfolgen, so z.B. die Rolle der Investitionsbank Berlin (IBB)?
  2. Bezüglich. des für die Umsetzung des Gesetzes notwendigen Verwaltungspersonals in Pankow: Gibt es absehbar knappe Ressourcen (z.B. Räume, Technik), und welche sind diese?
 
 

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