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Drucksache - IX-0474
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, auf welchen Straßen im Alten Schlachthof das Verkehrszeichen 274-53 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h“ als Fahrbahnmarkierung einen zusätzlichen Sicherheitseffekt bringen kann. Weiterhin wird das Bezirksamt nach erfolgter Prüfung ersucht, an jenen positiv beschiedenen Stellen die genannte Fahrbahnmarkierung aufzubringen. Begründung der Beschlussempfehlung: Einigkeit bestand im Ausschuss darüber, dass insbesondere vor gefährdeten Einrichtungen wie Kitas und Schulen eine gesonderte Kennzeichnung auf der Fahrbahn sinnvoll ist. Grundsätzlich würde aber bereits durch die Tempo30-Zone die Geschwindigkeitsregelung deutlich gemacht, somit wäre eine nochmalige, auf allen Straßen aufzubringende Markierung unnötig und könnte durch diese Häufigkeit den Zweck einer besonderen Sensibilisierung verlieren. Im Ergebnis der Debatte änderte die einreichende Fraktion ihren Antrag daher in einen Prüfauftrag ab, dem der Ausschuss folgen konnte. Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung empfiehlt mit 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung die Annahme der geänderten Drucksache. Text Ursprungsantrag Fraktion der CDU: Das Bezirksamt wird ersucht, auf allen Zufahrtsstraßen zum Alten Schlachthof das Verkehrszeichen 274-53 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h“ als Fahrbahnmarkierung aufzubringen. Dies betrifft insbesondere die Straßen: - August-Lindemann-Straße - Zur Rinderauktionshalle - Richard-Ermisch-Straße - Erich-Nehlhans-Straße - Zur Marktflagge - Zur Börse - Otto-Ostrowski-Straße - Walter-Friedländer-Straße Begründung Ursprungsantrag: Die derzeitige Beschilderung an den besonders betroffenen Straßen mit dem Verkehrszeichen 274-53 „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h“ sind für den motorisierten Individualverkehr nicht ausreichend, da sie zu klein und in vielen Fällen nur schwer erkennbar sind. Die zusätzliche Fahrbahnmarkierung, vgl. John-Schehr-Straße in der Grünen Stadt, kann dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit erhöht wird. |
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