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Sondernutzung

Von einer Sondernutzung von Straßenland spricht man in den Fällen, in denen der Gebrauch des Straßenlandes (Straßen, Plätze, Wege) über das allgemein übliche Maß hinaus geht. Ein kurzfristiges Abstellen von Waren und Gegenständen zum Zwecke des Transports oder Verladens stellt daher ebenso wenig eine Sondernutzung dar, wie etwa das Herausstellen von Waren im Bereich von 1,5 m vor den Schaufenstern. Hierzu sind zwar keine Sondernutzungs- erlaubnisse erforderlich, jedoch ist darauf zu achten, dass keine Störung des Straßenbildes durch sperrige Gegenstände oder durch unordentliches Herausstellen von Waren, Behinderungen des Fußgängerverkehrs oder Ähnliches auftritt.
Sondernutzungsarten nach §9, §11 und §12 Berliner Straßengesetz:
- Zeitungskioske, Imbissstände,
- Telefonzellen, Briefkästen, Wertzeichenautomaten, Taxirufsäulen
- Baustofflagerungen, Bauzäune und Bauwagen
- provisorische Gehwegüberfahrten
- Baustelleneinrichtung, Kabelbrücken, Autokräne
- Veranstaltungen, Straßenfeste, Märkte
- Filmaufnahmen
- Werbeanlagen, Werbung an Lichtmasten
- Weihnachtliche Illumination
Sondernutzungsarten nach §13 Berliner Straßengesetz in Verbindung
mit §46 StVO
- Schankvorgärten (Tische und Stühle)
- Herausstellen von Waren
- Informationsstände
- Stehtische
- Märkte
- Veranstaltungen auf dem Gehweg im Nebenstraßennetz
Für die Sondernutzung einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage ist gemäß §6 Grünanlagengesetz eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Hier können Sie sich über die Straßenrechtliche Sondernutzung informieren und haben die Möglichkeit, die Variante der Onlineabwicklung zu nutzen.
Antrag und Gebühren
Die Antragsstellung sollte spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Nutzungsbeginn liegen. Für die Sondernutzungserlaubnis ist im Allgemeinen eine Gebühr zu entrichten. Bis auf wenige Ausnahmen ist außerdem eine Nutzungsgebühr für die Dauer und Größe der in Anspruch genommenen Fläche zu zahlen.
Eine unerlaubte Sondernutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,00 € geahndet werden kann.
Ansprechpartner für Sondernutzungen nach §9, §11 und §12 Berliner Straßengesetz
-
Teamleiterin
Tel. (030) 90295 8649
Fax. (030) 90295 8629 -
Bearbeitung von Sondernutzungen nach BerlStrG sowie Ausnahmen nach GrünanlG
Tel. (030) 90295 8638
Fax. (030) 90295 8629 -
Bearbeitung von Sondernutzungen nach BerlStrG sowie Ausnahmen nach GrünanlG
Tel. (030) 90295 8651
Fax. (030) 90295 8629 -
Bearbeitung von Sondernutzungen nach BerlStrG sowie Ausnahmen nach GrünanlG
Tel. (030) 90295 8550
Fax. (030) 90295 8629 -
Bearbeitung von Sondernutzungen nach BerlStrG sowie Ausnahmen nach GrünanlG
Tel. (030) 90295 8593
Fax. (030) 90295 8629 -
Bearbeitung von Sondernutzungen nach BerlStrG sowie Ausnahmen nach GrünanlG
Tel. (030) 90295 8535
Fax. (030) 90295 8629 -
Bearbeitung von Sondernutzungen nach BerlStrG sowie Ausnahmen nach GrünanlG
Tel. (030) 90295 8623
Fax. (030) 90295 8629 -
Frau Hiller
Bearbeitung von Sondernutzungen nach BerlStrG sowie Ausnahmen nach GrünanlG
Tel. (030) 90295 ****
Fax. (030) 90295 8629
Ansprechpartner für Sondernutzungen nach §13 Berliner Straßengesetz in Verbindung mit § 46 StVO
-
Frau Michalak
Teamleiterin sowie Bearbeitung von Widersprüchen und OrdnungswidrigkeitenTel. (030) 90295 8516
Fax. (030) 90295 8629 -
Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Schadensersatzansprüchen
Tel. (030) 90295 8598
Fax. (030) 90295 8629 -
Bearbeitung von Sondernutzungen nach BerlStrG sowie Ausnahmen nach GrünanlG
Tel. (030) 90295 8526
Fax. (030) 90295 8629 -
Bearbeitung von Sondernutzungen nach BerlStrG sowie Ausnahmen nach GrünanlG
Tel. (030) 90295 8594
Fax. (030) 90295 8629
Grünanlagengesetz – GrünanlG
© Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
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Fahrverbindungen:
Bus
Schwarzelfenweg, 255
Darßer Straße/Roelckestraße (Haltestelle Darßer Str./Roelckestr.), 255
Hinweis für Menschen mit Behinderung