Drucksache - V-0992  

 
 
Betreff: Sichern erreichter Ziele der Stadterneuerung nach Aufhebung der Sanierungsgebiete
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.04.2005 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen Vorberatung
26.05.2005 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung/Bauen und Wohnen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.06.2005 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.08.2005 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2005 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
25.01.2006 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antr. Bü - 32. Tagung
BE Stadt/B 33. Tagung 15.06.05
VzK 13, 34. Tagung, 31.08.05
VzK13, SB, 37. Tagung, 14.12.2005

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen:

 

Siehe Anlage

 

Die Aufhebung der Sanierungsgebiete steht in den nächsten Jahren an

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                        .2005

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: V – 0992 / 05

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Sichern erreichter Ziele der Stadterneuerung nach Aufhebung der Sanierungsgebiete

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 33. Sitzung am 15.06.2005 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. V-0992/05 –

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, bis Ende Dezember 2005 in einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten,

 

a)         wann voraussichtlich die Sanierungsziele im Bezirk aufgehoben werden.

 

b)         wie die Aufhebung der Sanierungsziele erfolgt und welche Konsequenzen damit für den Bezirk und für Dritte verbunden sind, insbesondere für die Mittel, die zur Umsetzung der Sanierungsziele zur Verfügung gestellt werden (u. a. Mieterberatung und Ordnungsmaßnahmen), für die bezirklichen Personalmittel, für den Einsatz von Fördermitteln des Bundes, des Landes und der EU und die steuerliche Behandlung von Investitionen.

 

c)         wie die Abrechnung der Ausgleichsbeträge erfolgen soll und wie dies personell abgesichert wird.

 

d)         welche planerischen Aktivitäten der Bezirk ergreifen könnte, um die Sanierungsziele über die Geltung des Sanierungsgebietes hinaus langfristig zu sichern, soweit diese noch nicht erfüllt sind.

 

e)         ob und wo das Bezirksamt die Ausweisung neuer Sanierungsgebiete für sinnvoll hält.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Für die Vorbereitung und den Abschluss der Sanierung ist die Senatsverwaltung zuständig. Die von der Senatsverwaltung erbetene Stellungnahme zur Drucksache wurde mit Schreiben vom 14.10.2005 übergeben. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.

 

Zu a)

Nach dem derzeitigen Zeitplan der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung könnten das Sanierungsgebiet Kollwitzplatz ab 2008 und die anderen Sanierungsgebiete des Bezirks Pankow ab 2009/2010 aufgehoben werden. (siehe Anlage)

 

Zu b)

Siehe Anlage

 

Zu c)

Maßgeblich für die Erhebung der Ausgleichsbeträge ist die AV "Ausgleichsbeträge" der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Vorzeitige Entlassungen sind kaum planbar, weil der Ausgangspunkt der Antrag des Eigentümers ist. Bisher war es in Berlin so üblich, dass die Dienstkräfte der Sanierungsverwaltungen die Aufgaben der Erhebung der Ausgleichbeträge übernehmen. (siehe Anlage)

 

Zu d)

Dauerhafte Ziele, für die das Sanierungsrecht als Veränderungssperre wirkt, und nur für solche, müssen bei Aufhebung der Verordnung mit dauerhaften Instrumenten des Planungsrechts gesichert werden. Entsprechende Verfahren werden zum erforderlichen Zeitpunkt eingeleitet.

 

Zu e)

Eine Ausweisung neuer Sanierungsgebiete erscheint unter der gegenwärtigen finanziellen Bedingungen nicht sinnvoll.

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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