Drucksache - VIII-1478  

 
 
Betreff: Gesicherte Erschließung der Siedlung vor Schönholz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Verkehr und Öffentliche OrdnungBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.11.2021 
2. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Ausschuss VerkOrd 41. BVV am 05.05.2021
VzK313BezVG BA, SB 2. BVV am 24.11.2021

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 28.09.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1478

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Gesicherte Erschließung der Siedlung vor Schönholz

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 41. Sitzung am 05.05.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1478

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, die notwendigen Schritte zur planungsrechtlichen Sicherung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen in der Siedlung vor Schönholz inclusive Niederschlagsentwässerung durchzuführen.

Dabei sollen folgende Vorgabe beachtet werden:

1. Innere Erschließung

Das von den Gutachtern des Verkehrsgutachtens zur Siedlung vorgeschlagene gemischte System aus Ein- und Zweirichtungsverkehren wird weiterverfolgt. Die Vorzugsvariante wird unter Beteiligung der interessierten Bürgerschaft der Siedlung ermittelt und mit dem Verkehrsausschuss abgestimmt.

2. Äere Erschließung

Die äere Erschließung erfolgt ausschließlich über die Germanenstraße. Auf eine

Verbindung der Straße 33 mit der Tollerstraße wird verzichtet. Das westliche Ende

des Waldsteges, das keine Erschließungsfunktion mehr besitzt, wird für die

ausschließliche und gesicherte Nutzung durch Fahrradfahrende und zu Fuß Gehende

ckgebaut.

Die verkehrsbehördlichen Anordnungen sollen von der Durchführung der

Tiefbaumaßnahmen getrennt betrachtet werden und möglichst zügig umgesetzt

werden.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Aus fachlicher Sicht kann dem Beschluss im Punkt 1 „Innere Erschließung“ vollständig gefolgt werden.

Die Beschlussinhalte des Punktes 2. „Äere Erschließung“nnen nur hinsichtlich des Rückbaus des westlichen Endes des Waldsteges fachlich mitgetragen werden. Die in diesem Punkt beschlossene Erschließung der gesamten Siedlung ausschließlich über die Germanenstraße muss hingegen aus folgenden fachlichen Gründen abgelehnt werden:

  • Die Erschließung der gesamten Siedlung über nur eine Zufahrt würde dazu führen, dass bei einer Sperrung dieser Zufahrt, z. B. im Falle einer Havarie oder durch Baumaßnahmen, die gesamte Siedlung verkehrlich nicht erschlossen wäre und somit nicht nur die Anwohner, sondern auch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei, Notärzte etc. die Grundstücke der Siedlung nicht mehr erreichen könnten. Das Ziel der mit den Planungen verfolgten Maßnahmen, die Herstellung einer gesicherten Erschließung, wäre in diesem Falle nicht gegeben.
  • Darüber hinaus würde die ausschließliche Erschließung über die im Osten der Siedlung gelegene Germanenstraße zu deutlichen Umwegen auch für die Anwohner führen, die auf der Westseite der Siedlung wohnen. Dies würde im Quell- und Zielverkehr zu zusätzlichen Wegen und verkehrlichen Mehrbelastungen sowohl innerhalb wie auch außerhalb der der Siedlung führen.

Durch den beabsichtigten Rückbau des westlichen Endes des Waldsteges ist eine geradlinige und nahezu widerstandsfreie Verbindung zwischen der Germanenstraße im Osten und der Kopenhagener Straße im Westen nicht mehr möglich. Bei der zwingend empfohlenen zweiseitigen Erschließung ist eine Durchfahrung der Siedlung durch Schleichverkehre zwar theoretisch noch möglich, es ist jedoch davon auszugehen, dass angesichts der geplanten erheblichen verkehrlichen Widerstände (Wegfall der geradlinigen Durchbindung, Temporeduzierungen in den Kurven, Umwegfahrten durch Einbahnstraßenregelungen, Begegnungsfälle etc.) die Querverbindung für den Durchgangsverkehr deutlich an Attraktivität und somit an Bedeutung verliert. Die Widerstände können auch nachträglich feinjustiert und so nachgesteuert werden, dass die Gefahr von Durchgangsverkehr kaum mehr relevant ist.

Daher wird aus fachlicher Sicht die Beibehaltung der im Verkehrskonzept vorgeschlagenen zweiseitigen Erschließung für unbedingt erforderlich gehalten. Dem Beschluss kann in diesem Punkt nicht gefolgt werden, insbesondere c da ernsthafte Sicherheitsbedenken - unter Umständen mit Gefahr fürs Leib und Leben - dem entgegenstehen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 
 

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