Drucksache - VIII-1444  

 
 
Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelphasen in ganz Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.03.2021 
40. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
22.04.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 40. BVV am 24.03.2021
Beschlussempfehlung VerkOrd 41. BVV am 05.05.2021
VzK§13BezVG BA, SB 44. BVV am 29.09.2021

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1444

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Fußngerfreundliche Ampelphasen in ganz Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 41. Sitzung am 05.05.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1444

Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen im Sinne des §55 Abs.2. des Berliner Mobilitätsgesetzes alle Lichtsignalanlagen an Straßenquerungen mit Mittelinsel im Bezirk Pankow darauf hin zu prüfen, ob dem Fußverkehr ein komfortables Queren der Fahrbahn innerhalb einer Grünphase möglich ist. Dort wo dies nicht möglich ist, soll das Bezirksamt die Abteilung für Verkehrsmanagement in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin um eine diesbezügliche Verlängerung der Ampelphasen ersuchen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Zuständigkeit für die Planung und den Betrieb von Lichtzeichenanlagen im Land Berlin obliegt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK). Der entsprechende Planungsauftrag gemäß § 55 MobG BE ist dementsprechend von SenUVK zu erbringen. Das Bezirksamt Pankow hat leider keine freien Kapazitäten um alle Lichtsignalanlagen, wie von der BVV ersucht, zu prüfen und kann nur in Einzelfällen bei Vorliegen entsprechender Hinweise oder eigener Erkenntnisse die zuständige Senatsverwaltung um Abhilfe ersuchen. Das erfolgt auch weiterhin.

 

Wir bitten die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen