Was ist eine Betriebsvignette?
Mit Ihrer Betriebs-Vignette können Sie in der Zone Ihres Betriebssitzes mit einem Fahrzeug rund um die Uhr entgeltfrei parken. An Zonengrenzen selbstverständlich auf beiden Straßenseiten. Sie müssen Ihren Parkausweis nur fristgerecht bei Ihrem Bezirksamt beantragen, die Verwaltungsgebühr bezahlen und die Vignette zum Starttermin der Bewirtschaftung gut sichtbar in Ihrem Fahrzeug platzieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass jedes Unternehmen nur eine Betriebs-Vignette pro Betriebssitz beantragen kann.
Warum steht auf meiner Betriebs-Vignette „Ausnahmegenehmigung“?
Für betriebliche Fahrzeuge können aus juristischen Gründen keine Bewohnerparkausweise erteilt werden. Ihre Freistellung von der Verpflichtung zur Zahlung der Parkgebühr ist nur im Wege der Ausnahmegenehmigung möglich. Aus diesem Grund steht auf jeder Betriebsvignette das Wort „Ausnahmegenehmigung“.
Wo platziere ich meine Betriebsvignette im Fahrzeug?
Von außen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe.
Wie beantrage ich die Betriebsvignette für mein Unternehmen?
Sie können Ihre Betriebsvignette bei der Straßenverkehrsbehörde schriftlich per Post, per E-Mail oder per Fax beantragen. Den Antrag finden Sie auf dieser Seite. Die Vignette und den Gebührenbescheid erhalten Sie anschließend zusammen per Post.
Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung?
Sie benötigen hierzu Ihre Gewerbeanmeldung und Ihren Gewerbemietvertrag sowie eine Kopie des Fahrzeug- bzw. Zulassungsscheins.
Siehe auch “Antragsunterlagen und Gebühren” oben.
Kann ich beim Bezirksamt per E-Mail oder Telefon Fragen zur Beantragung stellen?
Ja. Fragen zur Beantragung stellen Sie bitte per Mail an ausnahme@ba-pankow.berlin.de oder rufen die oben angegebenen Rufnummern an.
Was kostet die Betriebs-Vignette?
Siehe Gebühren (oben)
Wie berechnet sich die Höhe der Gebühren der Betriebsvignette?
Die Gebühr für die Vignette basiert auf der bundeseinheitlicher “Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt” und soll die entstehenden Verwaltungskosten für die Beantragung decken.
In welchem Fall kann ich für mein Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung für mehrere Fahrzeuge oder Parkzonen beantragen?
Wenn Sie betriebsbedingt nachweislich mehr als ein Fahrzeug in Ihrer Bewirtschaftungszone parken müssen oder eine Vignette für mehrere Zonen für Ihr Gewerbe zwingend erforderlich ist. Diese Anträge werden im Einzelfallverfahren geprüft. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung noch auf Bearbeitung der Anträge bis zum Beginn der Parkraumbewirtschaftung.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für mehrere Fahrzeuge oder Parkzonen?
Nein. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung. Jede Ausnahmegenehmigung wird im Einzelfallverfahren geprüft.
Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für mehrere Fahrzeuge oder Parkzonen bis zum Start der Parkraumbewirtschaftung?
Nein. Alle Ausnahmegenehmigungen werden im Einzelfallverfahren geprüft. Wann dieses abgeschlossen sein wird, kann aufgrund der hohen Zahl der erwarteten Anträge nicht eingeschätzt werden.
Können auch Betriebe mit Sitz außerhalb des Prenzlauer Bergs eine Betriebsvignette beantragen?.
Ja. Nur im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung (in Form eines DINA 4 Blatts), bei der im Einzelfallverfahren geprüft wird, ob das Unternehmen zwingend auf eine Betriebs-Vignette für den Prenzlauer Berg angewiesen ist, um seinem Geschäftsbetrieb nachzukommen.
Was geschieht, wenn ich meine Betriebsvignette verliere?
Eine Ersatzausstellung einer Vignette kann nur dann erfolgen, wenn der Verlust des Originals zweifelsfrei (z.B. durch eine Diebstahlsanzeige) nachgewiesen
werden kann. Eine Ersatzausstellung einer abhanden gekommenen Ausnahmegenehmigung kostet 15 Euro
Was geschieht, wenn sich das Kennzeichen meines Fahrzeugs ändert, oder ich ein neues Fahrzeug erwerbe?
Bei einem Kennzeichenwechsel werden zur Neuausstellung die alten Vignette und der neue Fahrzeugschein benötigt.
Es ist ein Antrag auf Kennzeichenwechsel auszufüllen. Die Neuausstellung der Vignette kostet 15 Euro (bei mehreren Vignetten werden die 15 Euro mit der
Fahrzeuganzahl multipliziert bis zu einem Höchstbetrag von 75 Euro). Bei einem Kennzeichenwechsel innerhalb der Gültigkeit einer vorhandenen Ausnahmegenehmigung muss die alte Ausnahmegenehmigung für den verbleibenden Gültigkeitszeitraum auf das neue Kennzeichen umgeschrieben werden. Dazu müssen die alte Ausnahmegenehmigung und der neue Fahrzeugschein vorgelegt werden (Kosten pro Fahrzeug ebenfalls 15 Euro).
Was geschieht mit meiner Betriebsvignette, wenn ich in eine andere Zone des Bewirtschaftungsgebietes umziehe?
Bei einem Standortwechsel des Betriebssitzes ist eine Zonenänderung zu beantragen, die mit einer Gebühr in Höhe von 15 Euro behaftet ist. Nach Abgabe der alten Vignette/Ausnahmegenehmigung, erhalten Sie eine neue Vignette/Ausnahmegenehmigung mit der aktuellen Bewirtschaftungszone, in der sich ihr Betriebssitz befindet.
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