Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | .02.2022 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Bildung eines Frauenbeirates Pankow beim Bezirksamt Pankow von Berlin
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 01.02.2022 die Bildung eines Frauenbeirates beim Bezirksamt Pankow beschlossen.
Die in der Anlage aufgeführten Mitglieder werden auf Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten berufen.
Begründung
Mit der Einrichtung eines Frauenbeirates trägt das Bezirksamt Pankow der Verwirklichung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrages Rechnung und fördert zugleich die Partizipation von Frauen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Es wird pro Mitglied und Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 € gezahlt. Im Jahr sind sechs planmäßige Sitzungen vorgesehen.
Vom Sitzungsgeld ausgenommen sind Mitglieder, die dem Beirat wegen ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst angehören.
Die Sitzungsgelder sind in Kapitel 3310 , Titel 412 01 eingestellt.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Mit der Einrichtung eines Frauenbeirates trägt das Bezirksamt Pankow der Verwirklichung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrages Rechnung und fördert zugleich die Partizipation von Frauen
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | |