Drucksache - V-0993  

 
 
Betreff: Bürgerbeteiligung nach Aufhebung der Sanierungsgebiete
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.04.2005 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
01.06.2005 
Fortsetzung der 32. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.08.2005 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
28.09.2005 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zurückgezogen   
Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Vorberatung
25.08.2005 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü - 32. Tagung 27.04.05
BE Stadtentw. 35. Tagung - 28.09.05

Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit den bestehenden Betroffenenvertretungen Möglichkeiten einer weiteren Beteiligung

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, gemeinsam mit den bestehenden Betroffenenvertretungen Möglichkeiten einer weiteren Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern auch nach Aufhebung der Sanierungsgebiete in Anlehnung an die bisher bestehenden Gremien zu erörtern und seine Vorschläge der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

 

 

 

 

gez. BV Andreas Otto und die übrigen Mitglieder der Fraktion

 

Die Aufhebung der Sanierungsgebiete steht in den nächsten Jahren an

 

der einreichende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Die Aufhebung der Sanierungsgebiete steht in den nächsten Jahren an. Damit fällt die baugesetzliche Basis für Sanierungsbeauftragte, aber auch die Betroffenenvertretungen weg. Das Bezirksamt soll mit dieser Drucksache ermuntert werden, gemeinsam mit den bestehenden Betroffenenvertretungen zu diskutieren, welche Möglichkeiten der Beteiligung danach erforderlich sind und genutzt werden sollen.

 

 

 

Begründung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen:

 

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder lehnte aus folgenden Gründen den Antrag ab.

 

1. Aus dem Text wird nicht ersichtlich, woran die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden sollen.

 

2. Nach Aufhebung der Sanierungsgebiete gibt es keine Sanierungssatzungen und somit auch keinen Gegenstand des bisherigen Beteiligungsverfahren mehr.

 

3. Im Rahmen der Baugesetzlichkeit (z.B. Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht, Planfeststellungsverfahren) gibt es eine Reihe von zwingenden Regelungen zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Welche Regelungen fehlen oder vervollkommnet werden sollten, konnte die einreichende Fraktion nicht darlegen.

 

 

 

 

 
 

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