Drucksache - VIII-1525  

 
 
Betreff: Mehr legale Graffiti-Flächen

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.06.2021 
42. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 42. BVV am 16.06.2021
VzK§13BezVG BA, ZB 44. BVV am 29.09.2021

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

31.08.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1525.

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

1. Zwischenbericht

Mehr legale Graffiti-Flächen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 42. Sitzung am 16.06.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1525

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Eigentümern folgender Flächen für die Schaffung legaler Möglichkeiten für Graffiti einzusetzen:

  • Flächen an der Autobahnauffahrt an der Pasewalker Straße
  • Unterhalb der Bösebrücke (Norwegerstraße/Bornholmer Straße)
  • Mauer des BSR Recyclinghofes in der Behmstraße
  • Autobahnüberführung (Unterführung, Brücke) Karower/Bucher Chaussee
  • Klärwerk Berliner Wasserbetriebe Leonhard-Frank-Straße (am Bürgerpark Pankow).“
     

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat bisher wegen der Belastungen von anliegenden Flächen (z. B. durch mit Farbe benetzte Gehwegen) und wegen der nicht zu Ende geklärten Müllentsorgungsproblematik (z. B. sind Farbspraydosen Sondermüll, der teuer entsorgt werden muss) eine Ausweitung der Flächen kritisch gesehen. Hinzu kommt, dass die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern leider keine konfliktfreie Nutzung ergeben hat, zumal Zusagen nicht eingehalten wurden.

Trotzdem gibt es Ansätze, die Problematik zu lösen, u. a. i. R. der Beratungen der Sozialraumorientierten Planungskoordination und in Abstimmungen mit dem Jugendamt und dem Beteiligungsbüro. Konkrete Abstimmungen oder Vereinbarungen wurden noch nicht getroffen, sondern sollen im Rahmen eines Fachämter-übergreifenden Workshops erst bis Ende Januar 2022 noch erarbeitet werden.

 

In einem weiteren Schritt konnten folgende Eigentümer für die benannten Flächen ermittelt werden:

Bei den Orten von dem ersten (Pasewalker Str.) und vierten Punkt (Karower Chaussee) handelt es sich um Brückenbauwerke der Autobahn, zuständig ist die Bundesstraßenverwaltung. Seit
1. Januar 2021 hat die Autobahngesellschaft des Bundes sämtliche Aufgaben in Bezug auf Autobahnen in Deutschland übernommen, zu erreichen unter Autobahn GmbH des Bundes, Friedrichstraße 71, 10117 Berlin.

Beim zweiten Punkt (Norwegerstr.) handelt es sich um einen Teil des Brückenbauwerkes Bösebrücke. Zuständig hierfür ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau, Bereich Brücken/Ingenieurbau, Brunnenstraße 110d–111, 13355 Berlin.

Beim Punkt 3 ist die BSR Eigentümer der Mauer, zu erreichen unter Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Ringbahnstr. 96, 12103 Berlin.

Punkt 5 (Leonard-Frank-Str. 6) liegt die Zuständigkeit bei den BWB-Berliner Wasserbetriebe, Neue Jüdenstr. 1, 10179 Berlin.

Die Eigentümer werden nun angeschrieben, wobei das weitere Procedere dann bezirksamtsintern zu klären wäre.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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