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Drucksache - V-0817
Siehe AnlageBezirksamt Pankow von Berlin 11.2005 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
V-0817 in
Erledigung der Drucksache
Nr.: 0817/04 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Maßnahmen zur Wiederherstellung der
Haushaltsverantwortung und zur Schadensbegrenzung aus unterlassener Fallrevision im
Bereich Soziales Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: In Erledigung des in der 7. außerordentlichen Sitzung am
18.10.2004 angenommenen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung –
Drucksache Nr.: 0817/04 : Die BVV möge beschließen : 1.
Unverzüglich
einen Maßnahmeplan zu erarbeiten und umzusetzen, der Voraussetzungen dafür
schafft, von den Senatsverwaltung für Finanzen eine Basiskorrektur für diejenigen über ProFiskal gezahlten
aber nicht in ProSoz erfassten bebuchten Fälle für 2003 und 2004 zu erhalten.
Grundlage dafür ist der geltende Grundsatz, dass Bezirke, die wegen ihren
gesetzlichen Verpflichtungen fallzahlenbasierte Ansatzüberschreitungen zu
verzeichnen haben, Anspruch auf Basiskorrekturen bzw. Abfederungen haben. 2.
Teil des
Maßnahmeplans hat eine Revision der Fallangaben bei ProSoz zu sein. 3.
Das
Bezirksamt hat alle zur Umsetzung des Maßnahmeplans zu ergreifenden
organisatorischen, personal- und arbeitsrechtlichen Schritte, einschließlich
der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden zu prüfen. 4.
Im
Ergebnis des Maßnahmeplans hat das Bezirksamt eine Basiskorrektur bei der
Senatsverwaltung für Finanzen zu beantragen. 5.
Das
Bezirksamt hat auf jeder BVV- Sitzung über die Umsetzung der Maßnahmen zu
informieren. wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: zu 1., 3. und 4. Wie bereits im ersten Zwischenbericht mitgeteilt wurde, wurden bei der Senatsverwaltung für Finanzen Anträge auf eine Basiskorrektur für die Haushaltsjahre 2003 und 2004 gestellt. In einem Antwortschreiben
wurde der Abteilung daraufhin mitgeteilt, dass eine Basiskorrektur nicht
möglich ist. Wie in der Vorlage gefordert, wurde unter dem Datum des 22.02.2005 ein erster Maßnahmeplan erstellt, der jedoch nicht den in der Drucksache gewünschten Erfolg hatte. Am 18.05.2005 legte die neue LuV-Leitung das Papier: „Maßnahmen zur Beseitigung bestehender und Verhinderung zukünftiger Missstände im Sozialamt Pankow“ vor, das eine umfassende Bestandsaufnahme und den entsprechenden Maßnahmekatalog enthielt und anschließend in den BVV Ausschüssen für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal, Rechnungsprüfungsausschuss und Gesundheit und Soziales vorgestellt und diskutiert wurde. Die zentralen Punkte des Maßnahmeplans können dabei wie folgt zusammengefasst werden : 1. Abbau der Bearbeitungsrückstände 2. Vermeidung neuer Bearbeitungsrückstände 3. Aufbau
eines Fachcontrollings Es zeigt sich, dass der Abbau der Bearbeitungsrückstände eine Langzeitaufgabe ist. Im monatlichen Turnus wird die LuV- Leitung über den Abarbeitungsstand der Rückstände aus den Fachbereichen schriftlich in Kenntnis gesetzt. .Der Aufbau eines Fachcontrollings ist weitgehend erfolgt. Die entsprechenden Auswertungen – sofern sie im Realisierungsbereich des Bezirkes liegen (s.u.) - werden dem Fachausschuss der BVV regelmäßig zur Kenntnis gegeben. Innerhalb des LuVs gab es
darüber hinaus personelle Umstrukturierungen, um die leistungsgewährenden
Bereiche zu verstärken. Allerdings ist jetzt ein Punkt erreicht, wo eine weitere Reduzierung des erhebliche Schwierigkeiten bei der Abarbeitung der Altaktenbestände mit sich bringen würde. In verschiedenen Gremien
(RdB, Stadträtesitzungen) sowie schriftlich wurde die Senatsverwaltung für Finanzen, wie im
übrigen auch von anderen Berliner Bezirken, darauf hingewiesen, dass für die
Aufarbeitung der Altakten ein erheblicher Personalbedarf besteht. Seitens der Senatsverwaltung
für Finanzen wurde eine Basiskorrektur für die Aufarbeitung von den Altfällen
in Aussicht gestellt, die noch von den Sozialämtern abzuschließen sind, deren
Zuständigkeit jedoch aufgrund des SGB II an das
Jobcenter übergegangen ist. Sämtliche Zahlungen, die über ProSoz realisiert werden müssen, erfolgen über dieses System, so dass von der Senatsfachverwaltung die avisierten Auswertungen erfolgen können. Aufgrund den von Herrn Bezirksbürgermeister Kleinert erlassenen Hauswirtschaftlichen Maßnahmen nach § 41 LHO für die EP 39 und 40 vom 22.06.05 werden in Abstimmung mit der SE Finanzen monatliche Auswertungen zur Darstellung der Entwicklung von kameralen und Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung durchgeführt. Es stellte sich jedoch
heraus, dass die Verknüpfung der Auswertungen von Ausgaben und Mengen zum
jetzigen Zeitpunkt in Ermangelung eines fehlerfreien Auswertungssystems noch
nicht möglich ist. Es fehlt ein IT-gestütztes Instrument, mit dem die
Mengenangaben aus den Daten des Programms zur Berechnung und Zahlbarmachung der
Sozialhilfe korrekt ermittelt werden können. Der Einsatz des derzeit zur
Verfügung stehenden Instruments führt - auch nach den Feststellungen der
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz - zu einer
erheblichen Untererfassung. Solange sich die Datenlage nicht wesentlich
verbessert, werden zukünftig mögliche
Abrechnungsmodalitäten nur schwer in die
Praxis umzusetzen sein. Da es sich um ein
Berlinweites generelles Problem handelt, wurde unter der Leitung der
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz die
„Arbeitsgruppe Sozialdaten“ gebildet. Ein Ergebnis der Arbeitsgruppe liegt
bisher noch nicht vor. Zu
2. Für
den Bezirk Pankow ist die Einführung des Fallmanagements im Bereich der
Eingliederungshilfe zum 01.01.06 vorgesehen und derzeit ein Schwerpunkt der Tätigkeit im LuV Soziales. Die
entsprechende Fortbildung der zukünftigen Fallmanager/innen hat im November
2005 begonnen. Die vorgelegte Zielvereinbarung der Senatsverwaltung für
Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz sieht im Zuge der Einführung des
Fallmanagements eine Fallrevision vor. Dies betrifft im Bezirk Pankow rund 1900
Fälle. Besonders kostenintensive Maßnahmen sind auch jetzt schon von der
Abteilungsleiterin im Einzelfall zu genehmigen. Hierdurch wird der Einsatz der
Mittel optimiert und die fachliche Qualität und Wirksamkeit der eingesetzten
Maßnahmen überprüft. Das Problem der Mengenerfassung ist – wie oben dargestellt
- durch die zuständigen Senatsverwaltungen zu lösen. Außerdem erfolgt eine Kontrolle der Falldaten
in PROSOZ durch die abteilungsinterne Revision. Haushaltsmäßige AuswirkungenGegenwärtig nicht bezifferbar Gleichstellungsrelevante Auswirkungenkeine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungentfällt Kinder- und Familienverträglichkeitentfällt Burkhard Kleinert Lioba
Zürn- Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Gesundheit und Soziales |
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