Drucksache - V-0750  

 
 
Betreff: Hartz IV - Auswirkungen auf Arbeit des Jugendamtes mit benachteiligten Jugendlichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.06.2004 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.09.2004 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.02.2005 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.04.2005 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
01.06.2005 
Fortsetzung der 32. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2005 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Gem.Antr.PDS, SPD, CDU, 24. Tag., 16.06.2004
VzK 1.ZB gem.§13 BezVG, 26. Tagung 29.09.04
VzK 2.ZB gem.§13 BezVG, 30. Tagung 23.02.05
VzK 3.ZB gem.§13 BezVG, 32. Tagung 27.04.05
VzK 13, SB, 37. Tagung, 14.12.2005

Das Bezirksamt wird beauftragt,

Siehe Anlage

 

Das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz, KJHG) legt im § 78 die enge Zusammenarbeit mit Institutionen und Einrichtungen de

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                      . November 2005

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                   Drucksache-Nr. :

 

                                                                                    In Erledigung der

                                                                                    Drucksache Nr.: V – 0750/04

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Hartz IV – Auswirkungen auf die Arbeit des Jugendamtes mit benachteiligten Jugendlichen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der Sitzung am 16.06.2004 angenommenen Antrages der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: 0750/04

 

            „Das Bezirksamt wird beauftragt,

                       

1.      im Zuge der Umsetzung der Hartz-IV-Gesetzgebung und der damit verbundenen Einrichtung von sogenannten JobCentern die Beratungs- und Betreuungskompetenzen des Jugendamtes für Jugendliche mit sozialen Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen in das JobCenter zu integrieren

 

2.      dafür Sorge zu tragen, dass die bewährte örtliche Trägerlandschaft möglichst weitgehend erhalten bleibt.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

zu 1.

 

Im Jahr 2005 hat eine gute Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und JobCenter zum Aufbau von Arbeits- und Kommunikationsstrukturen stattgefunden mit dem Ziel, Beratungs- und Betreuungskompetenzen für Jugendliche abgestimmt zu entwickeln.

 

Folgende Ergebnisse wurden erzielt:

 

1.      Gegenseitige Hospitationen

 

Zur Vertiefung der jeweiligen Arbeitsgebiete (Fachaufgaben), der Arbeitsweise (Methoden) und des Sich-Kennen-Lernens (persönlicher Kontakt) wurde ein Hospitationsplan erstellt. Je zehn MitarbeiterInnen des JobCenters und des Jugendamtes hospitierten wenigstens 3 Tage lang in der jeweils anderen Institution. Eine gemeinsame Auswertung findet Mitte Dezember 2005 statt. Eine schriftliche Auswertung wird Ende Dezember 2005 fertiggestellt sein. Zwischenauswertungen zeigen, dass ein deutlich besseres Verständnis von der jeweils anderen Institution und deren Arbeitsweise erzielt werden konnte. Des weiteren wurden die entstandenen persönlichen Kontakte von allen Beteiligten als besonders wertvoll erachtet.

 

 

2.      Arbeitsgemeinschaft Jugendberufshilfe Pankow nach § 78 SGB VIII

 

Eine aktive Mitarbeit des JobCenters in der Arbeitsgemeinschaft Jugendberufshilfe Pankow nach § 78 SGB VIII wurde vom JobCenter realisiert.

 

3.      Beteiligung an der bezirklichen Jugendkonferenz

 

Am 4. Mai und am 16. November 2005 fanden die ersten beiden Pankower Jugendkonferenzen in der Federführung des JobCenters statt. Bei beiden Jugendkonferenzen war das Jugendamt verantwortlich mit eingebunden. Die erste Jugendkonferenz hatte als Auftaktveranstaltung den Schwerpunkt auf das gegenseitige Kennenlernen der Teilnehmer, den Aufbau von Kontakten, die Verknüpfung von Verbindungen und die Information über Förderungsinstrumente für Arbeitgeber gelegt. In zwei Workshops wurde dies über die Themen „Kooperation statt Konkurrenz“ und „Junge Menschen zwischen Lehre und Leere“.erfolgreich realisiert. das Thema

