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Drucksache - V-0750
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin . November 2005 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr. : In Erledigung der Drucksache
Nr.: V – 0750/04 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG SchlussberichtHartz IV – Auswirkungen auf die Arbeit des Jugendamtes mit benachteiligten Jugendlichen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der Sitzung am 16.06.2004 angenommenen Antrages der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: 0750/04 „Das Bezirksamt wird beauftragt,
1. im Zuge der Umsetzung der Hartz-IV-Gesetzgebung und der damit verbundenen Einrichtung von sogenannten JobCentern die Beratungs- und Betreuungskompetenzen des Jugendamtes für Jugendliche mit sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen in das JobCenter zu integrieren 2. dafür Sorge zu tragen, dass die bewährte örtliche Trägerlandschaft möglichst weitgehend erhalten bleibt.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: zu 1. Im Jahr 2005 hat eine gute Zusammenarbeit
zwischen Jugendamt und JobCenter zum Aufbau von Arbeits- und
Kommunikationsstrukturen stattgefunden mit dem Ziel, Beratungs- und
Betreuungskompetenzen für Jugendliche abgestimmt zu entwickeln. Folgende Ergebnisse wurden erzielt: 1.
Gegenseitige Hospitationen 2.
Arbeitsgemeinschaft Jugendberufshilfe Pankow
nach § 78 SGB VIII Eine aktive Mitarbeit des JobCenters in
der Arbeitsgemeinschaft Jugendberufshilfe Pankow nach
§ 78 SGB VIII wurde vom JobCenter realisiert. 3. Beteiligung an der bezirklichen JugendkonferenzAm 4. Mai und am 16. November 2005 fanden
die ersten beiden Pankower Jugendkonferenzen in der Federführung des JobCenters
statt. Bei beiden Jugendkonferenzen war das Jugendamt verantwortlich mit eingebunden.
Die erste Jugendkonferenz hatte als Auftaktveranstaltung den Schwerpunkt auf
das gegenseitige Kennenlernen der Teilnehmer, den Aufbau von Kontakten, die
Verknüpfung von Verbindungen und die Information über Förderungsinstrumente für
Arbeitgeber gelegt. In zwei Workshops wurde dies über die Themen „Kooperation
statt Konkurrenz“ und „Junge Menschen zwischen Lehre und Leere“.erfolgreich
realisiert. das Thema Die 2. Jugendkonferenz Pankow stand
unter dem Motto: „Jugendliche an der 1. Schwelle zwischen Schule und
Ausbildung“. Die Agentur für Arbeit, das JobCenter und das Jugendamt haben ihre
Arbeitsprofile dargestellt. Vier Pankower Schulen, teilweise mit ihren
SchülerInnen, haben ihre Projekte vorgestellt. In einer anschließenden
Diskussion wurden Vorschläge und Wünsche bezüglich der Zusammenarbeit aller
Partner geäußert. Die Fragestellungen, die nicht in der Jugendkonferenz direkt
beantwortet werden konnten, sollen in einer temporären Arbeitsgruppe bearbeitet
werden. In der Arbeitsgruppe werden das JobCenter, die Agentur für Arbeit,
VertreterInnen Pankower Schulen, das Jugendamt und ein Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft Jugendberufshilfe Pankow mitwirken. Die Arbeitsergebnisse
sollen anstehende Kooperationen zwischen allen Beteiligten forcieren. Die Jugendkonferenzen wurden
protokolliert. 4.
Vereinbarung mit dem JobCenter bezüglich der Übernahme der Grundsicherung bei
jungen Volljährigen mit Hilfebedarf nach § 41 i.V.m. 30 SGB VIII und bei
Entlassung aus der Jugendhilfe Am 25. Oktober 2005 wurde oben benannte
Vereinbarung zwischen dem JobCenter Pankow und dem Jugendamt verabschiedet. Sie
erleichtert den betroffenen jungen Menschen den Zugang zur Grundsicherung
(ALG II) und weiteren Leistungen nach dem SGB II. Des weiteren wird
die verbindliche Zusammenarbeit zwischen dem JobCenter und dem Jugendamt für
die oben beschriebenen Einzelfälle geregelt. Die Vereinbarung stellt für alle
Beteiligten eine deutliche Verbesserung dar. 5.
Handreichung zum Anspruch auf ALG II (SGB II) im Wirkungskreis des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(Bafög) und des SGB III für die KollegInnen des Jugendamtes Am 25. Oktober 2005 wurde ebenfalls die
vom Jugendamt erarbeitete oben benannte „Handreichung“ zwischen dem JobCenter
Pankow und dem Jugendamt verabschiedet. Sie soll für die KollegInnen des
Jugendamtes als eine Arbeitsgrundlage zur Bedarfsfeststellung auf
Grundsicherung (Alg II) junger Menschen dienen. 6. Aufbau eines Fachdienstes „junge
Menschen zwischen 15. und 18. Lebensjahr“ Das Jugendamt schlug dem JobCenter vor, einen
eigenen „Fachdienst Jugend" aufzubauen, dessen Zuständigkeit für alle
Jugendlichen ist, die sich in Bedarfsgemeinschaften befinden und einen
entsprechenden Hilfebedarf haben. Aus Sicht des Jugendamtes ist zu erwarten, dass
eine deutliche Entlastung der KollegInnen der „Teams U-25“ eintreten wird.
