Drucksache - IX-0031  

 
 
Betreff: “Schüler*innenhaushalt” mit Senatsmitteln verstetigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Schule und Sport
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.11.2021 
2. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule und Sport federführender Ausschuss
19.01.2022 
Öffentliche digitale Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.02.2022 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 2. BVV am 24.11.2021
Beschlussempfehlung SchuSp 4. BVV am 16.02.2022

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (o.a.) dafür einzusetzen, dass der “Schüler*innenhaushalt” nach Abschluss der Pilotphase ab 2024 nicht aus den Schulbudgets verstetigt werden muss, sondern dafür weiterhin Landesmittel zur Verfügung stehen.


Begründung für die Ablehnende Beschlußempfehlung:

Die Pilotphase der Schüler*innenhaushalte in Pankow hat noch nicht begonnen.

Es haben sich 23 Pankower Schulen für die Pilotphase beworben.

Die Auswahl der Schulen findet erst noch statt.

Ein Projekt finanziell zu versteigen, ohne die Ergebnisse einer Pilotphase zu kennen,

macht nach Ansicht der großen Mehrheit der Ausschussmitglieder keinen Sinn.

Deshalb kommt der Antrag: „Schüler*innenhaushalte mit Senatsmitteln verstetigen” viel zu früh.

 

Zudem kritisieren Ausschussmitglieder, dass der Antrag in seinem Wording ein ungutes Licht

auf die Kompetenzen von Schüler*innen wirft, indem es Ihnen indirekt die Fähigkeit abspricht Geld sinnvoll und zum Wohle der Schule auszugeben.

Die Antragsteller*innen suggerieren in ihrer Begründung, dass durch Schüler*innenhaushalte den Schulen Geld weggenommen würde.

Diese Ansicht teilt der Ausschuss nicht.

Denn Gelder, die im Rahmen von Schüler*innenhaushalten verausgabt werden, verbleiben zu 100% an den Schulen,

und schaffen dort einen Mehrwert.

 

Verschiedene Finanzierungsmodelle der Schüler*inenhaushalte sind für die Zukunft denkbar und realistisch:

a) Schulen möchten Schüler*innenhaushalte aus ihrem Budget selbst weiterfinanzierten.

b) Der Bezirk Pankow entscheidet sich dazu Schüler*innenhaushalte zu finanzieren oder zu bezuschussen.

c) Der Senat entschließt sich das Projekt Schüler*innenhaushalte aufzustocken bzw. weiter zu finanzieren.

 

Eine vor Festlegung auf ein bestimmtes Finanzierungsmodell ist eher hinderlich als förderlich für Schüler*innenhaushalte.

 

Begründung Ursprungsantrag Fraktion der CDU:

Aktuell läuft die zweijährige Pilotphase für den so genannten “Schüler*innenhaushalt”. Seitens der zuständigen Senatsverwaltung ist geplant, dass das Projekt nach Abschluss der Pilotphase weitergeführt werden soll, aber finanziell aus Bezirksmitteln, konkret den Schulbudgets, gestemmt werden muss. Konkret hieße das, dass man den Schulen für bestimmte Aufgaben Mittel kürzt, um ihnen auf der anderen Seite die gleichen Mittel für den “Schüler*innenhaushalt” zur Verfügung zu stellen. Die Schulen erhalten also keinen Euro mehr Geld, es gibt aber zusätzlichen unnötigen Verwaltungsaufwand. Für den “Schüler*innenhaushalt”ssen - so man ihn in der Form fortführen will - daher weiterhin Mittel des Landes zur Verfügung stehen.

Eine insgesamt bessere Alternative wäre, die Schülervertretungen zu stärken - beispielsweise mit einem Euro pro Schüler pro Jahr, wie vom Landesschülerausschuss gefordert -  um die Arbeit der Schülervertretungen strukturell und verbindlich zu fördern und so die Partizipationsmöglichkeiten aller Schülerinnen und Schüler zu stärken. Dies würde eine flächendeckende und dauerhafte Teilhabe ermöglichen. Die Erfahrung echter Mitbestimmung und Mitgestaltung muss allen Schülern zuteilwerden. Sie müssen sich aktiv einbringen, demokratische Prozesse erleben und damit auch soziale Verantwortung übernehmen können. Die Frage, ob Schüler im Schulalltag an Entscheidungsprozessen mitwirken und eigenverantwortlich Projekte umsetzen können, darf nicht vom Engagement Einzelner abhängen.

 
 

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