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Kleine Anfrage - KA-0766/VIII
Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) gilt für zunächst fünf Jahre und legt fest, dass überhöhte Mieten verboten sind. Ich frage das Bezirksamt:
a) der Bezirk, b) das Land, c) weitere Akteure?
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