Drucksache - IX-0059  

 
 
Betreff: Koordinierung statt Enttäuschung - Überprüfung der Einschulungsbereiche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDAusschuss für Schule und Sport
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.01.2022 
3. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule und Sport federführender Ausschuss
23.02.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vertagt   
30.03.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.05.2022 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 3. BVV
Antrag SPD- Ausfertigung nach Beschlussfassung (+ CDU+FDP)
Beschlussempfehlung SchuSp 6. BVV am 04.05.2022

Das Bezirksamt wird ersucht

  1. die Einschulungsbereiche der Pankower Grundschulen engmaschiger und mindesten jährlich zu überprüfen und anzupassen.
  2. sich beim Neuzuschnitt der Einschulungsbereiche an den Ergebnissen der jeweiligen Schulplatzzuweisung des Vorjahres sowie an der jeweiligen städtebaulichen Entwicklung vor Ort zu orientieren.
  3. Den zuständigen Ausschuss für Schule und Sport jeweils im ersten Halbjahr über den Neuzuschnitt der Einschulungsbereiche zu informieren.

 

 


Begründung der Beschlussempfehlung:

Nach ausführlicher Beratung wurde der Antrag im Ausschuss abgelehnt.

Das Schulamt machte deutlich, dass, solange es einen Mangel an Schulgebäuden und Schulplätzen in Pankow gibt,

auch eine Überprüfung der Einzugsbereiche nichts an der Situation ändern würde, dass einige Schüler*innen nicht an ihrer Wunschschule aufgenommen werden können. Stadträtin Krössin machte deutlich, dass letzten Endes jedes Jahr fast alle Kinder in ihrem Einzugsbereich eingeschult werden können.

Der relativ große Aufwand der jährlichen Überprüfung, der Einzugsgebiete sei angesichts der geringen Zahl der betroffenen Kinder und Familien kaum zu rechtfertigen. Zudem gibt es auch dann keine Garantie, dass dann jeder Kind an seiner Wunschschule aufgenommen werden kann.

Die Drucksache wurde mit 3 JA Stimmen, bei 4 NEIN Stimmen, und 4 ENTHALTUNGEN abgelehnt.

Begründung Ursprungsantrag Fraktion der SPD:

Der Mangel an Schulplätzen im Bezirk Pankow ist groß und kann erst nach und nach durch die Fertigstellung der geplanten Schulneubau- und Sanierungsmaßnahmen abgebaut werden. Gleichzeitig steigt der Druck auf Grundschulen, deren Schulplätze nach dem Wohnortprinzip vergeben werden, durch die fortwährende Verdichtung im Bezirk. Zum Schuljahr 2021/2022 kam es dadurch seit längerem wieder zu Zwangsumlenkungen an Pankower Grundschulen, sodass Grundschülerinnen und Grundschüler nicht die Schulplätze an den Grundschulen ihres Einzugsbereiches erhielten, sondern anderen Schulen zugewiesen wurden.

Solche Zwangsumlenkungen erschweren den Schuleintritt der Lernanfängerinnen und Lernanfänger. In Familien wird der Schulbeginn frühzeitig durch Gespräche, Austausch mit Nachbarn und Besuchen der künftigen Schule vorbereitet. Dies dient dazu, den Lernanfängerinnen und Lernanfängern den Eintritt in ihr Schulleben zu erleichtern und ist besonders für Kinder, die sehr ängstlich oder zurückhaltend sind, elementar für einen guten Übergang. Alle diese Vorarbeiten der Familien werden durch eine Zwangsumlenkung bedeutungslos und beeinflussen den Eintritt in das Schulleben der Kinder unter Umständen nachhaltig. Sie führen in den Familien zu Unverständnis teilweise mit der Folge, dass Gerichtsverfahren angestrengt werden. Dies alles belastet den Schulstart und das Verhältnis zur Schule nachhaltig.

Es ergeben sich weitere Konsequenzen, die die Schulen unmittelbar belasten. So wenden sich Eltern, deren Schulanmeldung mit der Ankündigung einer Zwangsumlenkung versehen wird, immer zunächst an die jeweilige Schule, in der Hoffnung noch einen Platz erhalten zu können. Dies sorgt in den jeweiligen Schulen für einen sehr hohen Beratungsaufwand und bindet Kräfte, die zur Unterrichtsgestaltung und -entwicklung dringend erforderlich wären.

Schließlich verhindern Zwangsumlenkungen, dass die Klassenfrequenzen in den ersten Klassen sich einander annähern. Durch das bisherige Vorgehen des Schulamtes sind die Klassenbelegungen an „übernachgefragten“ Grundschulen teilweise höher als von der Grundschulverordnung des Landes Berlin vorgesehen. Den Schülerinnen und Schülern der Schulanfangsphase (SAph) wird dadurch ein Ausdehnen der Schulanfangsphase auf drei Schuljahre erschwert bzw. nicht mehr ermöglicht. Gemäß § 20 (3) Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG), haben Schülerinnen und Schüler allerdings das Recht „auf Antrag der Erziehungsberechtigten (§ 59 Abs. 5) ein zusätzliches Schuljahr in der Schulanfangsphase [zu] verbleiben“. Die zum Teil stark erhöhte Klassenbelegung macht dies aber schon räumlich unmöglich. Dem entgegen stehen Nachbarschulen, die zwar im Falle einer Zwangsumlenkung weitere Schülerinnen und Schüler aufnehmen können, deren Klassenbelegung aber dennoch deutlich niedriger ist als bei „übernachgefragten Grundschulen“.

Trotz dieser negativen Folgen will die Bezirksverwaltung an ihrer Verwaltungspraxis festhalten.

Durch die geforderte vorrausschauende und flexible Veränderung der Einschulungsbereiche könnte der Bezirk Zwangsumlenkungen einschließlich der mit ihnen verbundenen Nachteile für die Lernenden und die Schule vermeiden. Durch die bedarfsgerechte Anpassung der Einschulungsbereiche ließe sich außerdem Ungleichheit zu Lasten der „übernachgefragten Grundschulen“ minimieren. Dadurch würden alle Grundschulen die Möglichkeit erhalten, sich mit ihren Schülerinnen und Schülern gemeinsam zu entwickeln.

 
 

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