Drucksache - IX-0073  

 
 
Betreff: Villa vor Schönholz für den Bezirk sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.01.2022 
3. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen mitberatender Ausschuss
20.01.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement federführender Ausschuss
08.02.2022 
digitale öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.02.2022 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
04.05.2022 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 3. BVV am 12.01.2022
Stellungnahme Stadt
Beschlussempfehlung FiImPerE 4. BVV am 16.02.2022
VzK§13BezVG BA, SB 6. BVV am 04.05.2022

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.04.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0073

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Villa vor Schönholz für den Bezirk sichern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 4. Sitzung am 16.02.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0073

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob ein Fachbedarf für die Nutzung des Grundstückes Straße vor Schönholz 23 besteht. Nach Vorliegen des Prüfergebnisses ist dies auch in der AG Clusterung auf die Tagesordnung zu setzen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Grundstück Straße vor Schönholz 23 (Flurstück 67 der Flur 152, mit einer Größe von 3.881 m²) befindet sich im Eigentum der Republik Sambia.

Im Nachgang zu einer kleinen Anfrage eines Bezirksverordneten (KA 1079/VIII) wurde das Grundstück am 16.09.2021 in der bezirklichen Arbeitsgruppe Clusterung beraten. Die bezirklichen Fachämter meldeten darin keinen Fachbedarf an dem Grundstück an. Im Rahmen der Bearbeitung des Ersuchens wurde nun durch die Fachämter erneut geprüft, ob das Grundstück für fachliche Zwecke in Anspruch genommen werden muss. In der letzten Sitzung der AG Clusterung am 24.03.2022 wurde dies verneint.

 

Der beschlossene Städtebauliche Rahmenplan Straße vor Schönholz sieht für das Grundstück Straße vor Schönholz 23 eine Nachverdichtung der Situation unter Berücksichtigung des alten Baumbestandes vor. Schon in der Rahmenplanung wurde ein Fachbedarf nicht festgestellt.

 

Unabhängig des vorgenannten Prüfergebnisses ist festzustellen, dass der Erwerb eines Grundstückes von einem ausländischen Staat eine komplizierte Angelegenheit wäre, da bei Vorgängen mit diplomatischen Vertretungen ausländischer Staaten regelmäßig der Regierende Bürgermeister bzw. die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Senatskanzlei zu beteiligen wäre

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt 

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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