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Drucksache - IX-0073
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Villa vor Schönholz für den Bezirk sichern |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 4. Sitzung am 16.02.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0073
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob ein Fachbedarf für die Nutzung des Grundstückes Straße vor Schönholz 23 besteht. Nach Vorliegen des Prüfergebnisses ist dies auch in der AG Clusterung auf die Tagesordnung zu setzen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Grundstück Straße vor Schönholz 23 (Flurstück 67 der Flur 152, mit einer Größe von 3.881 m²) befindet sich im Eigentum der Republik Sambia.
Im Nachgang zu einer kleinen Anfrage eines Bezirksverordneten (KA 1079/VIII) wurde das Grundstück am 16.09.2021 in der bezirklichen Arbeitsgruppe Clusterung beraten. Die bezirklichen Fachämter meldeten darin keinen Fachbedarf an dem Grundstück an. Im Rahmen der Bearbeitung des Ersuchens wurde nun durch die Fachämter erneut geprüft, ob das Grundstück für fachliche Zwecke in Anspruch genommen werden muss. In der letzten Sitzung der AG Clusterung am 24.03.2022 wurde dies verneint.
Der beschlossene Städtebauliche Rahmenplan Straße vor Schönholz sieht für das Grundstück Straße vor Schönholz 23 eine Nachverdichtung der Situation unter Berücksichtigung des alten Baumbestandes vor. Schon in der Rahmenplanung wurde ein Fachbedarf nicht festgestellt.
Unabhängig des vorgenannten Prüfergebnisses ist festzustellen, dass der Erwerb eines Grundstückes von einem ausländischen Staat eine komplizierte Angelegenheit wäre, da bei Vorgängen mit diplomatischen Vertretungen ausländischer Staaten regelmäßig der Regierende Bürgermeister bzw. die Regierende Bürgermeisterin von Berlin - Senatskanzlei zu beteiligen wäre
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn |
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