Sondernutzung

Aktenordner

Von einer Sondernutzung von Straßenland spricht man in den Fällen, in denen der Gebrauch des Straßenlandes (Straßen, Plätze, Wege) über das allgemein übliche Maß hinaus geht. Ein kurzfristiges Abstellen von Waren und Gegenständen zum Zwecke des Transports oder Verladens stellt daher ebenso wenig eine Sondernutzung dar, wie etwa das Herausstellen von Waren im Bereich von 1,5 m vor den Schaufenstern. Hierzu sind zwar keine Sondernutzungs- erlaubnisse erforderlich, jedoch ist darauf zu achten, dass keine Störung des Straßenbildes durch sperrige Gegenstände oder durch unordentliches Herausstellen von Waren, Behinderungen des Fußgängerverkehrs oder Ähnliches auftritt.

Benutzung von Grün- und Erholungsanlagen nach §6 Grünanlagengesetz

Für die Benutzung einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage ist 6 bis 8 Wochen vorher gemäß §6 Grünanlagengesetz eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Für Grünanlagen sind entsprechend der Dauer und Größe Nutzungsentgelte zu zahlen.

Sondernutzungsarten nach §9, §11 Berliner Straßengesetz

  • Zeitungskioske, Imbissstände,
  • Telefonzellen, Briefkästen, Wertzeichenautomaten, Taxirufsäulen
  • Baustofflagerungen, Bauzäune und Bauwagen
  • provisorische Gehwegüberfahrten
  • Baustelleneinrichtung, Kabelbrücken, Autokräne
  • Veranstaltungen, Straßenfeste, Märkte
  • Filmaufnahmen
  • Werbeanlagen, Werbung an Lichtmasten
  • Weihnachtliche Illumination

Hier können Sie sich über die Straßenrechtliche Sondernutzung informieren und haben die Möglichkeit, die Variante der Onlineabwicklung zu nutzen.

Sondernutzungsarten nach §13 Berliner Straßengesetz in Verbindung
mit §46 StVO

  • Schankvorgärten (Tische und Stühle)
  • Herausstellen von Waren
  • Informationsstände
  • Stehtische
  • Märkte
  • Veranstaltungen auf dem Gehweg im Nebenstraßennetz

Antrag und Gebühren

Die Antragsstellung sollte spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Nutzungsbeginn liegen.
Für die Sondernutzungserlaubnis ist im Allgemeinen eine Gebühr zu entrichten.
Eine unerlaubte Sondernutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,00 € geahndet werden kann.

Antragsformulare

  • Veranstaltung

    PDF-Dokument (451.2 kB)

  • Stehtische

    PDF-Dokument (538.3 kB)

  • Infostände

    PDF-Dokument (421.4 kB)

  • Warenpräsentation

    PDF-Dokument (454.9 kB)

  • Tische und Stühle

    PDF-Dokument (451.9 kB)

Sprechzeiten:

Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Hinweis für Menschen mit Behinderung
WC nach DIN 18024 Fahrstuhl Behindertenparkplatz