Die 2. Jugendkonferenz Pankow stand unter dem Motto: „Jugendliche an der 1. Schwelle zwischen Schule und Ausbildung“. Die Agentur für Arbeit, das JobCenter und das Jugendamt haben ihre Arbeitsprofile dargestellt. Vier Pankower Schulen, teilweise mit ihren SchülerInnen, haben ihre Projekte vorgestellt. In einer anschließenden Diskussion wurden Vorschläge und Wünsche bezüglich der Zusammenarbeit aller Partner geäußert. Die Fragestellungen, die nicht in der Jugendkonferenz direkt beantwortet werden konnten, sollen in einer temporären Arbeitsgruppe bearbeitet werden. In der Arbeitsgruppe werden das JobCenter, die Agentur für Arbeit, VertreterInnen Pankower Schulen, das Jugendamt und ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Jugendberufshilfe Pankow mitwirken. Die Arbeitsergebnisse sollen anstehende Kooperationen zwischen allen Beteiligten forcieren.

Die Jugendkonferenzen wurden protokolliert.

 

 

4. Vereinbarung mit dem JobCenter bezüglich der Übernahme der Grundsicherung bei jungen Volljährigen mit Hilfebedarf nach § 41 i.V.m. 30 SGB VIII und bei Entlassung aus der Jugendhilfe

 

Am 25. Oktober 2005 wurde oben benannte Vereinbarung zwischen dem JobCenter Pankow und dem Jugendamt verabschiedet. Sie erleichtert den betroffenen jungen Menschen den Zugang zur Grundsicherung (ALG II) und weiteren Leistungen nach dem SGB II. Des weiteren wird die verbindliche Zusammenarbeit zwischen dem JobCenter und dem Jugendamt für die oben beschriebenen Einzelfälle geregelt. Die Vereinbarung stellt für alle Beteiligten eine deutliche Verbesserung dar.

 

 

5. Handreichung zum Anspruch auf ALG II (SGB II) im Wirkungskreis des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) und des SGB III für die KollegInnen des Jugendamtes

 

Am 25. Oktober 2005 wurde ebenfalls die vom Jugendamt erarbeitete oben benannte „Handreichung“ zwischen dem JobCenter Pankow und dem Jugendamt verabschiedet. Sie soll für die KollegInnen des Jugendamtes als eine Arbeitsgrundlage zur Bedarfsfeststellung auf Grundsicherung (Alg II) junger Menschen dienen.

 

 

6. Aufbau eines Fachdienstes „junge Menschen zwischen 15. und 18. Lebensjahr“

 

Das Jugendamt schlug dem JobCenter vor, einen eigenen „Fachdienst Jugend" aufzubauen, dessen Zuständigkeit für alle Jugendlichen ist, die sich in Bedarfsgemeinschaften befinden und einen entsprechenden Hilfebedarf haben.

Aus Sicht des Jugendamtes ist zu erwarten, dass eine deutliche Entlastung der KollegInnen der „Teams U-25“ eintreten wird. Wichtiger jedoch ist, dass für diese Zielgruppe, mit einem spezialisiertem Team des JobCenters, größere Erfolgsaussichten bezüglich der Integration in die Arbeitswelt zu erwarten ist.

Das Jugendamt bot an, den „Fachdienst Jugend / JobCenter“ fest in die Jugendberatungshäuser zu integrieren.

Bezüglich dessen erfolgte ein Fach- und Erfahrungsaustausch in dem Jugendberatungshaus „Compass Mitte“ unter Beteiligung der Geschäftsführung des JobCenters Pankow, der Abteilungsleitung des Jugendamtes Pankow, des Bezirksstadtrates für Jugend und Finanzen Berlin Mitte, eines weiteren Vertreters des Jugendamtes Berlin Mitte und der Leitung der Jugendberatung „Compass Mitte“. Im Bezirk Berlin Mitte ist bereits das oben beschriebene Konzept umgesetzt worden. Die KollegInnen des JobCenters Mitte verfügen im Jugendberatungshaus „Compass Mitte“ über alle IT-Programme des JobCenters und können somit Vorort vermitteln. Eine erste Auswertung soll im Bezirk Berlin Mitte im Februar 2006 erarbeitet sein.

