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Drucksache - VIII-1525
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
1. Zwischenbericht |
Mehr legale Graffiti-Flächen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 42. Sitzung am 16.06.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1525
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Eigentümern folgender Flächen für die Schaffung legaler Möglichkeiten für Graffiti einzusetzen:
- Flächen an der Autobahnauffahrt an der Pasewalker Straße
- Unterhalb der Bösebrücke (Norwegerstraße/Bornholmer Straße)
- Mauer des BSR Recyclinghofes in der Behmstraße
- Autobahnüberführung (Unterführung, Brücke) Karower/Bucher Chaussee
- Klärwerk Berliner Wasserbetriebe Leonhard-Frank-Straße (am Bürgerpark Pankow).“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat bisher wegen der Belastungen von anliegenden Flächen (z. B. durch mit Farbe benetzte Gehwegen) und wegen der nicht zu Ende geklärten Müllentsorgungsproblematik (z. B. sind Farbspraydosen Sondermüll, der teuer entsorgt werden muss) eine Ausweitung der Flächen kritisch gesehen. Hinzu kommt, dass die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern leider keine konfliktfreie Nutzung ergeben hat, zumal Zusagen nicht eingehalten wurden. Trotzdem gibt es Ansätze, die Problematik zu lösen, u. a. i. R. der Beratungen der Sozialraumorientierten Planungskoordination und in Abstimmungen mit dem Jugendamt und dem Beteiligungsbüro. Konkrete Abstimmungen oder Vereinbarungen wurden noch nicht getroffen, sondern sollen im Rahmen eines Fachämter-übergreifenden Workshops erst bis Ende Januar 2022 noch erarbeitet werden.
In einem weiteren Schritt konnten folgende Eigentümer für die benannten Flächen ermittelt werden: Bei den Orten von dem ersten (Pasewalker Str.) und vierten Punkt (Karower Chaussee) handelt es sich um Brückenbauwerke der Autobahn, zuständig ist die Bundesstraßenverwaltung. Seit Beim zweiten Punkt (Norwegerstr.) handelt es sich um einen Teil des Brückenbauwerkes Bösebrücke. Zuständig hierfür ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau, Bereich Brücken/Ingenieurbau, Brunnenstraße 110d–111, 13355 Berlin. Beim Punkt 3 ist die BSR Eigentümer der Mauer, zu erreichen unter Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Ringbahnstr. 96, 12103 Berlin. Punkt 5 (Leonard-Frank-Str. 6) liegt die Zuständigkeit bei den BWB-Berliner Wasserbetriebe, Neue Jüdenstr. 1, 10179 Berlin. Die Eigentümer werden nun angeschrieben, wobei das weitere Procedere dann bezirksamtsintern zu klären wäre. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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