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Drucksache - IX-0864
Wiederholt und auf unterschiedlichen Wegen wurde um Aufklärung gebeten, wie es zur Absage des Festes an der Panke 2023 kommen konnte – vergeblich. Jeder neue Versuch legt mehr Widersprüche offen als Klarheiten zu schaffen. Unklar ist nach wie vor und insbesondere was in den Wochen zwischen Übermittlung des Vertrages an den potentiellen Veranstalter im Mai 2023 und der Absage im Juli 2023 passierte. Darüber hinaus steht die Rechtsauffassung des Bezirksamtes in Frage es könne als Behörde nicht gleichzeitig Veranstalter eines Volksfestes sein. 1) Was passierte zwischen Vertragsvorlage im Mai 2023 und finaler Absage des Veranstalters im Juli 2023? Aus welchen Gründen vergingen Wochen ohne Vertragsabschluss? 2) Lag dem Veranstalter ein von Bezirksamtsseite aus unterschriebenes Exemplar des Vertrages vor bzw. wurde der Vertrag vom Bezirksamt unterschrieben an den Veranstalter versandt, um ihm unmissverständlich zu signalisieren, dass man an einer Zusammenarbeit interessiert war und eine verbindliche Einigung eingehen wollte? 3) Hat das Bezirksamt seine Rechtsauffassung eines direkten oder indirekten Verbotes als Behörde Veranstalter von Festen zu sein durch das Rechtsamt oder die Bezirksaufsicht überprüfen lassen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, auf welcher anderen Grundlage bzw. Rechtsauslegung oder Rechtsprechung vertritt das Bezirksamt die Ansicht als Behörde nicht auch Veranstalter von Festen sein zu können?
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