Wichtiger jedoch ist, dass für diese Zielgruppe, mit einem spezialisiertem Team
des JobCenters, größere Erfolgsaussichten bezüglich der Integration in die
Arbeitswelt zu erwarten ist. Das Jugendamt bot an, den „Fachdienst
Jugend / JobCenter“ fest in die Jugendberatungshäuser zu integrieren. Bezüglich dessen erfolgte ein Fach- und
Erfahrungsaustausch in dem Jugendberatungshaus „Compass Mitte“ unter
Beteiligung der Geschäftsführung des JobCenters Pankow, der Abteilungsleitung
des Jugendamtes Pankow, des Bezirksstadtrates
für Jugend und Finanzen Berlin Mitte, eines weiteren Vertreters des Jugendamtes
Berlin Mitte und der Leitung der Jugendberatung „Compass Mitte“. Im Bezirk Berlin Mitte ist bereits das oben beschriebene
Konzept umgesetzt
worden. Die KollegInnen des JobCenters Mitte verfügen im Jugendberatungshaus
„Compass Mitte“ über alle IT-Programme des JobCenters und können somit Vorort
vermitteln. Eine erste Auswertung soll im Bezirk Berlin Mitte im Februar 2006
erarbeitet sein. Vereinbart wurde, dass eine weitere
Arbeitsberatung zwischen dem JobCenter Pankow und dem Jugendamt Pankow im
ersten Quartal 2006 stattfinden wird, in der die Auswertung aus Berlin Mitte
eine Arbeitsgrundlage für weitere Entscheidungen sein soll. 7. Vernetzung von Leistungen zu 2. Grundsätzlich setzt sich das Jugendamt
für den Erhalt von örtlichen Trägern ein. Insbesondere für die im Feld der
Jugendberufshilfe tätigen Träger hat das Jugendamt aber nur begrenzten Einfluss
auf deren Erhalt. Auf der Grundlage des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes können individuell und/oder sozial besonders benachteiligte
junge Menschen sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und
Beschäftigungsmaßnahmen durchlaufen (§ 13,2 SGB VIII). Mit dem Stichtag 20.
November 2005 erhielten 115 junge Menschen im Bezirk eine solche Hilfeleistung,
die die Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII) einschließt. Das bedeutet, dass die
federführenden SozialarbeiterInnen regelmäßige Hilfeplangespräche unter
Beteiligung des Hilfeempfängers, deren Eltern (bei minderjährigen jungen
Menschen) und des mit der Leistung beauftragten freien Trägers der Jugendhilfe
führen. Somit wird ein enger Kontakt zwischen allen an der Hilfe Beteiligten
sichergestellt. Seit Januar 2004 ist in das Dritte
Sozialgesetzbuch die Aktivierungshilfe (§ 241 SGB III)
aufgenommen worden. Die Aktivierungshilfe setzt eine Förderung durch den Bezirk
in Höhe von mindestens 50% der Kosten voraus. Der verbleibende Förderbetrag
wird derzeit durch das JobCenter Pankow realisiert. Die Aktivierungshilfen
bilden untereinander ein Hilfeleistungsnetzwerk, dass insbesondere den jungen
Menschen zu gute kommt. Das Jugendamt koordiniert die Hilfen und macht
regelmäßige Auswertungsgespräche unter Beteiligung des JobCenters und der
freien Träger. Mit dem Einsatz der Aktivierungshilfen trägt das Jugendamt auch
zum Erhalt der örtlichen Trägerlandschaft bei. Das Jugendamt wird sich fachlich
für den Erhalt und die weitere Qualifizierung von Aktivierungshilfen
einsetzten. Weitere Unterstützung zum Erhalt der
Träger wird durch die eingerichtete Arbeitsgemeinschaft / ARGE erwartet. Zur
Wahrnehmung der Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft können Eingliederungshilfen
nach § 6 Satz 2 SGB II (Träger der Grundsicherung für
Arbeitsuchende) an Dritte (Träger) vergeben werden. Die Grundlage für die
Vergabe sollen verbindliche fachliche Standards bieten. Des Weiteren wird Unterstützung zum
Erhalt der Träger durch die Arbeitsgemeinschaft Jugendberufshilfe Pankow nach
§ 78 SGB VIII und durch die Mitarbeit des Jugendamtes in der
Landesarbeitsgemeinschaft Jugendberufshilfe nach § 78 SGB VIII
erwartet. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige
Entwicklung Konkrete Auswirkungen im Sinne der Nachhaltigkeit sind derzeit nicht beschreibbar, da noch keine Erfahrungen vorliegen. Kinder- und Familienverträglichkeit Die Auswirkungen der Umsetzung des
SGB II können derzeit nicht eingeschätzt werden. Burkhard
Kleinert Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Jugend, Schule und Sport |
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