Drucksache - V-0631  

 
 
Betreff: Sozialticket
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDSBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.01.2004 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.03.2004 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.09.2005 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
0631AntrPDS, 20. Tagung, 28.01.2004
0631Vzk13, 21. Tagung, 03.03.2004
VzK 13, 35. Tagung, 28.09.05, Schlussbericht

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                               09.2005

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                            Drucksache-Nr.:
                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.: 0631/04

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Das Sozialticket ist für die Aufrechterhaltung der Mobilität von Sozialhilfeempfangenden unverzichtbar

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung  des in der 20. Tagung am 28.01.2004 angenommenen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: 0631/04 :

 

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

Der durch die Einzelfallabrechnung entstehende Verwaltungsaufwand steht in keinem vertretbaren Verhältnis zur angestrebten Einsparung durch den Wegfall des Sozialtickets.

Das Bezirksamt wird beauftragt, diesen Standpunkt der BVV gegenüber den Senat von Berlin deutlich zu machen.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hat ebenfalls erkannt, dass der Wegfall des Sozialtickets nicht den gewünschten Erfolg brachte.

 

Aufgrund des erheblichen politischen Druckes wurde durch die Senatsfachverwaltung zusammen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie Wirtschaft, Arbeit und Frauen, den Berliner Verkehrsbetrieben AöR (BVG) und der S-Bahn Berlin-Brandenburg GmbH ein neuer Verkehrstarif für Kundenkarte Berlin-Ticket S ( Sozialkarte) vertraglich festgelegt.

 

Von der Senatsfachverwaltung wurden die Bezirke mit Schreiben vom 12.11.2004 über die Einführung der Sozialkarte ( Kundenkarte Berlin-Ticket S) informiert .

Mit gleichem Schreiben wurde das bindende Verfahren im Umgang mit dieser Karte übermittelt.

Die Wiedereinführung erfolgte zum 01.01.05.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Gegenwärtig nicht bezifferbar

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

entfällt

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                              Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                         Bezirksstadträtin für Gesundheit und Soziales                                                                 

 

 
 

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