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Drucksache - IX-0135
Von Betreiber*innen von Pankower Wochenmärkten ist zu hören, dass eine vertragliche Verlängerung und Genehmigung ihrer Wochenmärkte in Zukunft daran geknüpft werden soll, dass sie Betonbarrieren an den Zufahrten der Wochenmärkte platzieren, um so für die verkehrliche Sicherheit ihrer Besucher*innen vor vorbeifahrenden Autos zu sorgen. In anderen Berliner Bezirken werden solche Forderungen an die Wochenmarktbetreiber*innen aber nicht gestellt. Die mir bekannten Wochenmarktbetreiber*innen sehen sich nicht in der Lage unter dieser Prämisse weiter für einen Wochenmarktbetrieb zu sorgen. Das Bezirksamt wird um folgende Auskünfte gebeten: 1. Aus welchem Grund und auf welcher Rechtsgrundlage wird aktuell von den Pankower Wochenmarktbetreiber*innen Betonbarrieren in Verbindung mit der Verlängerung der Genehmigung gefordert? 2. Trägt die von der Polizei erhobene Forderung bindenden oder lediglich empfehlenden Charakter für das Bezirksamt Pankow und wie positioniert sich das Bezirksamt dazu? 3. Wie lassen sich die unbeweglichen Betonbarrieren mit Rettungswegen vereinbaren?
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