Drucksache - IX-0035  

 
 
Betreff: Berufung beratender und stellvertretende beratende Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die IX. Wahlperiode
Status:öffentlichNotiz:BA Beschluss wurde aufgehoben IX-0094
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.01.2022 
3. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA§12BezVG 3. BVV am 12.01.2022
VzB BA§12BezVG Anlagen 1 bis 5,3. BVV am 12.01.2022

siehe Anlage

 


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.11.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 und 16 BezVG

1.            Gegenstand der Vorlage

Berufung beratender und stellvertretende beratende Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die IX. Wahlperiode.

2.            Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beruft die durch den Bezirksschulbeirat, der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft, durch den Ausschuss für Partizipation und Integration, die durch den Ausschuss selbst sowie durch den Bezirksstadtrat für das Jugendamt, Herrn Cornelius Bechtler, gem. § 35 Abs. 7 Nr. 3 bis 9 AG KJHG benannten Personen (siehe Vorschlagsliste Anlagen 1 bis 5) mit beratender Stimme für jeweils eine Amtsperiode in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss und bestimmt für diese Mitglieder das in den Anlagen benannte stellvertretende Mitglied, soweit erfolgt.

Folgende Vorschläge sind noch nicht eingegangen:

  • Vertreter*innen des Integrationsausschusses
  • Vertreter*innen der Evangelischen Kirche
  • Vertreter*innen der Jüdischen Gemeinde.

Diese können erst nach eingehenden Vorschlag benannt und berufen werden.

Darüber hinaus sollen eine/e Vertreter/in und stellv. Vertreter/in des Bezirksschüler*innenausschusses gemäß § 71 und § 4a SGB VIII Kinder- und Jugendstärkungsgesetz als selbstorganisierte Zusammenschlüsse als beratende Mitglieder berufen werden (Vorschlagsliste Anlage 5).

 

 

 

 

1.

 

Beratendes Mitglied

in der Mädchenarbeit erfahrene Frau

2.

 

stellv. Beratendes Mitglied

in der Mädchenarbeit erfahrene Frau

3.

 

Beratendes Mitglied

in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person

4.

 

stellv. Beratendes Mitglied

in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person

5.

 

Beratendes Mitglied

Bezirkselternausschuss Kindertagesbetreuung

6.

 

stellv. Beratendes Mitglied

Bezirkselternausschuss Kindertagesbetreuung

7.

 

Beratendes Mitglied

Bezirksschulbeirat

8.

 

stellv. Beratendes Mitglied

Bezirksschulbeirat

9.

 

Beratendes Mitglied

Katholischen Kirche

10.

 

stellv. Beratendes Mitglied

Katholischen Kirche

11.

 

Beratendes Mitglied

Freigeistigen Verbände

12.

 

stellv. Beratendes Mitglied

Freigeistigen Verbände

13.

 

 

Beratendes Mitglied

Integrationsausschuss

(noch kein Vorschlag eingegangen)

14.

 

 

stellv. Beratendes Mitglied

Integrationsausschuss

(noch kein Vorschlag eingegangen)

15.

 

 

Beratendes Mitglied

Evangelischen Kirche

(noch kein Vorschlag eingegangen)

16.

 

 

stellv. Beratendes Mitglied

Evangelischen Kirche

(noch kein Vorschlag eingegangen)

17.

 

 

Beratendes Mitglied

dische Gemeinde

(noch kein Vorschlag eingegangen)

18.

 

 

stellv. Beratendes Mitglied

dische Gemeinde

(noch kein Vorschlag eingegangen)

19.

 

Beratendes Mitglied

aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen

20.

 

stellv. Beratendes Mitglied

aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen

21.

 

Beratendes Mitglied

aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen

22.

 

stellv. Beratendes Mitglied

aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen

23.

 

Beratendes Mitglied

aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen

24.

 

stellv. Beratendes Mitglied

aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen

25.

 

Beratendes Mitglied

Selbstorganisierte Zusammenschlüsse

26.

 

stellv. Beratendes Mitglied

Selbstorganisierte Zusammenschlüsse

 

3.            Begründung

Das Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) Kinder- und Jugendstärkungsgesetz fixiert in seinem § 71 die einmalige Sonderstellung des Jugendamtes als zweigliedrige Behörde, bestehend aus dem Jugendhilfeausschuss (JHA) und der Verwaltung (Jugendamt). Das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) beschreibt darüber hinaus die Zusammensetzung der Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses.

Nach § 35 Abs. 8 AG KJHG beruft die Bezirksverordnetenversammlung die in § 35 Abs. 7 Nr. 3 - 9 KJHG bezeichneten und durch den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes, den Bezirksschulbeirat, für den Bezirksausschuss Kindertagesbetreuung, den Integrationsausschuss, die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Vertreter*innen der Mädchenarbeit, Vertreter*innen der Arbeiten mit behinderten Kinder- und Jugendlichen sowie Vertreter*innen, die in der Jugendhilfe sachverwandten Bereich für jeweils eine Amtsperiode als beratende Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses.

Nach § 35 Abs. 8 werden die nach Abs. 7 Nr. 3, 4 und 5 (eine für die Mädchenarbeit erfahrene Frau, eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person und eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten) von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamts, Herrn Bechtler benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

Nach § 35 Abs. 8 werden nach Abs. 7 die in Nummer 6 genannten Personen vom Bezirksschulbeirat, die in Nummer 7 genannten Personen von ihrer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft, die in Nummer 8 genannte Person vom Integrationsausschuss (benannt kann hier vom Integrationsausschuss z.B. auch die Integrationsbeauftragte) und die in Nummer 9 genannten Personen (drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen) durch den Ausschuss selbst für jeweils eine Amtsperiode benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

Welche Weltanschauungsgemeinschaft die Person in Vertretung der freigeistigen Verbände benennt, entscheidet das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamts.

Gemäß § 35 Abs. 9 Satz 1 AG KJHG soll die Benennung der Mitglieder nach den Absätzen 5, 6 und 8 gleichmäßig nach Frauen und Männern erfolgen. Für jedes Mitglied ist gemäß § 35 Abs. 9 Satz 2 AG KJHA ein stellvertretendes Mitglied zu benennen.

Darüber hinaus legt das neue Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz SGB VIII gemäß § 71 und § 4a SGB VIII neu fest, dass Vertreter*innen aus selbstorganisierten Zusammenschlüssen als beratende Mitglieder in den KJHA aufgenommen werden sollen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen ein/e Vertreter/in und stellv. Vertreter/in dem Bezirksschüler*innenausschuss als beratende Mitglieder zu berufen.

Zur Vorbereitung auf die ausstehende Wahl wurden Träger, Verbände (Wohlfahrtsverbände und freigeistige Verbände), Kirchen die Jüdische Gemeinde, Träger der Mädchenarbeit sowie der Eingliederungshilfe, der Behindertenbeauftragte und Mitglieder der AGn nach § 78 SGB VIII angeschrieben. Ebenso wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht und die Möglichkeit der Einreichung von Interessenbekundungen auf der Website des Jugendamtes Pankow veröffentlicht. Darüber hinaus erhielten alle Mitglieder des bestehenden Kinder- und Jugendhilfeausschusses den Aufruf zur Interessenbekundung zur Kenntnisnahme.

Die Vorschläge für die Beratenden Mitglieder und stellvertretenden Beratenden Mitgliedern sind bis zum 27.10.2021 eingegangen. Einzelne Vorschläge sind erst nach dem 27.10.2021 eingetroffen, die dennoch in der Vorschlagsliste mit aufgenommen und in der Bemerkung kenntlich gemacht wurden. Der Aufruf wurde am 22.09.2021 veröffentlicht, so dass ausreichend Zeit zur Einreichung von Interessenbekundungen war.

In den Anlagen werden der Bezirksverordnetenversammlung die in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss zu berufenden Mitglieder sowie ihre Stellvertreter*innen benannt mit Ausnahme der zuvor genannten Vorschge, die noch nicht eingegangen sind.

4.            Rechtsgrundlage

§§ 12, 16 BezVG, SGB VIII und das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG)

5.            Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

6.            Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

7.            Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

8.            Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Cornelius Bechtler
Bezirksstadtrat der Abteilung Jugend

 

 

 
 

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