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Drucksache - VIII-1478
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 41. Sitzung am 05.05.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1478 – „Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, die notwendigen Schritte zur planungsrechtlichen Sicherung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen in der Siedlung vor Schönholz inclusive Niederschlagsentwässerung durchzuführen. Dabei sollen folgende Vorgabe beachtet werden: 1. Innere Erschließung Das von den Gutachtern des Verkehrsgutachtens zur Siedlung vorgeschlagene gemischte System aus Ein- und Zweirichtungsverkehren wird weiterverfolgt. Die Vorzugsvariante wird unter Beteiligung der interessierten Bürgerschaft der Siedlung ermittelt und mit dem Verkehrsausschuss abgestimmt. 2. Äußere Erschließung Die äußere Erschließung erfolgt ausschließlich über die Germanenstraße. Auf eine Verbindung der Straße 33 mit der Tollerstraße wird verzichtet. Das westliche Ende des Waldsteges, das keine Erschließungsfunktion mehr besitzt, wird für die ausschließliche und gesicherte Nutzung durch Fahrradfahrende und zu Fuß Gehende rückgebaut. Die verkehrsbehördlichen Anordnungen sollen von der Durchführung der Tiefbaumaßnahmen getrennt betrachtet werden und möglichst zügig umgesetzt werden.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Aus fachlicher Sicht kann dem Beschluss im Punkt 1 „Innere Erschließung“ vollständig gefolgt werden. Die Beschlussinhalte des Punktes 2. „Äußere Erschließung“ können nur hinsichtlich des Rückbaus des westlichen Endes des Waldsteges fachlich mitgetragen werden. Die in diesem Punkt beschlossene Erschließung der gesamten Siedlung ausschließlich über die Germanenstraße muss hingegen aus folgenden fachlichen Gründen abgelehnt werden:
Durch den beabsichtigten Rückbau des westlichen Endes des Waldsteges ist eine geradlinige und nahezu widerstandsfreie Verbindung zwischen der Germanenstraße im Osten und der Kopenhagener Straße im Westen nicht mehr möglich. Bei der zwingend empfohlenen zweiseitigen Erschließung ist eine Durchfahrung der Siedlung durch Schleichverkehre zwar theoretisch noch möglich, es ist jedoch davon auszugehen, dass angesichts der geplanten erheblichen verkehrlichen Widerstände (Wegfall der geradlinigen Durchbindung, Temporeduzierungen in den Kurven, Umwegfahrten durch Einbahnstraßenregelungen, Begegnungsfälle etc.) die Querverbindung für den Durchgangsverkehr deutlich an Attraktivität und somit an Bedeutung verliert. Die Widerstände können auch nachträglich feinjustiert und so nachgesteuert werden, dass die Gefahr von Durchgangsverkehr kaum mehr relevant ist. Daher wird aus fachlicher Sicht die Beibehaltung der im Verkehrskonzept vorgeschlagenen zweiseitigen Erschließung für unbedingt erforderlich gehalten. Dem Beschluss kann in diesem Punkt nicht gefolgt werden, insbesondere c da ernsthafte Sicherheitsbedenken - unter Umständen mit Gefahr fürs Leib und Leben - dem entgegenstehen. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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