Drucksache - IX-0086  

 
 
Betreff: Benennungsabsicht für eine Privatstraße im Ortsteil Rosenthal
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.02.2022 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BezVG BA, 4. BVV am 16.02.2022

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betreff: Benennungsabsicht für eine Privatstraße im Ortsteil Rosenthal

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ……… folgenden Beschluss gefasst:

Es ist beabsichtigt, auf dem Gelände an der Schönhauser Straße 22 A-M/Lorenzsteinweg 3-13 eine neu entstehende Privatstraße in „Süßdoldenweg“ zu benennen. Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Lageplan zu erkennen.

Begründung

Die Benennung der Privatstraße erfolgt auf Antrag der BII Berlin Immo Invest Gruppe, Schönhauser Str. 22 Projektentwicklungsgesellschaft mbH.

Der Bauträger errichtet auf der ehemaligen Anlage Schönwald Block D, an der Schönhauser Straße 22 A-M/Lorenzsteinweg 3-13, eine derzeit geplante Neubebauung von 21 Wohneinheiten (Einfamilien- und Doppelhäuser) auf dem 8740 m² großen Gelände. Der Baubeginn ist für das Frühjahr/Sommer 2022 geplant.

 

Zur Erschließung der Wohnanlage wird eine private Erschließungsstraße errichtet.

 

Für eine eindeutige und ausreichende Orientierung in der Örtlichkeit ist es im Sinne des
§ 5 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes notwendig, die Erschließungsstraße eigenständig zu benennen. Die neu zu bildenden Grundstücke sollen über diese Erschließungsstraße nummeriert werden.

 

Der Bauträger hat für die Benennung der neuen Privatstraße den Straßennamen "Süßdoldenweg" beantragt. Dieser Name orientiert sich an den umliegenden Straßennamen, die wie der dortige Feldkräuterweg, Gierschweg und Hamamelisweg ebenfalls nach einem Wildkraut benannt sind.

 

Die Benennung der Straße erfüllt die Voraussetzungen zur Umsetzung der Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung).

 

Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Die statistische Schlüsselnummer lautet: 11313.

 

Die Abfrage des Frauenbeirates ergab, dass der Benennung der Straße zugestimmt wird.

 

Das Benennungsverfahren soll entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt werden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Anlage

Lageplan (Anlage 1)

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum



 

 
 

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