Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | .2022 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betreff: Benennungsabsicht für eine Privatstraße im Ortsteil Rosenthal
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ……… folgenden Beschluss gefasst:
Es ist beabsichtigt, auf dem Gelände an der Schönhauser Straße 22 A-M/Lorenzsteinweg 3-13 eine neu entstehende Privatstraße in „Süßdoldenweg“ zu benennen. Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Lageplan zu erkennen.
Begründung
Die Benennung der Privatstraße erfolgt auf Antrag der BII Berlin Immo Invest Gruppe, Schönhauser Str. 22 Projektentwicklungsgesellschaft mbH.
Der Bauträger errichtet auf der ehemaligen Anlage Schönwald Block D, an der Schönhauser Straße 22 A-M/Lorenzsteinweg 3-13, eine derzeit geplante Neubebauung von 21 Wohneinheiten (Einfamilien- und Doppelhäuser) auf dem 8740 m² großen Gelände. Der Baubeginn ist für das Frühjahr/Sommer 2022 geplant.
Zur Erschließung der Wohnanlage wird eine private Erschließungsstraße errichtet.
Für eine eindeutige und ausreichende Orientierung in der Örtlichkeit ist es im Sinne des
§ 5 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes notwendig, die Erschließungsstraße eigenständig zu benennen. Die neu zu bildenden Grundstücke sollen über diese Erschließungsstraße nummeriert werden.
Der Bauträger hat für die Benennung der neuen Privatstraße den Straßennamen "Süßdoldenweg" beantragt. Dieser Name orientiert sich an den umliegenden Straßennamen, die wie der dortige Feldkräuterweg, Gierschweg und Hamamelisweg ebenfalls nach einem Wildkraut benannt sind.
Die Benennung der Straße erfüllt die Voraussetzungen zur Umsetzung der Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung).
Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Die statistische Schlüsselnummer lautet: 11313.
Die Abfrage des Frauenbeirates ergab, dass der Benennung der Straße zugestimmt wird.
Das Benennungsverfahren soll entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage
Lageplan (Anlage 1)
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Manuela Anders-Granitzki Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum |