Drucksache - V-0817  

 
 
Betreff: Maßnahmen zur Wiederherstellung der Haushaltsverantwortung und zur Schadensbegrenzung aus unterlassener Fallrevision im Bereich Soziales
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
18.10.2004 
außerordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.11.2004 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2005 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antr.PDS u. SPD,7. Sosi, 18.10.2004
VzK gem. §13 BezVG, 10.11.2004
VzK 13, SB, 37. Tagung, 14.12.2005

1

 

Siehe Anlage

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                               11.2005

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                            Drucksache-Nr.: V-0817

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.: 0817/04

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Haushaltsverantwortung und zur

Schadensbegrenzung aus unterlassener Fallrevision im Bereich Soziales

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung  des in der 7. außerordentlichen Sitzung am 18.10.2004 angenommenen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: 0817/04 :

 

Die BVV möge beschließen :

 

1.        Unverzüglich einen Maßnahmeplan zu erarbeiten und umzusetzen, der Voraussetzungen dafür schafft, von den Senatsverwaltung für Finanzen eine

Basiskorrektur für diejenigen über ProFiskal gezahlten aber nicht in ProSoz erfassten bebuchten Fälle für 2003 und 2004 zu erhalten. Grundlage dafür ist der geltende Grundsatz, dass Bezirke, die wegen ihren gesetzlichen Verpflichtungen fallzahlenbasierte Ansatzüberschreitungen zu verzeichnen haben, Anspruch auf Basiskorrekturen bzw. Abfederungen haben.

2.        Teil des Maßnahmeplans hat eine Revision der Fallangaben bei ProSoz zu sein.

 

3.        Das Bezirksamt hat alle zur Umsetzung des Maßnahmeplans zu ergreifenden organisatorischen, personal- und arbeitsrechtlichen Schritte, einschließlich der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden zu prüfen.

 

4.        Im Ergebnis des Maßnahmeplans hat das Bezirksamt eine Basiskorrektur bei der Senatsverwaltung für Finanzen zu beantragen.

 

5.        Das Bezirksamt hat auf jeder BVV- Sitzung über die Umsetzung der Maßnahmen zu informieren.

 

 

 

 

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

zu 1., 3. und 4.

 

Wie bereits im ersten Zwischenbericht mitgeteilt wurde,  wurden bei der Senatsverwaltung für Finanzen Anträge auf eine Basiskorrektur für die Haushaltsjahre 2003 und 2004 gestellt.

In einem Antwortschreiben wurde der Abteilung daraufhin mitgeteilt, dass eine Basiskorrektur nicht möglich ist.

 

Wie in der Vorlage gefordert, wurde unter dem Datum des 22.02.2005 ein erster Maßnahmeplan erstellt, der jedoch nicht den in der Drucksache gewünschten Erfolg hatte.

 

Am 18.05.2005 legte die neue LuV-Leitung das Papier: „Maßnahmen zur Beseitigung bestehender und Verhinderung zukünftiger Missstände im Sozialamt Pankow“ vor, das eine umfassende Bestandsaufnahme und den entsprechenden Maßnahmekatalog enthielt und anschließend in den BVV Ausschüssen für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal, Rechnungsprüfungsausschuss und Gesundheit und Soziales vorgestellt und diskutiert wurde.

 

Die zentralen Punkte des Maßnahmeplans können dabei wie folgt zusammengefasst

werden :

1.      Abbau der Bearbeitungsrückstände

2.      Vermeidung neuer Bearbeitungsrückstände

3.      Aufbau eines Fachcontrollings

Es zeigt sich, dass  der Abbau der Bearbeitungsrückstände eine Langzeitaufgabe ist. Im monatlichen Turnus wird die LuV- Leitung über den Abarbeitungsstand der Rückstände aus den Fachbereichen schriftlich in Kenntnis gesetzt.

 

.Der Aufbau eines Fachcontrollings ist weitgehend erfolgt. Die entsprechenden Auswertungen – sofern sie im Realisierungsbereich des Bezirkes liegen (s.u.) - werden dem Fachausschuss der BVV regelmäßig zur Kenntnis gegeben.

 

Innerhalb des LuVs gab es darüber hinaus personelle Umstrukturierungen, um die leistungsgewährenden Bereiche zu verstärken.

Allerdings ist jetzt ein Punkt erreicht, wo eine weitere Reduzierung des erhebliche Schwierigkeiten bei der Abarbeitung der Altaktenbestände mit sich bringen würde.

 

In verschiedenen Gremien (RdB, Stadträtesitzungen) sowie schriftlich wurde die   Senatsverwaltung für Finanzen, wie im übrigen auch von anderen Berliner Bezirken, darauf hingewiesen, dass für die Aufarbeitung der Altakten ein erheblicher Personalbedarf besteht.

Seitens der Senatsverwaltung für Finanzen wurde eine Basiskorrektur für die Aufarbeitung von den Altfällen in Aussicht gestellt, die noch von den Sozialämtern abzuschließen sind, deren Zuständigkeit jedoch aufgrund des SGB II an das  Jobcenter übergegangen ist.

 

Sämtliche Zahlungen, die über ProSoz realisiert werden müssen, erfolgen über dieses System, so dass von der Senatsfachverwaltung die avisierten Auswertungen erfolgen können. Aufgrund den von Herrn Bezirksbürgermeister Kleinert erlassenen Hauswirtschaftlichen Maßnahmen nach § 41 LHO für die EP 39 und 40 vom 22.06.05 werden in Abstimmung mit der SE Finanzen monatliche Auswertungen zur Darstellung der Entwicklung von kameralen und Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung durchgeführt.

 

Es stellte sich jedoch heraus, dass die Verknüpfung der Auswertungen von Ausgaben und Mengen zum jetzigen Zeitpunkt in Ermangelung eines fehlerfreien Auswertungssystems noch nicht möglich ist. Es fehlt ein IT-gestütztes Instrument, mit dem die Mengenangaben aus den Daten des Programms zur Berechnung und Zahlbarmachung der Sozialhilfe korrekt ermittelt werden können. Der Einsatz des derzeit zur Verfügung stehenden Instruments führt - auch nach den Feststellungen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz - zu einer erheblichen Untererfassung. Solange sich die Datenlage nicht wesentlich verbessert,  werden zukünftig mögliche Abrechnungsmodalitäten  nur schwer in die Praxis umzusetzen sein.

 

Da es sich um ein Berlinweites generelles Problem handelt, wurde unter der Leitung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz die „Arbeitsgruppe Sozialdaten“ gebildet. Ein Ergebnis der Arbeitsgruppe liegt bisher noch nicht vor.

 

 

Zu 2.

 

Für den Bezirk Pankow ist die Einführung des Fallmanagements im Bereich der Eingliederungshilfe zum 01.01.06 vorgesehen und derzeit ein Schwerpunkt  der Tätigkeit im LuV Soziales. Die entsprechende Fortbildung der zukünftigen Fallmanager/innen hat im November 2005 begonnen. Die vorgelegte Zielvereinbarung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz sieht im Zuge der Einführung des Fallmanagements eine Fallrevision vor. Dies betrifft im Bezirk Pankow rund 1900 Fälle. Besonders kostenintensive Maßnahmen sind auch jetzt schon von der Abteilungsleiterin im Einzelfall zu genehmigen. Hierdurch wird der Einsatz der Mittel optimiert und die fachliche Qualität und Wirksamkeit der eingesetzten Maßnahmen überprüft. Das Problem der Mengenerfassung ist – wie oben dargestellt - durch die zuständigen Senatsverwaltungen zu lösen.

 

Außerdem  erfolgt eine Kontrolle  der Falldaten  in PROSOZ durch die abteilungsinterne Revision.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Gegenwärtig nicht bezifferbar

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

entfällt

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

Burkhard Kleinert                                                                      Lioba Zürn- Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                               Bezirksstadträtin für Gesundheit und Soziales

 

 

 
 

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