Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | .12.2021 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: IX-… |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Benennung bezirklicher Mitglieder der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Pankow
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 folgende Beschlüsse gefasst:
Der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung werden die Inhaber:innen folgender Funktionen als ordentliche Mitglieder für die Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Pankow benannt:
- das für Soziales und Gesundheit zuständige Bezirksamtsmitglied,
- das für Jugend zuständige Bezirksamtsmitglied.
Als stellvertretende Mitglieder der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Pankow sind der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung die Inhaber:innen folgender Funktionen zu benennen:
- die für Soziales zuständige Amtsleitung,
- die für Jugend zuständige Amtsleitung,
- die Leitung des Steuerungsdienstes, SE Finanzen und Personal,
- die Koordinierungsstelle SGB II bei der für Soziales und Gesundheit zuständigen Bezirksstadträtin.
Das Bezirksamt erteilt der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung seine Zustimmung, das in der VIII. Legislaturperiode für die Abteilung Jugend, Wirtschaft und Soziales zuständige Bezirksamtsmitglied, Frau Rona Tietje sowie das für die Abteilung Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit zuständige Bezirksamtsmitglied, Herrn Dr. Torsten Kühne, als ordentliche Mitglieder der Trägerversammlung abzuberufen.
Begründung
Das am 15.12.2010 vom Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG SGB II) bestimmt, dass die Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den Trägerversammlungen nach § 44 c SGB II von der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung bestellt und entsandt werden.
Für jede Trägerversammlung werden zwei Vertreterinnen oder Vertreter sowie deren Stellvertretungen auf Vorschlag des jeweiligen Bezirksamtes bestellt und entsandt. Die Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin in den Trägerversammlungen sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter unterliegen in Angelegenheiten gesamtstädtischer Bedeutung den Weisungen der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung.
Die Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden regelmäßig für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Sie nehmen ihre Aufgaben in der Trägerversammlung wahr, bis die jeweilige Nachfolgerin oder der jeweilige Nachfolger bestellt und entsandt ist. Die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung kann die Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin vorzeitig abberufen. Abberufungen von Personen, die auf Vorschlag eines Bezirksamtes bestellt wurden, erfolgen im Benehmen mit dem jeweiligen Bezirksamt oder auf Antrag des Bezirksamtes.
Die vom Bezirk zu benennenden stellvertretenden Mitglieder der Trägerversammlung sollen ihre Funktionen wegen der Kontinuitätswahrung auch in der neuen Legislaturperiode ausüben.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Dr. Cordelia Koch Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit |