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Drucksache - IX-0860
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Begründung Die Benennungsabsicht wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde am 24.01.2024 in der 20. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung mit der Drucksache IX-0826 ohne Aussprache zur Kenntnis genommen. Die Benennung der Straße 5 in Heinersdorf-Nord wurde durch die dortigen Anwohner angeregt. Die Straße ist sehr kurz und umfasst die Hausnummern 1 bis 5. Im Siedlungsgebiet Heinersdorf-Nord sind 19 Straßen und ein Platz nach Figuren und Begriffen aus der germanischen Mythologie und Sagenwelt benannt. Dieser Bereich ist als das sogenannte „Nordische Viertel“ bekannt. In diesem Viertel liegt auch die von den Anwohnern zur Benennung vorgeschlagene Straße 5. In einer Studie aus dem Jahr 1996, die Herr Dr. Nitschke für das damalige Bezirksamt Weißensee durchgeführt hat, wurde empfohlen, bei erneuten Benennungen weitere Namen aus der germanischen Mythologie einheitlich für das Viertel zu vergeben. Bezogen auf die nun angeregte Benennung der Straße 5 wurde auf die Studie zurückgegriffen und die Namen vom Fachbereich Museum und bezirkliche Geschichtsarbeit auf die historische als auch gegenwärtige Verwendung durch die extreme Rechte erneut geprüft. Es konnte keine unmittelbare Bezugnahme im historischen Nationalsozialismus oder aktuellen Rechtsextremismus gefunden werden, so dass die Straße 5 wie in der Studie vorgeschlagen in „Emblastraße“ benannt werden kann. Der Name „Embla“ bedeutet: Aus zwei Bäumen, einer Esche und einer Ulme bildeten Odin, Vili und Vé das erste Menschenpaar: Ask (Mann) und Embla (Frau). Der Name „Emblastraße“ passt sich somit thematisch in die bereits vorhandenen Straßennamen des „Nordischen Viertels“ ein und unterstützt zudem einen Frauennamen. Die Benennung der Straße 5 erfüllt die Voraussetzungen zur Umsetzung der Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung). Es handelt sich um eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche, deren Benennung im öffentlichen Interesse liegt (§ 2 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 S. 1 Berliner Straßengesetz). Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen und gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Die statistische Schlüsselnummer lautet: 11364 Die Abfrage des Frauenbeirates Pankow ergab, dass der Benennung zugestimmt wird. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 Berliner Straßengesetz i. V. m. den AV Benennung durchgeführt. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Kosten für die Ausstattung der Straßennamenschilder betragen 446,42 €. Die Finanzierung erfolgt aus Kapitel 3800, Titel 52101 – Unterhaltung des Straßenlandes – im Rahmen des vorhandenen Haushaltsansatzes.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Manuela Anders-Granitzki |
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Anlage
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