Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - V-0790
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .2005 An
die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: V-0790/04 Vorlage zur
Kenntnisnahme
für
die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Betr.: Nachnutzung Schulgebäude Kastanienallee 82 Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der 26. Sitzung am 29.09.2004 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V-0790/04 „Die
BVV ersucht das Bezirksamt 1.
das Verfahren zur Nachnutzung für den Standort Kastanienallee 82 zügig
abzuschließen, 2.
im Interesse einer schnellen und zuverlässigen Instandsetzung und Sanierung des
Gesamtareals mit 3.
einen Erbbaurechtsvertrag abzuschließen, 4.
das Sanierungsziel im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz für den Standort
Kastanienallee 82 Der
BVV ist im Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal regelmäßig
über die Umsetzung der Drucksache zu berichten.“ wird
gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das
Verfahren zur Nachnutzung der Schulgebäude Kastanienallee 82 wurde
abgeschlossen und mit Datum vom 23.2.2005 mit den Betreibern der Global
Language Service (GLS) Sprachenschule ein Erbbaurechtsvertrag mit einer
Laufzeit von 66 Jahren beurkundet. Der Nutzen- und Lastenwechsel erfolgte zum
5.4.2005. Ab diesem Zeitpunkt entstehen dem Land Berlin keine Kosten zum
Standort Kastanienallee 82 mehr. Die
Nachnutzung des Schulstandortes durch die GLS-Sprachenschule wird in die
Neufassung des Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet Teutoburger Platz
eingearbeitet. Diese wird derzeit von der Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N.
GmbH erarbeitet. Haushaltsmäßige Auswirkungen 1.
Einnahmen durch den Erwerb der Baulichkeiten durch die Erbbaurechtsnehmer in
Höhe von 300.000 Euro und 2.
jährliche Einnahmen in Form von Erbbauzinsen
in Höhe von 84.500 Euro. 3.
jährliche Einsparung von Bewirtschaftungskosten in Höhe von 9.389,06 Euro Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige
Entwicklung siehe
Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Burkhard
Kleinert Bezirksbürgermeister Musterblatt
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im
Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen
sind lediglich anzukreuzen. |
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