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Drucksache - V-0927
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .11.2005 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache Nr. V-0927/05 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Ehrengrabstätte für Peter FechterWir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: In Erledigung des in der 31. Sitzung am
23.03.2005 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung –Drucksache
Nr. V-0927
Ehrengrabstätte für Peter Fechter„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Grabstätte von Peter Fechter auf dem Friedhof der Auferstehungsgemeinde, Indira-Gandhi-Straße 110, 13088 Berlin-Weißensee, gem. § 12 Abs. (6) des Gesetzes über landeseigene und nicht landeseigene Friedhöfe Berlins, zur Ehrengrabstätte des Landes Berlin ernannt wird. Insbesondere ist auf eine Anerkennung über die Mindestruhezeit von 20 Jahren hinaus hinzuwirken.“ wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt hat sich beim
Senat dafür eingesetzt, dass die Grabstätte von Peter Fechter zur
Ehrengrabstätte ernannt wird. Mit dem 1. Zwischenbericht wurden die weiteren
Verfahrensschritte aufgezeigt. Mit Schreiben der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung vom 26.10.2005 liegt dem Bezirksamt jetzt die Antwort vor. Nach eingehender Prüfung
konnte die in der Sache fachlich zuständige Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Forschung und Kultur in Abstimmung mit der Senatskanzlei die Anregung zur
Anerkennung der Grabstätte des Maueropfers Peter Fechter als Ehrengrabstätte
des Landes Berlin nicht befürworten, denn „gemäß der AV-Ehrengrabstätte finden
nur solche Verstorbene Berücksichtigung, die besondere Verdienste um Berlin
erworben haben oder über Berlin hinaus hervorragende Leistungen vollbracht
haben (Wissenschaftler, Künstler, Politiker u.a.). Damit ist die Voraussetzung,
Ihren Vorschlag dem Senat zur Entscheidung vorlegen zu können, nicht gegeben.
Die Grabstätte kann deshalb nicht als Ehrengrabstätte des Landes Berlin
anerkannt werden. Die Grabstätte Peter Fechter
ist jedoch gemäß Gräbergesetz als Grabstätte eines Opfers von Krieg und
Gewaltherrschaft anerkannt. Damit besteht ein dauerndes Ruherecht und die
Grabstätte wird auf Dauer öffentlich gepflegt. Darüber hinaus ist das
Andenken für die Opfer der Berliner Mauer in der Öffentlichkeit auch ohne
Ehrengrabstätte gegeben. In diesem Zusammenhang hat Herr Senator Dr. Flierl ein
„Gedenkkonzept Berliner Mauer“ vorgelegt, das sich noch im parlamentarischen
Verfahren befindet. Überdies wird Peter Fechter
jedes Jahr am 13. August eine Ehrung von Vertretern aus dem öffentlichen und
politischen Leben in Form einer Kranzniederlegung an der nach ihm benannten
Gedenkstele in der Zimmerstraße 26 in Berlin-Mitte zuteil. Ein gleichlautender Vorschlag
des Bezirksamtes Weißensee vom 15.12.1997 war ebenfalls abgelehnt worden“,
heißt es abschließend in dem Schreiben aus der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung. Wir bitten, die Drucksache
damit als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungenkeine Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und
Familienverträglichkeit nicht betroffen Burkhard Kleinert Bezirksbürgermeister |
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