Kleine Anfrage - KA-0712/VIII  

 
 
Nummer:KA-0712/VIIIEingang:29.11.2019
Eingereicht durch:Gloger, Karsten Dirk
Weitergabe:29.11.2019
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:13.12.2019
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:11.12.2019
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:11.12.2019
 
Betreff:Schulreinigung in Pankow
Anlagen:
KA-0712/VIII
KA-0712/VIII Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Problem mangelhafter Reinigung von Schulgebäuden, insbesondere der hygienischen Zustände der Schultoiletten, beschäftigt uns seit vielen Jahren. Trotz aller Bemühungen ist es nicht gelungen einen Hygienestandard an Pankower Schulen durchzusetzen. Erst vergangene Woche haben sich 30 Schulleiter*innen in einem offenen Brief über dreckige Klassenzimmer und mangelnde Hygiene beschwert. Der Zustand an der Reinhold-Burger Schule in Berlin-Pankow war für ein paar Tage sogar so schlimm, dass der Unterricht abgesagt werden musste.

Deshalb frage ich das Bezirksamt:

  1. Wieviel Zeit steht den Reinigungskräften der beauftragten Reinigungsfirmen, nach Kenntnis des Bezirksamtes, für die Reinigung eines Klassenzimmers zur Verfügung? (Angaben bitte aufgeschlüsselt je nach Reinigungsfirma. Sollte es datenschutzrechtliche Bedenken geben, sind die Angaben anonymisiert aufzulisten)
  2. Wieviel Zeit steht den Reinigungskräften der beauftragten Reinigungsfirmen, nach Kenntnis des Bezirksamtes für die Reinigung von größeren Toilettenräumen zur Verfügung? (Angaben bitte aufgeschlüsselt je nach Reinigungsfirma. Sollte es datenschutzrechtliche Bedenken geben, sind die Angaben anonymisiert aufzulisten)
  3. Wieviel Zeit steht den Reinigungskräften der beauftragten Reinigungsfirmen, nach Kenntnis des Bezirksamtes für die Reinigung einer einzelnen Toilette zur Verfügung? (Angaben bitte aufgeschlüsselt je nach Reinigungsfirma. Sollte es datenschutzrechtliche Bedenken geben, sind die Angaben anonymisiert aufzulisten)
  4. Wieviel Zeit steht den Reinigungskräften der beauftragten Reinigungsfirmen, nach Kenntnis des Bezirksamtes für die Reinigung einer Turnhalle zur Verfügung? (Angaben bitte aufgeschlüsselt je nach Reinigungsfirma. Sollte es datenschutzrechtliche Bedenken geben, sind die Angaben anonymisiert aufzulisten)
  5. Wieviel Zeit steht den Reinigungskräften der beauftragten Reinigungsfirmen, nach Kenntnis des Bezirksamtes für die Reinigung einer Umkleidekabine zur Verfügung? (Angaben bitte aufgeschlüsselt je nach Reinigungsfirma. Sollte es datenschutzrechtliche Bedenken geben, sind die Angaben anonymisiert aufzulisten)
  6. Wieviel Zeit steht den Reinigungskräften der beauftragten Reinigungsfirmen, nach Kenntnis des Bezirksamtes für die Reinigung einer Schulmensa zur Verfügung? ((Angaben bitte aufgeschlüsselt je nach Reinigungsfirma. Sollte es datenschutzrechtliche Bedenken geben, sind die Angaben anonymisiert aufzulisten.
  7. Wieviel Zeit steht den Reinigungskräften der beauftragten Reinigungsfirmen, nach Kenntnis des Bezirksamtes für die Reinigung von Fluren und Treppenaufgängen zur Verfügung? (Angaben bitte aufgeschlüsselt je nach Reinigungsfirma. Sollte es datenschutzrechtliche Bedenken geben, sind die Angaben anonymisiert aufzulisten)
  8. Wieviel Zeit steht den Reinigungskräften der beauftragten Reinigungsfirmen, nach Kenntnis des Bezirksamtes für die Reinigung von Oberflächen, wie etwa Fensterbänke, Tische, Ablagen etc. zur Verfügung? (Angaben bitte aufgeschlüsselt je nach Reinigungsfirma. Sollte es datenschutzrechtliche Bedenken geben, sind die Angaben anonymisiert aufzulisten)
  9. Wieviel Zeit steht den Reinigungskräften der beauftragten Reinigungsfirmen, nach Kenntnis des Bezirksamtes für die Reinigung des gesamten Schulgebäudes zur Verfügung? (Angaben bitte aufgeschlüsselt je nach Reinigungsfirma. Sollte es datenschutzrechtliche Bedenken geben, sind die Angaben anonymisiert aufzulisten)
  10. Was versteht das Bezirksamt unter der Reinigung von Fußböden?

a.      Fegen

b.      Fegen plus feucht wischen

  1. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, wie hoch die tatsächlich ausgezahlten Stundenlöhne der Mitarbeiter*innen der Reinigungsfirmen sind?
  • Wenn Ja, wie hoch sind diese Stundenlöhne
  • Wenn Nein, wie stellt das Bezirksamt sicher, dass der Mindestlohn von 9,19 €/Std. gezahlt wird?
  1. Lässt sich das Bezirksamt die tatsächlich gezahlten Stundenlöhne der Reinigungskräfte anhand von Zahlungsbelegen, oder Lohnabrechnungen nachweisen?
  • Wenn Ja:
  1. Lückenlos oder
  2. Stichprobenartig?
  • Wenn Nein:
    Warum lässt sich das Bezirksamt die tatsächlich gezahlten Stundenlöhne nicht nachweisen.
  1. Hat das Bezirksamt Kenntnis über den Stand der unbezahlten Überstunden von Reinigungskräften, die an Pankower Schulen tätig sind?
  2. Wie reagiert das Bezirksamt, wenn eine Schule nicht gereinigt wird, z.B. aufgrund von Erkrankungen von Reinigungskräften (wie zuletzt geschehen an der Reinhold Burger Schule, an der tagelang nicht gereinigt wurde)?
  3. Was sind, nach Ansicht des Bezirksamtes, die Vorteile der Ausschreibung und Vergabe der Schulreinigung an externe Dienstleister*innen?
  4. Wo sieht das Bezirksamt die Nachteile der Ausschreibung und Vergabe der Schulreinigung an externe Dienstleister*innen?
  5. Mit welchen Maßnahmen möchte Bezirksamt die fortwährenden Probleme mit der Schulreinigung beheben?
 
 

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