Vereinbart wurde, dass eine weitere Arbeitsberatung zwischen dem JobCenter Pankow und dem Jugendamt Pankow im ersten Quartal 2006 stattfinden wird, in der die Auswertung aus Berlin Mitte eine Arbeitsgrundlage für weitere Entscheidungen sein soll.

 

 

7. Vernetzung von Leistungen

 

In den verschiedenen Arbeitsberatungen zwischen dem JobCenter, der Agentur für Arbeit und dem Jugendamt wurde das Thema „Vernetzung von Leistungen“ im Bereich „benachteiligter Jugendlicher“ diskutiert. Die Bedarfsermittlung in diesem Schnittstellenbereich erfolgt derzeit.

 

 

zu 2.

 

Grundsätzlich setzt sich das Jugendamt für den Erhalt von örtlichen Trägern ein. Insbesondere für die im Feld der Jugendberufshilfe tätigen Träger hat das Jugendamt aber nur begrenzten Einfluss auf deren Erhalt.

Auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes können individuell und/oder sozial besonders benachteiligte junge Menschen sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen durchlaufen (§ 13,2 SGB VIII). Mit dem Stichtag 20. November 2005 erhielten 115 junge Menschen im Bezirk eine solche Hilfeleistung, die die Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII) einschließt. Das bedeutet, dass die federführenden SozialarbeiterInnen regelmäßige Hilfeplangespräche unter Beteiligung des Hilfeempfängers, deren Eltern (bei minderjährigen jungen Menschen) und des mit der Leistung beauftragten freien Trägers der Jugendhilfe führen. Somit wird ein enger Kontakt zwischen allen an der Hilfe Beteiligten sichergestellt.

 

Seit Januar 2004 ist in das Dritte Sozialgesetzbuch die Aktivierungshilfe (§ 241 SGB III) aufgenommen worden. Die Aktivierungshilfe setzt eine Förderung durch den Bezirk in Höhe von mindestens 50% der Kosten voraus. Der verbleibende Förderbetrag wird derzeit durch das JobCenter Pankow realisiert. Die Aktivierungshilfen bilden untereinander ein Hilfeleistungsnetzwerk, dass insbesondere den jungen Menschen zu gute kommt. Das Jugendamt koordiniert die Hilfen und macht regelmäßige Auswertungsgespräche unter Beteiligung des JobCenters und der freien Träger. Mit dem Einsatz der Aktivierungshilfen trägt das Jugendamt auch zum Erhalt der örtlichen Trägerlandschaft bei. Das Jugendamt wird sich fachlich für den Erhalt und die weitere Qualifizierung von Aktivierungshilfen einsetzten.

 

Weitere Unterstützung zum Erhalt der Träger wird durch die eingerichtete Arbeitsgemeinschaft / ARGE erwartet. Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft können Eingliederungshilfen nach § 6 Satz 2 SGB II (Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende) an Dritte (Träger) vergeben werden. Die Grundlage für die Vergabe sollen verbindliche fachliche Standards bieten.

 

Des Weiteren wird Unterstützung zum Erhalt der Träger durch die Arbeitsgemeinschaft Jugendberufshilfe Pankow nach § 78 SGB VIII und durch die Mitarbeit des Jugendamtes in der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendberufshilfe nach § 78 SGB VIII erwartet.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Konkrete Auswirkungen im Sinne der Nachhaltigkeit sind derzeit nicht beschreibbar, da noch keine Erfahrungen vorliegen.

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die Auswirkungen der Umsetzung des SGB II können derzeit nicht eingeschätzt werden.

 

 

 

 

 

 

Burkhard  Kleinert                                            Christine Keil

Bezirksbürgermeister                                        Bezirksstadträtin für Jugend,

Schule und Sport

 

 
 

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